AK: „Licht und Schatten“ bei gesetzlicher Regelung für Preisänderungen im Strombereich
AK begrüßt Verbesserungen, sieht eingeschränkte Sanktionsmöglichkeiten bei Preiserhöhung aber kritisch
Wien (OTS) - Als Teil des heutigen Beschlusses des Erneuerbaren Ausbaugesetzes (EAG) im Parlament wird auch eine gesetzliche Regelung beschlossen, die vorschreibt, unter welchen Bedingungen Energielieferanten zukünftig ihre Geschäftsbedingungen und Strompreise ändern dürfen. Aber angesichts der enorm hohen Energiepreise hat eine solche Regelung vor allem Konsequenzen für die Konsument:innen. Für diese gibt es einige wichtige Verbesserungen, gleichzeitig werden aber die Sanktionsmöglichkeiten bei Preiserhöhungen geschwächt.
Mit dem heutigen Beschluss im Parlament werden einige wichtige Rechte für Haushaltskund:innen im Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz (ElWOG) verbessert – allen voran müssen die Energielieferanten ihre Kund:innen künftig verständlich und transparent über die Möglichkeiten der sogenannten „Grundversorgung“ informieren. Die Regulierungsbehörde E-Control liefert dafür die Vorgabe. Mit der Berufung auf die Grundversorgung haben Konsument:innen, die Zahlungsschwierigkeiten haben oder keinen Stromlieferanten finden, einen Anspruch darauf, weiterhin mit Strom zu angemessenen Preisen beliefert zu werden. Weiters müssen die Energielieferanten Informationen darüber bereitstellen, an welche Beratungsstellen sich KonsumentInnen in schwierigen Situationen wenden können. Damit wurden wichtige Forderungen der AK erfüllt. Auch aufgenommen wurde die AK Forderung auf ein Recht auf Ratenzahlungen, um Schulden leichter bezahlen zu können – das wird nun über einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten möglich sein.
Bei Änderungen des Energiepreises haben Kund:innen das Recht auf Kündigung des Stromliefervertrages, auch wenn eine Bindungsfrist besteht.
Kritisch sieht die AK aber, dass die Klagsmöglichkeiten, um gegen rechtlich problematisch Preiserhöhungen vorgehen zu können, eingeschränkt werden. Damit fehlt eine wirksame „Rute im Fenster“, um Energieversorger von unangemessenen Preiserhöhungen abzuhalten. Nun obliegt die Verantwortung der Aufsichtsbehörde E-Control, alle Preisänderungen dahingehend zu überprüfen, ob sie angemessen und sachlich begründet werden können. Weiters fordert die AK rasche Verbesserungen, wenn sich die gesetzlichen Regelungen im Strombereich als zu wenig effektiv erweisen. Insbesondere bei den Möglichkeiten zur gerichtlichen Überprüfung ortet die AK Verbesserungsbedarf. Eine stabile Energieversorgung ist Teil der Daseinsvorsorge und muss für alle leistbar sein. Angesichts der hohen Unsicherheiten, die mit den extremen Energiepreissteigerungen für die Konsument:innen einhergeht, ist eine sichere und leistbare Energieversorgung das Gebot der Stunde. Falls es Pläne gibt, eine gesetzliche Regelung bei Preisänderungen auch im Gaswirtschaftsgesetz zu verankern, sieht die AK noch erheblichen Diskussions- und Adaptionsbedarf. Zuerst müssen die Auswirkungen der neuen Regelungen im Strombereich über einen längeren Zeitraum evaluiert werden.