Der Energieversorger Verbund hat nach Klagsandrohung der Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich die Vertragsbindung von einem Jahr aus seinem Float-Tarif genommen. Expertinnen und Experten der AK halten diese Vertragsbindung für rechtswidrig und hoffen, dass weitere Stromanbieter diesem Beispiel folgen werden. Bei Float-Tarifen wird der Preis - beim Verbund monatlich - an die Preisentwicklung an der Börse angepasst, das Risiko steigender Preise trägt allein der Kunde.

Ein Konsument aus dem Innviertel wollte seinen Float-Tarif beim Verbund kündigen, nachdem sich der monatliche Teilzahlungsbetrag erhöht hatte, berichtete die AK OÖ in einer Presseaussendung am Mittwoch. Der Stromanbieter lehnte das mit Verweis auf die Vertragsbindung von zwölf Monaten ab und blieb auch gegenüber der Arbeiterkammer auf seinem Standpunkt. Erst als die Interessenvertretung ein Abmahnverfahren einleitete und eine Klage ankündigte, lenkte der Verbund ein und gab eine Unterlassungserklärung ab. Er nahm die Vertragsbindung aus dem Float-Tarif, sowohl für bestehende als auch für zukünftige Kundinnen und Kunden.

Der Verbund verrechnet bei seinem Float-Tarif zusätzlich einen Fixpreisanteil. Sinken die Preise, werden diese Senkungen auch automatisch weitergegeben, allerdings trägt ausschließlich der Kunde das Risiko - zuletzt auch exorbitant - steigender Preise. Da diesem gravierenden Nachteil kein berechtigtes Interesse des Unternehmens an der langen Vertragsbindung gegenübersteht, sehen AK-Experten die Vertragsbindung bei Float-Tarifen als rechtswidrig.

Die Schlaustrom GmbH, deren Float-Tarif - mit einem Jahr Bindung - stündlich an die Preisentwicklung an der Börse angepasst wird, war nach AK-Intervention nicht bereit einzulenken. Die AK veranlasste deshalb eine Unterlassungsklage, die der Verein für Konsumenteninformation (VKI) eingebracht hat.

inn/sag

 ISIN  AT0000746409
 WEB   http://www.verbund.com
       http://www.arbeiterkammer.at

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