Nach 10 Jahren Kartellverfahren Bußgeld-Antrag gegen Agrana abgelehnt / Wettbewerbshüter beklagten "Zuckerkartell" - Urteil noch nicht rechtskräftig
31.05.2019 | 17:01
In einem wegen angeblicher Zuckermarkt-Absprachen seit zehn Jahren laufenden Bußgeldverfahren beim Kartellgericht gibt es jetzt ein Urteil zugunsten der Agrana. Es ist aber noch nicht rechtskräftig. Ein Bußgeldbescheid der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) wurde vom Kartellgericht Wien abgewiesen.
Im gegenständlichen Strafvorschlag ging es um 15,4 Millionen Euro für die börsennotierte Agrana und ihre deutsche Konzernmutter Südzucker, was beide annähernd zur Hälfte betraf.
Ob das Kartellverfahren damit zu Ende geht oder die Behörde berufen wird, sei schwer abzuschätzen, hieß es von dem börsennotierten Zucker- und Stärkekonzern am Freitagnachmittag zur APA. Agrana hatte wiederholt beteuert, keinen Kartellverstoß begangen zu haben.
Die Vorwürfe der Kartellhüter reichten in die Zeit zwischen 2004 und 2008 zurück. Damals sollen sich Südzucker und Agrana mit einem anderen Anbieter den österreichischen Zuckermarkt per verbotenen Absprachen aufgeteilt haben, so der Vorwurf der Kartellhüter.
rf/gru
ISIN AT000AGRANA3 DE0007297004 WEB http://www.agrana.com http://www.suedzucker.de/de/Homepage/ http://www.bwb.gv.at
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