(Wiederholung: Im vorletzten Satz des ersten Absatzes wurde das fehlende Wort "Handel" ergänzt.)

RUEIL-MALMAISON (dpa-AFX) - Schneider Electric erwägt ein Gebot für den restlichen Anteil des Industriesoftwareherstellers Aveva . Der französische Elektrokonzern, der bereits 60 Prozent an den Briten hält, prüft einer Mitteilung vom Mittwoch zufolge ein Gebot, um die restlichen Anteile zu erwerben. Eine Entscheidung gebe es aber noch nicht. Zuvor hatte die Nachrichtenagentur Bloomberg über solche Überlegungen berichtet. Die Aktien von Aveva schnellten daraufhin im Londoner Handel um fast 30 Prozent auf 2810 Pence nach oben. Damit machten sie einen Teil ihrer Verluste des bisherigen Jahresverlaufs von rund 30 Prozent wett.

Der starke Rückgang des Aktienkurses mache den schon seit langem angedachten Schritt attraktiver, hieß es von Bloomberg. Vor dem Kurssprung vom Mittwoch war Aveva an der Börse rund 7,3 Milliarden britische Pfund (8,7 Mrd Euro) wert.

Der Schneider-Vorstandsvorsitzende Jean-Pascal Tricoire trieb zuletzt die Trennung von Randbereichen voran und lenkt mehr Investitionen in Bereiche, die dem Unternehmen bei der Umstellung auf Digitalisierung helfen. Das im englischen Cambridge ansässige Unternehmen Aveva bietet Software für Versorger, Öl- und Gasproduzenten, Transportunternehmen und andere Unternehmen an und konkurriert dabei unter anderem auch mit dem deutschen Technologiekonzern Siemens .

Schneider hatte die Kontrolle über Aveva übernommen, nachdem die Franzosen 2017 ihr eigenes Industriesoftwaregeschäft mit dem britischen Unternehmen verschmolzen haben. Seitdem hat sich Aveva durch Übernahmen vergrößert.

Die ursprüngliche Vereinbarung von Aveva mit Schneider hinderte das französische Unternehmen zwei Jahre lang daran, seine Beteiligung an Aveva zu erhöhen und begrenzte seine Beteiligung für weitere 18 Monate auf unter 75 Prozent, falls bestimmte Bedingungen nicht erfüllt würden./mne/mis/men

 ISIN  DE0007236101  GB00BBG9VN75  FR0000121972

AXC0174 2022-08-24/14:03

Copyright dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von dpa-AFX ist nicht gestattet.