Bei einer Immobilienbewertung handelt es sich um Einschätzung des Wertes einer Immobilie auf der Grundlage der Lage, ihres allgemeinen Zustands sowie zahlreicher weiterer Faktoren (wie beispielsweise Raumaufteilung und Größe). Die Bewertung wird persönlich von einem professionellen Sachverständigen durchgeführt, der Notizen und Fotos von der jeweiligen Immobilie macht und Ihnen im Anschluss einen Bewertungsbericht zukommen lässt. Der Bericht kann dann dazu verwendet werden, den angepeilten Preis für Ihre Immobilie (als Verkäufer) zu untermauern, oder Ihren Preisvorschlag (als Käufer) zu unterstützen. Auch bei partnerschaftlichen Trennungen oder bei der Verwaltung eines Nachlasses kann eine solche Bewertung hilfreich sein und Sie als Käufer vor Fehlinvestionen schützen.  

 

Immobilie schätzen: Reicht hierfür nicht die Einschätzung des Hypothekengebers? 

 

Nein, diese reicht leider nicht, da es sich hierbei um zwei unterschiedliche Dinge handelt. Schließlich besteht Zweck einer Wertermittlung darin, den Marktwert einer Immobilie auf Basis von Größe, Lage, Beschaffenheit etc. zu bestimmen – bei der Wertermittlung eines Hypothekengebers hingegen findet eine viel komprimiertere Bewertung statt, die zumeist nur aus 2 – 3 Seiten besteht und exklusiv für den Hypothekengeber erstellt wird. 

 

Die Bewertung eines Hypothekengebers dient in erster Linie dazu, zu prüfen, ob die Immobilie dem Wert entspricht, den Sie angeben. Stellen Sie sich hierzu folgende Situation vor: Sie möchten beispielsweise ein Haus für 750.000 Franken kaufen, die Hypothekenbewertung zeigt jedoch nur einen Eigentumswert von 600.000 Franken an. In einem solchen Fall würden Sie von Ihrem Kreditgeber nur die ermittelten 600.000 Franken erhalten, und müssten für die Restsumme andere Mittel in Erwägung ziehen. 

 

Denn eine solche Bewertung stellt sicher, dass es im besten Interesse des Kreditgebers ist, Ihnen eine Hypothek für diese Immobilie zu gewähren. Bestimmte Immobilien werden von den Kreditgebern eher nicht genehmigt, z. B. solche, die sich in einem baufälligen Zustand befinden, Wohnungen, die über Haltestellen oder Restaurants liegen, oder manchmal Immobilien, die aus bestimmten Materialien bestehen.





Unterschied zur Immobilienbewertung durch einen Makler 

 

Eine Immobilienbewertung, die von einem Makler vorgenommen wird, bezieht sich zumeist darauf, dass ein Käufer wissen möchte, wie viel seine Immobilie auf dem Markt Wert ist. Diese Einschätzung ist nicht mit Kosten verbunden, da der Makler diese durchführen wird, um im besten Fall für den Verkauf Ihres Hauses gebucht zu werden. Unser Tipp: Lassen Sie Ihre Immobilie einfach bequem online schätzen!

 

Immobilienschätzungen als Teil der Nachlassvollstreckung

 

Wer als Testamentsvollstrecker für einen Nachlass aktiv ist, welcher auch Immobilien beinhaltet, muss diese ebenfalls bewerten lassen. Das Ergebnis dieser Bewertung ist auch im Hinblick auf die Erbschaftssteuer relevant. Sollten Sie Erbe einer Immobilie sein, ermöglicht Ihnen die Nachlassbewertung eine fundierte Entscheidung über den Weiterverkauf der Immobilie und darüber, wie Sie die Aufteilung des Nachlasses auf mehrere Erben organisieren können, falls dies nötig sein sollte. 

 

Bewertung von gemeinsamem Eigentumswerten

 

Sollten Sie sich eine Gemeinschaftsimmobilie mit einer oder mehreren Parteien teilen, ist ebenfalls eine Immobilienschätzung nötig. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie einen weiteren Anteil der Immobilie kaufen möchten. 

Denn jedes Mal, wenn Sie versuchen, Ihren Anteil an der Immobilie zu erhöhen, benötigen Sie eine Schätzung des aktuellen Marktwerts. Auf diese Weise zahlen Sie den aktuellsten Marktpreis, wenn Sie den nächsten Anteil kaufen.

 

Immobilienwerte aus einer Ehegemeinschaft

 

Bei einer Scheidung gehört die Aufteilung gemeinsamer Eigentumswerte zu den wichtigsten Faktoren. Hierbei sollten Sie daher besonders behutsam vorgehen – und Ihre Immobilie von einem unabhängigen Sachverständigen bewerten lassen. 

 

Dies bietet den Vorteil, dass Sie eine faire Einigung auf der Grundlage des tatsächlichen Wertes der Immobilie erzielen können, anstatt dass dieser von einer der beiden Seiten geschätzt wird.

 

Wir wünschen Ihnen in jedem Fall viel Erfolg beim Immobilienkauf – oder verkauf!