Mario Seidl hat am Freitagabend in einem Instagram-Statement ebenso wie zeitgleich in einem Interview mit den "Salzburger Nachrichten" verkündet, dass er vom Internationalen Sportgerichtshof CAS eine Verurteilung wegen Blutdopings erhalten wird. Der 32-jährige Salzburger verteidigt sich in einem langen Statement und wirft der Behörde ein Fehlurteil vor. Gegen ihn werde seit fünfeinhalb Jahren ermittelt. Der ÖSV bestätigt in einer Stellungnahme das Urteil vom 20. Mai. "Aus meiner Sicht ist das ein Fehlurteil! Ich habe eine seltene Immunkrankheit namens Hypogammaglobulinämie, die bei Entzündungen, Infekten und Verletzungen anscheinend Parameter in meinem Blutbild verändert, sodass sie als bedenklich hinsichtlich möglicher Manipulation interpretiert werden können", erklärt der Nordische Kombinierer, der u.a. dreimal WM-Bronze mit dem ÖSV-Team sowie 2018 Olympia-Bronze geholt hat. "Ein Albtraum im Wachzustand" "Als Athlet mit dem Begriff Doping in Verbindung gebracht zu werden, ist der absolute Super-Gau in einer Sportkarriere", führt Seidl weiter aus. Er habe in den vergangenen fünfeinhalb Jahren alles getan, um diesen Irrtum aufzuklären. "Ich habe einen Albtraum im Wachzustand durchlebt, inklusive polizeilicher Ermittlungen mit Telefonüberwachung, Observation und Hausdurchsuchung", schildert Seidl.  Die Unregelmäßigkeiten in seinem Blutpass haben die Sportbehörden samt höchster Instanz CAS aber eben zur Verurteilung geführt. Noch gibt es keine offizielle Bestätigung seitens des CAS und der NADA.  Seidl lässt sportliche Zukunft offen Seidl bedankt sich explizit beim ÖSV für die Unterstützung. "Ohne die ich diesen Rechtsweg gar nicht hätte bestreiten können." Seidl sieht "auffällige Parallelen" zum Fall der deutschen Eisschnellläuferin Claudia Pechstein. Dieser habe sich über 16 Jahre hingezogen. "Ihr ist es letztlich gelungen, ihrem Recht zum Durchbruch zu verhelfen." Seidl verkündet, dass ihn die Causa mental und finanziell an den Rand der Belastbarkeit gebracht habe, er sei aber erleichtert, dass er diese Last nun nicht länger allein tragen müsse. Laut Seidl ist eine rückwirkend verhängte Sperre vor eineinhalb Jahren abgelaufen. Er könne noch nicht sagen, ob er seine Karriere als derzeitiger A-Kader-Sportler fortsetzen werde. Jedenfalls will er die Entscheidung weiter anfechten. ÖSV bestätigt CAS-Urteil Der Internationale Sportgerichtshof/CAS habe mit Urteil vom 20. Mai die Entscheidung der Unabhängigen Schiedskommission (USK) im Fall Mario Seidl bestätigt. "Dem vorangegangen ist ein langes Verfahren, das bereits im Jänner 2020 von der NADA Österreich eingeleitet wurde, nachdem es bei routinemäßigen Blutproben zu Auffälligkeiten gekommen war. Zunächst hatte die Österreichische Anti-Doping Rechtskommission (ÖADR) am 4.7.2022 eine Sperre über Mario Seidl verhängt", heißt es in der ÖSV-Mitteilung. Einer dagegen von Seidl erhobenen Berufung sei von der USK am 28.4.2023 nicht stattgegeben worden. ÖSV berichtet von Annullierung von WM-Medaillen "Mit dem Urteil des CAS wird jetzt die Entscheidung der Schiedskommission bestätigt - damit ist diese rechtskräftig." Die Verurteilung ist laut ÖSV wegen Dopings nach Artikel 2.2. der Anti-Doping Regeln der FIS, also der Verwendung einer verbotenen Substanz oder verbotenen Methode, erfolgt. Seidl war für alle nationalen und internationalen Wettkämpfe (aller Sportarten) im Zeitraum 28.11.2019 bis 27.11.2023, also für vier Jahre gesperrt. Laut dem ÖSV werden alle während dieser Sperre erzielten Wettkampfergebnisse annulliert. Zudem werden alle zwischen 6.10.2016 und 18.2.2017 sowie 19.2.2019 und 1.4.2019 erzielten Wettkampfergebnisse annulliert und Medaillen und Preise aberkannt. Davon betroffen sind laut ÖSV-Informationen die Team-WM-Bronzemedaillen 2019 in Seefeld und 2021 in Oberstdorf, nicht aber jene Bronzemedaille 2019 in Seefeld. Seidl habe sich mit dem Eintritt in einen ÖSV-Kader vertraglich zu sauberem Sport verpflichtet. "Der Österreichische Skiverband hat deshalb das Urteil des CAS mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen. Durch den Ablauf der Sperre wird der ÖSV mit Seidl über das weitere Vorgehen beraten. Außerdem wurde das Urteil dem unabhängigen ÖSV-Disziplinarausschuss übermittelt.