Eine neue Ära für Europas Wirtschaft: Einheitliches Patentgericht

nimmt seine Arbeit auf (FOTO)

München (ots) -

- Ein Gericht für einen riesigen Wirtschaftsraum

- Neues Patentrechtssystem stärkt die Innovationsmacht Europa gegenüber China

und den USA

- In 17 EU-Mitgliedstaaten schneller, einfacher und kosteneffizienter zum

Patentschutz

- Meilenstein für IP-Kanzleien und Unternehmen

Am Donnerstag, 1. Juni 2023, nimmt das Einheitliche Patentgericht, kurz EPG,

seine Arbeit auf - nach jahrelanger Planung, Entwicklung und mehreren

Terminverschiebungen. Es ist Kernbestandteil des neuen Einheitspatentsystems,

das in 17 Mitgliedstaaten der Europäischen Union gültig ist. Weltweit haben sich

IP-Kanzleien auf dieses Ereignis vorbereitet, das ein Meilenstein der

europäischen Integration ist. Zudem profitieren die innovationsstarken

Unternehmen Europas, vor allem aus Deutschland: Mit der Harmonisierung des

Patentrechts kann es Europa endlich unter faireren Wettbewerbsbedingungen mit

der Konkurrenz aus China und den USA aufnehmen.

Schutz des europäischen und internationalen Innovationswettbewerbs

Patente sind das Herzstück der deutschen Wirtschaft. 20 Jahre lang schützen sie

Erfindungen - Produkte ebenso wie technische Verfahren - vor unerwünschter

Nachahmung durch Wettbewerber. Damit stärken sie die Wettbewerbsfähigkeit

innovationsstarker Unternehmen und des Wirtschaftsstandortes Deutschland.

Entsprechend wichtig sind für Unternehmen die Absicherung und Verteidigung ihrer

Patente in Deutschland, Europa und darüber hinaus. In Europa konnten innovative

Unternehmen ihre Erfindungen bislang nur Land für Land durchsetzen. Dies war

teuer, ineffizient und führte bisweilen sogar zu widersprüchlichen

Entscheidungen der nationalen Gerichte. Mit dem Einheitlichen Patentgericht

erhalten Unternehmen jetzt die Möglichkeit, ihre Patente in der EU vor einem

Gericht zentral durchzusetzen. Auf diese Weise können sie Zeit und Kosten

sparen.

"Mit dem Einheitlichen Patentgericht gibt es erstmals eine fachspezifische

EU-Gerichtsbarkeit. Dieser Schritt unterstreicht die Bedeutung, welche die

Europäische Gemeinschaft der Förderung und dem Schutz des europäischen und

internationalen Innovationswettbewerbs beimisst", betont Philipp Rastemborski,

Partner und Rechtsanwalt bei der IP-Kanzlei Meissner Bolte. "Das neue

Patentgericht hat es sich zum Ziel gesetzt, die Reichweite nationaler

Patentverfahren auf den von ihm abgedeckten Wirtschaftsraum - den zweitgrößten

weltweit - auszudehnen. Dies soll den Nutzern eine starke Option neben der

Rechtsdurchsetzung insbesondere in den USA und China bieten."

Rechtsprechung des EPG in allen teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten wirksam

Das EPG ist für Fragen der Verletzung und der Rechtsgültigkeit von

Einheitspatenten zuständig. Wird eine Patentverletzung festgestellt und erweist

sich das Patent als wirksam, kann das neue Gericht die Nutzung eines

patentverletzenden Produktes oder Verfahrens in allen teilnehmen Mitgliedstaaten

verbieten. Andererseits ergibt sich für Patentinhaber*innen ein höheres Risiko:

Ein Einheitspatent kann durch ein einziges Nichtigkeitsverfahren vor dem EPG für

alle Länder, in denen es gültig ist, zu Fall gebracht werden.

Zeitgleich mit dem Start des EPG wird das Einheitspatent - das sogenannte

Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung - eingeführt. Dieses komplettiert

das neue System, denn es bringt vergleichbare Vorteile in Bezug auf die

Anmeldung von Patenten. Mit einem einzigen Antrag beim Europäischen Patentamt

(EPA) kann das Unternehmen in den 17 am System teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten

Patentschutz für seine Innovation gewinnen. Damit erhalten Erfinder*innen nicht

nur einen territorial breiten, sondern auch einen in allen teilnehmenden Staaten

identischen Schutz für ihr Patent. Für Anmelder*innen wird das Verfahren damit

ebenfalls einfacher und kosteneffizienter, da sie sich parallele

Patentanmeldungen in den verschiedenen Ländern sparen können.

Ein Gericht für einen riesigen Wirtschaftsraum

Das Einheitliche Patentgericht ist ein gemeinsames Gericht aller teilnehmenden

EU-Mitgliedstaaten. Zu Beginn nehmen 17 Länder der europäischen Union daran

teil, darunter mit Deutschland, Frankreich und Italien drei G7-Staaten und die

für die Wirtschaft des EU-Binnenmarktes bedeutendsten Nationen. Weitere

Mitgliedstaaten wollen folgen. Zusammen haben die teilnehmenden Staaten rund 400

Millionen Einwohner und erwirtschafteten zuletzt durchschnittlich ein

Bruttoinlandsprodukt von rund 16 Billionen US-Dollar. Damit ist der

Wirtschaftsraum weltweit der zweitgrößte hinter den USA (ca. 21 Billionen

US-Dollar) und noch vor China (knapp 15 Billionen US-Dollar).

