OMV wird die Hybridanleihe 2011 entsprechend § 5 Abs 3 der Anleihebedingungen mit Wirkung zur ersten Kündigungsmöglichkeit, dem 26. April 2018, kündigen und zu ihrem Nennbetrag zuzüglich Zinsen zurückzahlen. Die Erklärung der Kündigung wird im Einklang mit den Bedingungen der Hybridanleihe 2011 gesondert kund gemacht.

Die Hybridanleihe 2015 (Tranche 1 (ISIN XS1294342792) und Tranche 2 (ISIN XS1294343337)) bleibt von dieser Kündigung der Hybrid- anleihe 2011 unberührt.

Die Durchführung der potentiellen Emission der Neuen Hybridanleihe ist unter anderem von den gegebenen Marktbedingungen abhängig und könnte innerhalb der nächsten 18 Monate, frühestens jedoch im Mai 2018 stattfinden. Die potenzielle Neue Hybridanleihe soll kein Endfälligkeitsdatum haben und von OMV zu bestimmten Stichtagen und unter bestimmten Bedingungen zurückgezahlt werden können. Details einer potentiellen Emission wie der Gesamtnennbetrag, der Emissionspreis und der Kupon würden in einem Bookbuilding-Verfahren basierend auf den jeweils geltenden Marktbedingungen ermittelt werden. Der Emissionserlös aus einer potentiellen Neuen Hybridanleihe soll für die Stärkung der Liquidität und finanziellen Flexibilität des Konzerns sowie für allgemeine Unternehmenszwecke verwendet werden.