Bei Umsetzung auf nationaler Ebene vorhandene Umsetzungsspielräume in verantwortungsvoller Weise ausschöpfen

Wien (OTS) - Die EU Urheberrechtsrichtlinie wurde über drei Jahre hinweg intensiv und kontroversiell verhandelt. Heute wurde sie im Europäischen Parlament endgültig beschlossen. Die Wirtschaftskammer Österreich hat sich im Vorfeld vor allem für Entschärfungen bei den Regelungen zur Verantwortlichkeit von Online-Content-Sharing-Service-Providern sowie jenen zum Urhebervertragsrecht eingesetzt.

Bei den neuen Bestimmungen zur Verantwortlichkeit bestimmter Online-Plattformen erinnert die WKÖ daran, dass in den vergangenen Monaten sowie unter österreichischer Ratspräsidentschaft wichtige Verbesserungen für KMUs und Startups gelungen sind. Zudem wurden einige verbreitete IT-Services (z.B. Cloud-Dienste) unmissverständlich vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen.

Die Regelungen zum Urhebervertragsrecht sind zur Kenntnis zu nehmen, wenngleich der beschlossene Richtlinientext das Risiko überbordender Bürokratie in sich birgt. Insofern wird es in den kommenden Monaten entscheidend sein, dass die vorhandenen nationalstaatlichen Umsetzungsspielräume in verantwortungsvoller Weise ausgeschöpft werden.

Aus Sicht der WKÖ ist es deshalb umso wichtiger, dass die bevorstehenden Verhandlungen auf nationaler Ebene konstruktiv geführt werden.