Ein Urteil, das es in sich hat, eine Aktie, die ungerührt scheint – was ist da bei Alphabet los? Der Tech-Gigant Google hat vor dem Berliner Landgericht eine Niederlage im Ringen um den Datenschutz erlitten. Doch während Juristen und Datenschützer aufhorchen, zeigte sich die Aktie der Muttergesellschaft im ersten Moment erstaunlich widerstandsfähig. Ein Fall für die Börsen-Psychologen oder nur die Ruhe vor dem Sturm?

Der Hammer aus Berlin: DSGVO im Fokus

Das Landgericht Berlin hat gesprochen und den Verbraucherschützern des Bundesverbandes (vzbv) Recht gegeben. Am 25. März 2025 wurde das Urteil gegen Google Ireland Ltd. gefällt, aber erst vergangenen Freitag publik gemacht. Im Kern geht es darum, dass Googles Verfahren zur Zustimmung der Datennutzung bei der Kontoerstellung nicht den strengen Anforderungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entsprechen. Ein Vorwurf, der gerade bei einem datengetriebenen Geschäftsmodell wie dem von Google schwer wiegt.

Die Richter bemängelten deutlich die mangelnde Transparenz. Weder bei der sogenannten "Express-Personalisierung" noch bei der "manuellen Personalisierung" sei für Nutzer ersichtlich gewesen, für welche der zahlreichen Google-Dienste – die Rede ist von über 70 – ihre Daten konkret gesammelt und verarbeitet werden. Die Konsequenz laut Urteil: Die tatsächliche Tragweite ihrer Einwilligung blieb den Nutzern verborgen. Kein Wunder also, dass Verbraucherschützer hier Sturm liefen.

Googles Verteidigung perlt ab

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Der Versuch des Internetkonzerns, sich mit dem Argument der besseren Übersichtlichkeit durch kürzere Texte zu verteidigen, scheiterte vor Gericht. Eine lange Liste aller Dienste schade der Transparenz, so Google. Das Gericht sah das anders: Die Aufklärung über den Umfang der Einwilligung ist eine unumgängliche Mindestanforderung. Besonders stieß sich das Gericht daran, dass Nutzer bei der "Express-Personalisierung" dem Datenhunger nur pauschal zustimmen oder den gesamten Vorgang abbrechen konnten. Eine feinere Abstufung? Nicht vorgesehen. Selbst wer sich durch die "manuelle Personalisierung" klickte, konnte beispielsweise der Nutzung des Standorts Deutschland nicht widersprechen.

Doch ist das letzte Wort in dieser Sache gesprochen? Wohl kaum. Google hat bereits angekündigt, Rechtsmittel einzulegen. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig und der juristische Streit dürfte sich noch eine Weile hinziehen.

Aktie im Steigflug trotz Gegenwind?

Und was macht der Kurs? Die Alphabet-Papiere zeigten sich im vorbörslichen Handel an der NASDAQ zunächst von den schlechten Nachrichten aus Deutschland unberührt, kletterten sogar zeitweise um 0,92 Prozent auf 166,92 US-Dollar. Wie passt das zusammen? Rechnen Anleger damit, dass Google den Rechtsstreit in höheren Instanzen für sich entscheidet? Oder sind mögliche Strafen oder Anpassungskosten im Vergleich zur Marktmacht und den Gewinnen des Konzerns nur Peanuts? Vielleicht liegt der Fokus der Investoren auch gerade so stark auf anderen Themen wie Künstlicher Intelligenz, dass solche Datenschutz

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