Ermittlergruppen fahnden nach Cum-Cum-Aktiendeals
21.05.2025 | 06:15
WIESBADEN (dpa-AFX) - Im Steuerskandal um Cum-Cum-Aktiengeschäfte setzt Hessen auf spezielle Ermittlungsgruppen. "Durch verjährungshemmende Maßnahmen in offenen Verdachtsfällen wird zudem sichergestellt, dass Steueransprüche nicht verloren gehen", teilte das Finanzministerium in Wiesbaden der Deutschen Presse-Agentur mit.
Steuerverwaltung und Staatsanwaltschaft arbeiteten dabei eng zusammen. Zum Stand der Untersuchungen sowie zur Zahl der eingesetzten Steuerfahnder und Betriebsprüfer könne aus ermittlungstaktischen Gründen keine Auskunft gegeben werden.
Finanzwende Recherche: Kein Überblick über Akteure und Schäden
Finanzwende Recherche, eine gemeinnützige Tochtergesellschaft der Bürgerbewegung Finanzwende, hatte kürzlich kritisiert, die Behörden in Deutschland hinkten bei der Aufklärung der Cum-Cum-Deals hinterher. Diese hätten den Fiskus bundesweit geschätzt mindestens 28 Milliarden Euro gekostet. Es gebe keinen Überblick über die Akteure und Steuerschäden.
Bislang wurden laut Hessens Finanzministerium "bereits über zwei Milliarden Euro Kapitalertragsteuern in (steuerrechtlich) noch nicht bestandskräftigen hessischen Fällen gekürzt. Rund eine Milliarde Euro Anrechnungsbeträge wurde bereits an das Land zurückgezahlt."
Auch Kölner Ermittler involviert
Der Großteil der hiervon betroffenen Steuerfälle in Hessen betreffe Steuerpflichtige, gegen die derzeit bei der Staatsanwaltschaft Köln steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren laufen, hieß es weiter. "Dort liegt die Verfahrensherrschaft."
Die hessische Steuerverwaltung prüfe regelmäßig, ob vor Ablauf der Festsetzung- oder Zahlungsverjährungsfrist in den bislang identifizierten Cum-Cum-Verdachtsfällen Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen sind. Dem Ministerium zufolge geht es dabei etwa um die Änderungen von Steuerbescheiden oder Anrechnungsverfügungen und damit die tatsächliche Kürzung von Kapitalertragsteuerbeträgen.
Ministerium: Hessen ist Deutschlands Bankenstandort Nummer eins
Das Land Hessen ist sich nach den Angaben bei der Aufarbeitung der Cum-Cum-Deals "seiner herausragenden Rolle als Deutschlands Bankenstandort Nummer eins wie auch seiner Verantwortung für mehr Steuergerechtigkeit bewusst".
Cum-Cum-Geschäfte gelten als großer Bruder der Cum-Ex-Deals, mit denen Banken den Fiskus geschätzt um einen zweistelligen Milliardenbetrag prellten. Während es bei Cum-Ex um die Erstattung gar nicht gezahlter Steuern ging, generierten Banken bei Cum-Cum-Deals Steuervorteile für ausländische Inhaber deutscher Aktien.
Wie funktionierten Cum-Cum-Deals?
Ziel war, das deutsche Steuerrecht zu umgehen: Aktien wurden kurz vor dem Dividendenstichtag zeitweise an inländische Banken oder Fonds übertragen, die sich - anders als ausländische Anleger - die fällige Kapitalertragsteuer erstatten lassen konnten. Das Geld teilten die Beteiligten auf./jaa/DP/zb
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