Zwei Strabag-Unternehmen fordern 335 Millionen Euro wegen gescheiterter Windpark-Investitionen. Ein US-Gericht soll die Forderung durchsetzen.

Die Strabag Aktie sorgt für Aufsehen. Zwei Tochterunternehmen des Konzerns verklagen Deutschland vor einem US-Gericht auf hohen Schadensersatz. Im Kern geht es um gescheiterte Investitionen in Offshore-Windparks in der Nordsee.

Klagegrund: Zerschlagene Hoffnungen

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Konkret: Die Erste und Zweite Nordsee-Offshore-Holding GmbH sehen ihre millionenschweren Investitionen faktisch vernichtet. Als Grund nennen sie drastische politische Kehrtwenden in Deutschland ab Mitte 2012. Damals sei man noch „im Vertrauen auf stabile gesetzliche und regulatorische Rahmenbedingungen“ in erneuerbare Energien eingestiegen.

Die Berufung erfolgt auf den Energiecharta-Vertrag (ECT), der Investoren eigentlich Schutz bieten soll. Die Forderung ist happig: Rund 335 Millionen Euro stehen im Raum.

Juristischer Schachzug: USA als Hebel?

Warum der Umweg über ein Bezirksgericht in Washington D.C.? Es geht um die internationale Durchsetzung der Ansprüche. Denn: Ein Schiedsgericht des Internationalen Zentrums zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) gab den Österreichern bereits im Dezember grundsätzlich Recht.

Damals wurden Strabag Schadensersatzzahlungen von rund 240 Millionen Euro plus Zinsen zugesprochen. Deutschlands Einwände im damaligen Verfahren, der ECT verstoße gegen Unionsrecht und man sei aus dem Vertrag bereits ausgetreten, blieben offenbar wirkungslos. Ein herber Schlag für Berlin.

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