BONN (dpa-AFX) - In einem Missbrauchsverfahren hat das Bundeskartellamt den Handelsriesen Amazon abgemahnt. Die Wettbewerbshüter befürchten, dass die US-Firma rechtswidrig in die Preisgestaltung anderer Unternehmen auf der Handelsplattform Amazon-Marktplatz eingreift.

Außerdem argwöhnt das Kartellamt, dass Amazon seine starke Stellung so ausnutzen könnte, dass andere externe Onlinehändler vor Preissenkungen zurückschrecken. Dies täten besagte Onlinehändler in der Annahme, dass Amazon ohnehin schnell nachzöge und sie gar keinen Preisvorteil hätten. Nach vorläufiger Einschätzung des Kartellamts wäre auch diese Amazon-Geschäftspraxis rechtswidrig.

Amazon weist die Vorwürfe zurück. Man unterstütze mehr als 47.500 deutsche Verkaufspartner "durch klare und faire Richtlinien", sagt eine Firmensprecherin./wdw/DP/zb

 ISIN  US0231351067

AXC0182 2025-06-02/14:47

Copyright dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von dpa-AFX ist nicht gestattet.