Musterverfahren zur Dieselaffäre - VW und Anleger streiten weiter
23.08.2019 | 14:06
Fast ein Jahr nach Beginn des
milliardenschweren Musterverfahrens von Anlegern zur VW
Seit September 2018 wird über Schadenersatzforderungen von
VW-Investoren für erlittene Kursverluste nach Bekanntwerden des
Dieselbetrugs verhandelt. Bisher gibt es nur einen Teilentscheid, in
dem das Gericht für Ansprüche gegen die Volkswagen AG das
Landgericht Braunschweig und für Forderungen gegen VW-Hauptaktionär
Porsche SE
Darüber hinaus gab es lediglich vorläufige Einschätzungen des Gerichts, die mal für die Sichtweise der Kläger und mal für die Auffassung von Volkswagen sprachen. So warnte der Vorsitzende Richter etwa, dass Ansprüche der Kläger bis zum Zeitpunkt Mitte 2012 verjährt sein könnten. Auf der anderen Seite kam das Gericht zu der vorläufigen Einschätzung, dass auch das Wissen von Managern unterhalb der Vorstandsebene für die mögliche Information der Märkte entscheidend sei. Es gebe also eine Reihe von Aussagen der Richter, die für die klagenden Anleger sehr günstig seien, sagte Kläger-Anwalt Andreas Tilp am Freitag der Deutschen Presse-Agentur.
VW hatte im September 2015 nach Vorwürfen der US-Behörden eingeräumt, in großem Stil Manipulations-Software in Diesel-Autos installiert zu haben. In dem Verfahren geht es im Kern um die Frage, ob VW die Märkte rechtzeitig über den Skandal um Millionen von manipulierten Dieselmotoren informiert hat. Eine sogenannte Ad-hoc-Mitteilung im Abgasskandal hatte der Konzern am 22. September 2015 veröffentlicht. Nächster Verhandlungstermin ist am 21. Oktober. (Az: 3 Kap 1/16)/bch/DP/jha
ISIN DE000PAH0038 DE0007664039
AXC0146 2019-08-23/14:06
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