Spanische Hofreitschule kauft Hengst Maestoso Fantasca-67 zurück
07.12.2022 | 11:00
Die Spanische Hofreitschule hat auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens mit Kaufvertrag vom 30.11.2022 den Hengst Maestoso Fantasca-67 zurückgekauft.
Die Spanische Hofreitschule hat auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens mit Kaufvertrag vom 30.11.2022 den Hengst Maestoso Fantasca-67 zurückgekauft. Der Kaufpreis von € 12.000 entspricht betragsmäßig dem Verkaufspreis im Jahr 2013 und bewegt sich im unteren Bereich der Bandbreite eines von einem Sachverständigen bewerteten Verkaufspreises.
Der 2008 geborene Zuchthengst war bereits in jungen Jahren – wie auch viele andere Zuchtpferde im Gestüt Piber – bei der Selektion der Junghengste ausgemustert worden, weil zu erwarten war, dass dieser weder den Ansprüchen als zukünftiger Zuchthengst noch zur zukünftigen Verwendung in den Vorstellungen der Spanischen Hofreitschule entsprechen werde. Im Jahr 2013 wurde er nach monatelanger Feilbietung im Internet an die Tochter des damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden gegen Zahlung eines Kaufpreises von € 12.000 veräußert. Gleichzeitig war für den Hengst gemäß der damaligen Geschäftsstrategie, die Geschäftstätigkeit auf einen Einstellbetrieb zu erstrecken, ein Pferdeeinstellungsvertrag abgeschlossen worden. Da sich in der Folge herausstellte, dass der Hengst doch für den Einsatz in der Spanischen Hofreitschule geeignet ist, wurde er ausgebildet und kam bis dato in 182 Vorstellungen zum Einsatz.
Der Kritik des Rechnungshofes im Jahr 2021 an dem Umgang mit dem Hengst wurde von der Spanischen Hofreitschule mit einem Nachtrag zum Pferdeeinstellungsvertrag Rechnung getragen.
Die Finanzprokuratur war im Frühjahr 2022 gemeinsam von der Spanischen Hofreitschule und der Eigentümerin Republik Österreich (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft) beauftragt worden, rechtlich an einer allseitigen sachgerechten Bereinigung der zivilrechtlichen Ansprüche mitzuwirken. Das nun vorliegende Wertgutachten eines Pferdesachverständigen war eine wichtige Grundlage für den Rückkauf des Hengstes.