Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) beschließt Stipendium für zukünftige Kassenärzte und neues Digitalisierungsprogramm
13.12.2022 | 17:20
Verwaltungsrat fasst richtungsweisende Beschlüsse für die Zukunft der ÖGK
Der Verwaltungsrat der ÖGK hat zahlreiche Beschlüsse getroffen, die in Zukunft die Versorgung der 7,4 Mio. Versicherten des größten österreichischen Sozialversicherungsträgers sicherstellen werden. Neben neuen Vertragsabschlüssen stehen das neu beschlossene Digitalisierungsprogramm sowie ein neues Stipendium für künftige Kassenärztinnen und -ärzte im Vordergrund:
ÖGK startet Digitalisierungsprogramm
Der Fokus der ÖGK liegt zukünftig auf Digitalisierung. Das neue umfangreiche Digitalisierungsprogramm trägt den Ansprüchen einer modernen Organisation Rechnung. So stehen mehr Zeit für Patientinnen und Patienten, moderne Arbeitsbedingungen, die Entlastung der Vertragspartnerinnen und -partner, die Nutzung von Daten zur Steigerung der Gesundheit der Versicherten sowie der Ausbau individueller und intuitiver IT-Leistungen im Vordergrund. Die Österreichische Gesundheitskasse möchte ihren Vertragspartnern sowie ihren Versicherten und den Dienstgebern durch digitale Serviceangebote das Leben so leicht wie möglich machen. Im Rahmen von sieben Digitalisierungsinitiativen werden zahlreiche Projekte umgesetzt.
Neues Stipendium für zukünftige Kassenärzte
Da es in einigen ärztlichen Fächern zu wenig Nachwuchs gibt, setzt die ÖGK jetzt auf gezielte Maßnahmen im Medizinstudium. Um junge Ärztinnen und Ärzte bereits frühzeitig für die Tätigkeit als Kassenärztin bzw. -arzt zu gewinnen, wurde ein neues Stipendium ins Leben gerufen. Dieses wird ab dem Sommersemester 2023 bis zu 50 Studierende der Humanmedizin an öffentlichen österreichischen Universitäten, die sich mindestens im dritten Studienjahr befinden, mit einem Stipendium für maximal 42 Monate unterstützen. „Ziel dieser maßgeschneiderten Unterstützung ist es, die kassenärztliche Versorgung und längerfristige Reduzierung von Nachbesetzungsproblemen bei Vertragsarztstellen sicherzustellen“, so Moritz Mitterer, Vorsitzender der Dienstgebervertreter im Verwaltungsrat.
Die Stipendiaten verpflichten sich im Gegenzug, das Studium gewissenhaft und zügig zu betreiben, einen entsprechenden Studienerfolg nachzuweisen, die Basisausbildung sowie die Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin bzw. die Facharztprüfung in den Fächern Kinder- und Jugendheilkunde, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin oder Kinder- und Jugendpsychiatrie abzuschließen. Des Weiteren müssen die Stipendiaten in diesem Zusammenhang innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Ausbildung eine Tätigkeit als Kassenvertragsarzt in einer Bedarfsregion annehmen bzw. sich innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss der Ausbildung mindestens fünf Mal für eine ausgeschriebene Stelle bewerben und die ärztliche Tätigkeit als Kassenvertragsarzt für mindestens fünf Jahre ausüben.
Bundesweite Verbesserungen für ÖGK Versicherte
Ebenfalls wurden im Verwaltungsrat der ÖGK neue österreichweite Abschlüsse mit Vertragspartnern beschlossen. So wurde zum Beispiel ein neuer Gesamtvertrag für Augenoptik beschlossen, durch den die Leistungen österreichweit vereinheitlicht werden. Neben vielen weiteren Verbesserungen wird auch der Verordnungsprozess für die Versicherten vereinfacht. Diese können zukünftig eine Verordnung direkt beim Optiker erhalten, der dafür im Gegenzug auf die Wichtigkeit einer jährlichen Kontrolle beim Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie hinweist. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ist die Versorgung bewilligungsfrei.
Für das nächste Jahr rechnet die Österreichische Gesundheitskasse aufgrund der schwierigen ökonomischen Rahmenbedingungen (Preissteigerungen, Energiepreise) mit einem leicht negativen Betriebsergebnis von 269,4 Millionen Euro.