Verein Nachhaltige Tierhaltung hinterfragt Fleischratgeber des WWF

Wien (OTS) - Lebensmittel sind kostbar, das gilt ganz besonders für Fleisch und Fleischprodukte. Der kürzlich präsentierte Fleischratgeber des WWF, welcher die heimischen Konsumten beim Einkauf von Lebensmitteln sensibilisieren soll, zeigt auch, dass ein angepasster und bewusster Fleischkonsum Teil einer ausgewogenen Ernährung ist. So ist beispielsweise die hinreichende Versorgung mit Vitamin B12 ohne tierische Lebensmittel bedeutend aufwendiger. Wer sich für Fleisch entscheidet, egal ob im Supermarkt oder im Gasthaus, sollte aber auch Bescheid wissen, woher dieses kommt und welche Qualität dahintersteckt", erklärt Walter Lederhilger, Obmann des Vereins Nachhaltige Tierhaltung Österreich (NTÖ).

Heimische Landwirtschaft ist Teil der Lösung

"Die österreichische Landwirtschaft und Veredelungswirtschaft ermöglichen es, dass Konsumenten eine große Auswahl an qualitativ hochwertigen Fleischprodukten (Bio, AMA-Gütesiegel etc.) vorfinden, die in unterschiedlichen Produktionsweisen erzeugt werden. Die Kunden entscheiden daher durch ihren Einkauf, welche Art der Produktion umgesetzt wird. Soll Qualität beim Einkauf im Fokus stehen, so ist der Griff zu heimischen Produkten naheliegend. Nur diese werden unter Einhaltung der strengen österreichischen Gesetze und Richtlinien und unter kurzen Transportwegen produziert. Das alles geschieht in Österreich im Rahmen einer klein- und mittelstrukturierten Landwirtschaft in bäuerlicher Hand. Das rot-weiß-rote AMA-Gütesiegel oder das AMA-Biosiegel garantieren die österreichische Herkunft des Fleisches", stellt Lederhilger fest.

Methodische Herangehensweise zu hinterfragen

"Die Kriterien, welche der WWF beziehungsweise das FiBL in deren Bewertung heranziehen, werfen mehrere Fragen auf. So ist nicht bekannt, aus welchen Quellen die Emissionswerte (CO2-Äquivalente/kg Produkt oder P04/kg Produkt) für österreichische Produkte stammen und wo Systemgrenzen bei den Analysen gesetzt wurden. Diese Werte sind auch im Fleischratgeber nicht publiziert. Es stellt sich auch die Frage, ob die zugrunde liegenden Produktionssysteme die Situation in Österreich hinreichend genau abbilden", unterstreicht der NTÖ-Obmann.

"Solche Bewertungen sind immer mit Ungenauigkeiten verbunden. Ein Beispiel dafür ist, dass das komplexe Thema Biodiversität durch den Fokus auf gentechnikfreie Erzeugung von Produkten beziehungsweise Futtermitteln nur unzureichend abgebildet wird. Beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln wird als Kenngröße 'aktive Substanz/kg Produkt' verwendet. Dies erweckt den Eindruck, als würden diese Mengen als Rückstände am Lebensmittel nachweisbar sein. Durch strenge Kontrollen von unabhängigen Stellen wird dabei laufend nachgewiesen, dass Rückstandsmengen weit unter den gesetzlichen Grenzwerten liegen", erklärt Lederhilger.

Arzneimitteleinsatz streng geregelt

Ungenau und teilweise veraltet seien auch die Kriterien, welche an das Thema Arzneimitteleinsatz beziehungsweise Antibiotika angelegt werden. Der Einsatz von Antibiotika zur Wachstumsstimulierung, ein Kriterium des WWF, ist seit 2006 EU-weit verboten. Die Abgabe und der Einsatz von Antibiotika in Österreich erfolgen nur nach einer tierärztlichen Diagnose und unter Aufsicht von Tierärzten. Das AMA-Gütesiegel schreibt die Einhaltung einer doppelt so langen Wartezeit beim Einsatz von Antibiotika vor. Durch die Mitgliedschaft der tierhaltenden Betriebe im Tiergesundheitsdienst (TGD) oder bei der Qualitätsgeflügelvereinigung (QGV) werden die Nutztierbestände mehrmals durch Tierärzte, zusätzlich zur Bestandsbetreuung durch Hoftierärzte, begutachtet. In Österreich gelten weiters strenge Regelungen hinsichtlich der Abgabe von Arzneimittel an Landwirte. Abgabebelege und Anwendungsdokumentation sind über mehrere Jahre aufzubewahren.

Gemeinsame Forderungen verfolgen

"Die Kennzeichnung der Herkunft tierischer Lebensmittel, wie sie auch der WWF fordert, ist dem NTÖ schon lange ein Anliegen. Dabei müssen wir den Lebensmitteleinzelhandel und auch den Außer-Haus-Konsum, beispielsweise in Großküchen oder in Restaurants, in die Pflicht nehmen. Öffentliche Einrichtungen, in denen tagtäglich viele Tausende Mahlzeiten angeboten werden, könnten hier mit gutem Beispiel vorangehen und im Sinne eines gesetzlich verankerten 'Bestbieter-Prinzips' die heimische Landwirtschaft stärken. Wir hoffen, dass wir hier mit dem WWF ein gemeinsames Ziel verfolgen können", betont Lederhilger. (Schluss)