Vor einem Jahr nahm sich Ronald Frankl, Managing Partner von Lansky, Ganzger + Partner, dieses Thema an und präsentierte die Vision, Werte in Kryptowährung darzustellen. Damals fragten sich viele, wie lange wohl dauern würde, bis es in der Realität umgesetzt werden kann. Ein Jahr später, auf der zweiten Roadshow von Börse Express zum Thema Krypto, kann der Jurist und Kryptoexperte bereits Projekte aufzählen, die es durch smarte rechtliche Konstruktionen geschafft haben, Sachwerte, hier vor allem Immobilien, durch sogenannte „Asset Backed Tokens” darzustellen. Somit kommt diese innovative Geldanlage früher als erwartet und öffnet einen neuen Markt für Kleininvestoren und alle diejenigen, die nach alternative Investments suchen.

Hier stellt sich die Frage, wozu überhaupt, wenn wir doch bereits übers Internet etwa bei Amazon einkaufen können? Der Unterschied liegt im in der Blockchain ausgeschaltenen Intermediär, der beim Amazon-Einkauf noch notwendig ist - zum Beispiel eine Kreditkartenfirma. „Es muss immer jemanden in der Mitte geben, der die Zahlung in Wirklichkeit für uns abwickelt. Im Unterschied dazu werden in der Blockchain Vermögenswerte tatsächlich direkt übertragen, ohne das es dazwischen jemanden geben muss. Das macht die Tokenisierung sehr attraktiv”, sagt Frankl. Doch was ist ein Token? „Der Wert von Vermögensgegenständen wird auf Grundlage der Blockchain-Technologie in digitalen Einheiten abgebildet. Jede digitale Einheit repräsentiert einen Anteil an dem zugrunde liegenden Vermögensgegenstand nämlich der Token” setzt Frankl fort. Durch die einfache Definition lässt er sich sehr flexibel ausgestalten, je nach den Bedürfnissen. Tokens sind auch für verschiedensten Zwecke einsetzbar: Vom Asset bzw. Security-Token (z.B. Unternehmensanteile) über Payment-Tokens (Kryptowährungen) bis hin zu Utility-Tokens (keine konkrete Leistung, dafür Vergünstigungen...) - und Mischformen daraus. Die Einführungsphase des Tokens nennt man ICO oder „initial coin offering”. Danach können illiquide Vermögenswerte wie etwa Immobilien liquide gemacht werden (über diverse Exchange Plattformen). Es gibt keine Einschränkungen bezüglich des Ausgabevolumens und je nach Ausgabevolumen können unterschiedliche Offenlegungspflichten, nach dem österreichischen Kapitalmarktgesetz, zur Anwendung kommen (ab 5,0 Mio. Euro Emissionsvolumen) - bis 250.000 gibt’s keinerlei Pflichten.

Zu den „underlying assets’ oder Vermögensgegenstände zählen neben Immobilien auch Kunstwerke, Rohstoffe, Aktien und Projekte. Die Zielgruppe der Investoren besteht meist aus Digitalisierungsaffinen Personen, die das Potential von Kryptowährungen durch eigene positive Erfahrung erkannt haben. Bei der Gestaltung des Tokens spielen weiters Tokenisierungskonzept und Design eine Rolle. Von einer zweistufigen Token-Ausgabe, bis zur einer Kombination von Tokenausgabe mit anderen Methoden der Kapitalbeschaffung, sind hier mehrere Gestaltungsformen möglich.

Unter Token Design versteht man die Rechtstellung des Tokeninhabers und die Vertrag- und Gesellschaftsstruktur. Beispiel: Echte Equity Token gewähren dem Besitzer eine mit einem Aktionär/Miteigentümer vergleichbare Position, wo hingegen herkömmliche Equity Token ein Genussrecht gewähren, was wiederum eine deutlich einfachere Struktur benötigt. Hinzu kommt die rechtliche Herausforderung. Hier gilt absolute Transparenz. Für Frankl ist klar: „Investments werden für viele attraktiver, wenn es Rechtssicherheit gibt und einem Unternehmen ist zu empfehlen, sich notfalls freiwillig gewissen Regeln zu unterwerfen, um für einen Investor transparent zu sein.” Sobald der Prospekt von der Finanzmarktaufsicht gebilligt ist, kann man die Vermarktung angehen, und das dank EU-Pass gleich in mehreren Mitgliedsstaaten. Das Listing übernehmen mittlerweile innovative Exchange Plattformen wie die Börse Stuttgart.