LUXEMBURG (dpa-AFX) - Bei der Luftschadstoff-Messung verstoßen schon vereinzelte Überschreitungen von Grenzwerten gegen EU-Recht. Entscheidend seien die Werte an individuellen Messstationen, nicht Mittelwerte, urteilte der Europäische Gerichtshof am Mittwoch./asa/DP/mis

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AXC0109 2019-06-26/10:03

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