Musterfeststellungsklage zB. gegen VW nur für anerkannte Verbände möglich

Wien (OTS) - In Deutschland tritt am 1.11.2018 die Musterfeststellungsklage in Kraft. Auch österreichische Geschädigte bei Massenschäden (wie bei VW) können sich daran beteiligen. Doch klagen können nur Verbände, die in der nationalen Liste oder der EU-Liste der berechtigten Verbände aufscheinen.

In Österreich sind seit Inkrafttreten des Konsumentenschutzgesetzes im Jahr 1979 nur folgende Verbände zu Verbandsklagen berechtigt: Die Sozialpartner, der Seniorenrat und der VKI. Doch WKÖ, LWK, ÖGB und Seniorenrat haben noch nie eine solche Klage geführt. Trotzdem scheinen sie in der EU-Liste auf. Dagegen sind von Staat und Wirtschaft unabhängige Verbände wie der Verbraucherschutzverein (VSV) davon bislang ausgeschlossen.

Der VSV fordert daher eine rasche Gesetzesänderung und eine Berechtigung zur Verbands- und damit auch zur deutschen Musterfeststellungsklage für den VSV.

Der VSV wird aber jedenfalls seine Mitglieder bei der Anmeldung von Schadenersatzansprüchen gegen den VW-Konzern ab November 2018 beim deutschen Bundesamt für Justiz unterstützen.

Service: Informationen für VW-Geschädigte in Kolba/Ninz, Diesel-Schäden - Wie Sie sich zur Wehr setzen können!, MyMorawa, Wien 2018