"Wir erwarten, dass das EPG höhere Schadensersatzsummen zusprechen wird, als

dies bislang in nationalen Patentverletzungsfällen üblich war. Schließlich kann

das neue Gericht nun Schadensereignisse in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten

berücksichtigen", so Philipp Rastemborski von Meissner Bolte.

Große Herausforderungen für IP-Kanzleien und Unternehmen

Das neue Patentrechtssystem mit dem EPG stellt große Herausforderungen an

Rechts- und Patentanwält*innen sowie Unternehmen. Letztere müssen eine neue

Patentschutzstrategie entwickeln, um das Beste aus dem neuen System für sich

herauszuholen. Nicht für jedes Patent ist es sinnvoll, das neue

Einheitspatentsystem zu nutzen, sondern stattdessen Patente in gewohnter Weise

vor nationalen Gerichten durchzusetzen. Denn das neue System bietet

Patentinhaber*innen nicht nur deutliche Vorteile, sondern birgt auch gewisse

Risiken.

Kanzleien vernetzen sich über Ländergrenzen hinweg

IP-Kanzleien müssen sich mehr denn je international vernetzen und

Partnerschaften mit Kanzleien aus anderen Mitgliedstaaten auf- und ausbauen: Die

renommierte IP-Kanzlei Meissner Bolte hat sich mit Kanzleien aus Frankreich und

Italien zum "European Patent Litigators Network" (EPLN) zusammengeschlossen, um

die Expertise im europäischen Patentschutz zu bündeln und länderübergreifend

agieren und beraten zu können. "Zwar gibt es künftig ein einheitliches

Rechtssystem, dennoch finden die Verfahren vor Lokalkammern in verschiedenen

Ländern mit lokalen Richtern statt. So wird die durch nationale

Rechtstraditionen geprägte Herangehensweise der einst lokalen Richter zumindest

zu Beginn des Systems in das Einheitspatentsystem hineinwirken - nicht zuletzt

aufgrund der jeweiligen Landessprache, in der die Verfahren geführt werden

können", erläutert Philipp Rastemborski.

Als gemischte Kanzlei mit über 80 Anwält*innen, die eine Beratung sowohl durch

prozesserfahrene Rechtsanwält*innen als auch Patentanwält*innen mit technischer

Spezialisierung aus einer Hand anbieten kann, sieht sich Meissner Bolte gut

gerüstet für Patentrechtsfälle vor dem EPG. "Unsere Experten waren in den

Entwicklungsprozess des neuen Systems eingebunden und zum Teil auch dabei, als

in der Europäischen Kommission die ersten Entwürfe für ein Einheitliches

Patentgerichtsabkommen erarbeitet wurden. Mit simulierten Prozessen und

Schulungen unserer Anwält*innen und weiteren Mitarbeitenden haben wir uns

intensiv auf den Start des EPG vorbereitet", sagt Philipp Rastemborski.

Das EPG ist dezentral organisiert und in Deutschland mit vier Standorten

vertreten (Düsseldorf, Hamburg, Mannheim und München). In der ersten Instanz

befindet sich eine Zentralkammer, mit Abteilungen in Paris, Mailand und wiederum

in München. Das EPG-Berufungsgericht hat seinen Sitz in Luxemburg.

Weitere Informationen und Bildmaterial sind unter diesem Link (https://drive.goo

gle.com/drive/folders/16q4bL0MFbRITDynGnc4k1VEOW0_-184a?usp=share_li nk) zu

finden.

Über Meissner Bolte

Meissner Bolte ist eine Full-Service-IP-Kanzlei, die Prosecution und Litigation

von Patenten, Trademarks und Designs anbietet. An elf Standorten in Deutschland

und einem in Großbritannien berät unser Team aus mehr als 60 Patent- und 20

Rechtsanwält*innen sowie insgesamt 320 Mitarbeitenden unsere Mandant*innen aus

den verschiedenen Industrien. Wir bearbeiten mehr als 2.000 Patentanmeldungen

pro Jahr und gehören zu den führenden Repräsentanten für Trademarks und Designs

beim EUIPO. Mit 50 Prozent inländischen und 50 Prozent internationalen

Mandant*innen sind wir die größte IP-Kanzlei in Deutschland für nationale

Mandant*innen. Dabei deckt unsere Expertise sämtliche Branchen ab mit

Schwerpunkten in den Bereichen Automotive und Medizintechnik sowie

Fachabteilungen für computerimplementierte Erfindungen sowie Chemie und Life

Science.

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Philipp Schnorbus

M: +49.173.731.0373

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OTS: Meissner Bolte

AXC0195 2023-05-31/14:02

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