Nachdem eine Webagentur AdSimple-Datenschutztexte ohne Quelle samt Link oder Lizenz bei Kunden verwendete, wurde die Zahlung des außergerichtlichen Vergleichs vor Gericht durchgesetzt.

Gänserndorf, Niederösterreich (OTS) - Eine Wiener Werbeagentur hat, die von AdSimple zur Verfügung gestellten Datenschutztexte ohne Quelle samt Link oder Lizenz verwendet. Jetzt wurde die Zahlung des außergerichtlichen Vergleichs bei einem Wiener Gericht durchgesetzt.

AdSimple Abmahnung erneut erfolgreich durchgesetzt

Es kommt immer wieder vor, dass Webagenturen Inhalte anderer Websites übernehmen und diese auf Kundenwebsites veröffentlichen. So zuletzt auch bei einer Wiener Webagentur, die Datenschutztexte aus dem [Datenschutz-Generator von AdSimple]
(https://www.adsimple.at/datenschutz-generator/) bei sich selbst und
Kunden veröffentlicht hat. Dies geschah entgegen den Nutzungsbedingungen, d.h. ohne Quelle samt Link oder gültiger Lizenz.

Die WKO warnt in einem Beitrag über die "[Verwendung fremder Web-Inhalte und Fotos] (https://bit.ly/377lRlC)" vor Übernahme fremder Texte, sogar unabhängig davon, ob sie Werkcharakter im Sinne des UrhG genießen, was aber im Fall der umfangreichen, individuell gestalteten Texte von AdSimple unserer Ansicht nach ohnehin gegeben ist.

Die Agentur übernahm daher für die Nutzung auf der eigenen Website und drei weiteren Websites die Verantwortung. Letztendlich musste AdSimple den Betrag der außergerichtlichen Einigung jedoch einklagen und hat der Beklagte angesichts der eindeutigen Rechtslage in dieser Sache einen unbedingten gerichtlichen Vergleich abgeschlossen, in dem er sich zur Vollzahlung des eingeklagten Betrages verpflichtet hat. Die gerichtlichen Kosten für den Webdesigner beliefen sich daher unnötigerweise auf den Betrag von Netto € 714,26. Dies aber auch nur weil der Vergleich in der ersten Tagsatzung geschlossen wurde und dadurch sowohl die halben Gerichtskosten rückerstattet werden als auch die Kosten dieser Verhandlung reduziert waren. Andernfalls hätten sich die Kosten für ihn auf ein Vielfaches belaufen.

"Wir sind es unseren zahlenden Kunden und Angestellten schuldig, auf unser Urheberrecht zu bestehen. Warum es für manche Webmaster und Anwälte immer noch unklar ist, ob man einfach die Leistung und das Werk Anderer glatt übernehmen kann, ist für mich unverständlich. Das UrhG und UWG sprechen hier eine klare Sprache. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, Strg-c Strg-v ohne Nutzungsrechte zu beachten, ist einfach nicht in Ordnung", zeigt sich Andreas Ostheimer, Geschäftsführer von AdSimple verwundert.

Über den AdSimple [Datenschutz Generator]
(https://www.adsimple.at/datenschutz-generator/) können
Websitebetreiber anwaltlich geprüfte Datenschutztexte für ihre Datenschutzerklärung generieren. Diese kann man über eine Lizenz erwerben oder kostenlos nutzen. Die kostenlose Nutzung setzt voraus, dass man die im Text bereits inkludierte Quelle samt Verlinkung nicht entfernt.