KORREKTUR/ADAC: BGH stärkt Position von Dieselbesitzern bei Klagen
22.02.2019 | 17:10
(ADAC unterstützt Musterfeststellungsklage (statt: führt) im letzten Absatz)
BERLIN/MÜNCHEN (dpa-AFX) - Auch der ADAC hat die Feststellungen des Bundesgerichtshofs (BGH) zu illegaler Diesel-Abgastechnik begrüßt. "Damit ist in diesem Punkt endlich Rechtssicherheit geschaffen", teilte der Autofahrerclub am Freitag mit. Der Beschluss des BGH stärke vor allem die Position von Kunden, die sich bereits in laufenden rechtlichen Auseinandersetzungen mit Händlern befänden. Allerdings seien Sachmängelrechte im Dieselskandal bereits verjährt, so dass keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden könnten.
Der Bundesgerichtshof stuft illegale Abschalteinrichtungen der Abgasreinigung laut einer Mitteilung vom Freitag als "Sachmangel" ein. Der ADAC hält auch die Tatsache für wichtig, dass die Ersatzlieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs aus aktueller Produktion für möglich gehalten werde. Dies hätten unterinstanzliche Gerichte bislang unterschiedlich entschieden.
Die Frage, ob und inwieweit die Hersteller zur Verantwortung gezogen
werden könnten, sei allerdings offen geblieben, so der ADAC. "Dazu,
ob es sich beim Verkauf der betreffenden Diesel-Fahrzeuge um eine
vorsätzlich verschuldete Schädigung durch den Hersteller handelt,
hat sich der BGH leider nicht geäußert." Damit seien auch Fragen der
Musterfeststellungsklage gegen VW
ADAC unterstützt eine Musterfeststellungsklage von Verbraucherschützern gegen VW - stellvertretend für betroffene Kunden./hoe/DP/he
ISIN DE0005190003 DE0007100000 DE0006757008 DE0007664039 FR0000121501
AXC0213 2019-02-22/17:10
Copyright dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von dpa-AFX ist nicht gestattet.