Das Energieunternehmen DEG Deutsche Energie GmbH kann Kunden nach eigenen Angaben nicht mehr beliefern. Von Samstag an werde man in Deutschland keinen Strom und kein Gas mehr anbieten können, heißt es auf der Internet-Seite der Firma mit Sitz in Erlenbach (Baden-Württemberg). Hintergrund ist demnach die Kündigung des Stromnetzbetreibers Tennet. Auch die Netzbetreiber Amprion und TransnetBW kündigen die Verträge Sprechern zufolge mit Wirkung zum Samstag. Die "Heilbronner Stimme" (Freitag) hatte zuvor über den Fall berichtet. Bei der DEG selbst war zunächst niemand zu erreichen.

Die Kunden des Energieanbieters sitzen deshalb aber nicht über Weihnachten in dunklen und kalten Wohnungen. Sie fallen üblicherweise automatisch in die Ersatzversorgung ihres örtlichen Grundversorgers. Das sind zum Beispiel Stadtwerke oder andere größere Energieanbieter.

Die DEG mit nach eigenen Angaben rund 50 000 Kunden und 100 Mitarbeitern in Deutschland dürfte in finanziellen Schwierigkeiten stecken - ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sei unausweichlich, heißt es auf der Webseite. Zuletzt machte die Firma einen Umsatz von 800 Millionen Euro. Laut "Heilbronner Stimme" gehört neben der Hamburger Elbphilharmonie auch der Deutsche Bundestag zu ihren Kunden.

Nach Darstellung von Tennet hat die DEG es trotz mehrfacher Aufforderung versäumt, die anfallende Ökostrom-Umlage an den Netzbetreiber zu zahlen. Mit dieser Abgabe werden die erneuerbaren Energien subventioniert. Es gehe auch darum, Schaden zu Lasten aller Verbraucher abzuwenden, die am Ende für die ausbleibenden EEG-Zahlungen aufkommen müssten, sagte eine Tennet-Sprecherin. Auch bei der TransnetBW, die das Übertragungsnetz in Baden-Württemberg betreibt, war die DEG laut einer Sprecherin in Zahlungsverzug. Der Netzbetreiber habe dem Stromlieferanten daher ebenfalls gekündigt./ang/DP/nas

AXC0194 2018-12-21/16:24

Copyright dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von dpa-AFX ist nicht gestattet.