Verband für gemeinnütziges Stiften: Bürokratieabbau für Stiftungen in nächster Legislaturperiode dringend erforderlich!

„Bei keiner Rechtsform in Österreich nimmt die Gründung mehr Zeit und bürokratische Wege in Anspruch, als bei gemeinnützigen Stiftungen“, bringt Günther Lutschinger, geschäftsführender Vorstand des Verbandes für gemeinnütziges Stiften, das Problem auf den Punkt und merkt an: „Der Wirrwarr an unterschiedlichen Behördenzuständigkeiten blockiert nicht nur die gemeinnützigen Stiftungen in ihrem Wirken für gesellschaftliche Anliegen, sondern mutet in Zeiten, in denen Verwaltungsreformen für die Budgetkonsolidierung dringend notwendig sind, geradezu absurd an.“

Ineffiziente Mehrwege-Bürokratie
Während Vereine in wenigen Tagen und GmbHs in wenigen Wochen gegründet werden, bringt die Gründung von gemeinnützigen Stiftungen im Dienste des Gemeinwohls nach aktueller Rechtslage ein mehrmonatiges Prozedere und einen enormen Rechtsberatungsaufwand mit sich. Für viele Philanthropinnen und Philanthropen ist dabei die komplizierte Kompetenzverteilung zwischen Bundes- und Landesbehörden nahezu undurchschaubar: Will jemand durch die Errichtung einer gemeinnützen Stiftung sein Vermögen der Allgemeinheit schenken, so sind dafür im Falle einer Bundesstiftung die jeweiligen neun Landesstiftungsbehörden, das Finanzamt für Großbetriebe und die Finanzprokuratur zuständig. Strebt die Stiftung auch noch einen Bescheid auf Spendenbegünstigung an, kommt mit dem Finanzamt Österreich noch eine weitere Behörde ins Spiel. Erstreckt sich die Tätigkeit auf nur ein Bundesland, ist alles wieder anders und ein anderes Stiftungsrecht kommt zur Anwendung. In jedem Fall prüfen mehrere Instanzen in verschiedenen Verfahren mit oft unterschiedlichen Rechtsauslegungen die jeweilige Stiftungsurkunde auf Gemeinnützigkeit. „Von diesem ineffizienten Prozedere abgeschreckt, ist es kein Wunder, dass so mache Stifterin und so mancher Stifter ihren Wunsch, sich gemeinnützig zu engagieren, wieder verwirft oder in ein Nachbarland auswandert“, betont Günther Lutschinger.

Einheitliches Verfahren statt Behörden-Dschungel
Um den gemeinnützigen Stiftungssektor, am Beispiel führender Philanthropie-Nationen wie der Schweiz, auch in Österreich zum Blühen zu bringen, braucht es laut Verband für gemeinnütziges Stiften Vereinfachungen im Bundesstiftungs- und Fondsgesetz ebenso wie im Privatstiftungsgesetz. „Die 2024 in Kraft getretene Gemeinnützigkeitsreform hat zwar die steuerlichen Bedingungen für gemeinnütziges Stiften signifikant verbessert. Das Bürokratie-Geflecht in der Verwaltung verhindert jedoch, dass die Reform Wirkung zeigen kann“, gibt sich Lutschinger besorgt. „In den kommenden Jahren müssen von Rechtswegen die Stiftungsurkunden hunderter Stiftungen und Fonds an das Gemeinnützigkeitsreformgesetz angepasst werden. Wird der Behörden-Dschungel, der für jede kleine Änderung in einer Stiftungsurkunde zuständig ist, nicht rechtzeitig durchforstet, so kommt es nicht nur bei Neugründungen, sondern auch bei der Modernisierung der Satzungen in absehbarer Zeit zu einem Stillstand - mit verheerenden Auswirkungen für den Stiftungsstandort Österreich!“
Die Verfahrenskonzentration auf eine Behörde und die Zusammenlegung der steuerlichen Zuständigkeit auf ein Finanzamt würden nicht nur den Stiftungssektor entlasten, sondern vor allem der nächsten Bundesregierung eine wertvolle Möglichkeit bei der Konsolidierung des Staatsbudgets eröffnen.

Über den Verband für gemeinnütziges Stiften
Der Verband für gemeinnütziges Stiften ist der Zusammenschluss von 130 gemeinnützigen Stiftungen und Mitglied der europäischen Stiftungsszene. Er unterstützt Stiftungen bei ihrer wertvollen, gemeinnützigen Arbeit, sorgt für die Vernetzung zwischen den Akteur*innen und hält Aus- und Weiterbildungsangebote bereit. Aktuell sind rund 770 gemeinnützige Stiftungen mit einem Vermögen von rund 7 Mrd. Ꞓ in Österreich tätig. Sie investieren 115 Mio. Ꞓ pro Jahr in gemeinnützige Bildungs-, Forschung-, Umwelt- und Sozialprojekte. Weitere Infos: https://www.gemeinnuetzig-stiften.at