Lenzing AG: Lenzing startet vollständig garantierte Kapitalerhöhung mit Bezugsrechten über rund 400 Mio. EUR

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Lenzing AG: Lenzing startet vollständig garantierte Kapitalerhöhung mit

Bezugsrechten über rund 400 Mio. EUR

16.06.2023 / 08:00 CET/CEST

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Lenzing startet vollständig garantierte Kapitalerhöhung mit Bezugsrechten

über rund 400 Mio. EUR

* Barkapitalerhöhung mit Bezugsrechten mit einem Bruttoerlös von ca. EUR

400 Mio.

* Das Angebot steht unter dem Vorbehalt der Billigung und Veröffentlichung

des Angebotsprospekts durch die österreichische

Finanzmarktaufsichtsbehörde, die für heute erwartet wird

* Der Bezugspreis wurde auf 33,10 EUR pro Aktie festgelegt

* Je 11 gehaltene Aktien kann jeder Aktionär 5 neue Aktien beziehen

* Die indirekte Mehrheitsaktionärin von Lenzing, die B&C Gruppe, hat sich

verpflichtet, alle ihre Bezugsrechte auszuüben

* Die Bezugsfrist beginnt voraussichtlich am 21. Juni 2023

(einschließlich) und endet am 5. Juli 2023 (einschließlich)

* Die Bezugsrechte werden voraussichtlich vom 21. Juni 2023

(einschließlich) bis 29. Juni 2023 am Amtlichen Handel der Wiener Börse

gehandelt werden

* Die internationale Privatplatzierung der nicht gezeichneten, neuen

Aktien wird voraussichtlich am 5. Juli 2023 stattfinden

* Lenzing plant, den Erlös zur Stärkung der Finanzposition und zur

Unterstützung der Umsetzung der Unternehmensstrategie "Besseres

Wachstum" zu verwenden

Lenzing - Der Vorstand der Lenzing Aktiengesellschaft ("Lenzing" oder die

"Gesellschaft") hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, eine

vollständig garantierte Barkapitalerhöhung mit Bezugsrechten für bestehende

Aktionäre durchzuführen, um einen Bruttoerlös von rund EUR 400 Mio. zu

erzielen (das "Angebot"). Der Emissionserlös wird zur Stärkung der Bilanz-

und Liquiditätsposition der Gesellschaft und zur Schaffung zusätzlicher

Flexibilität im Hinblick auf die Finanzierungsstrategie der Gesellschaft

sowie zur Unterstützung ihres strategischen Fahrplans verwendet.

"Die Kapitalerhöhung gibt uns den Spielraum, die allmähliche Erholung des

Marktes für Lenzing zu nutzen, die Effizienz zu steigern und die Umsetzung

unserer Unternehmensstrategie ,Better Growth' zu unterstützen, um ein

nachhaltiges, cash-generierendes, profitables Wachstum zu erzielen. Die

Tatsache, dass sich unsere Kernaktionärin, die B&C Gruppe, voll an der

Kapitalerhöhung beteiligt, ist ein weiterer Beweis dafür, dass wir die

richtigen Maßnahmen zum richtigen Zeitpunkt setzen und auch ein starkes

Signal an den Kapitalmarkt senden", so Stephan Sielaff,

Vorstandsvorsitzender der Lenzing Gruppe.

"Mit der Kapitalerhöhung stärken wir die finanzielle Position des

Unternehmens. Dieser proaktive Ansatz verschafft uns finanzielle

Flexibilität, die die Grundlage für strategisches Wachstum ist und die

Widerstandsfähigkeit von Lenzing stärkt. Es ist ein wichtiger Schritt zur

Stärkung unserer Bilanz in Kombination mit verschiedenen operativen

Maßnahmen zur Verbesserung der Rentabilität und zur Verringerung des

Verschuldungsgrads im weiteren Verlauf", fügt Nico Reiner, Finanzvorstand

der Lenzing Gruppe, hinzu.

Hintergrund des Angebotes

Die Entscheidung, das Angebot zu starten, folgt auf eine umfassende

Überprüfung der Kapitalstruktur von Lenzing, die nach den schwierigen

Marktbedingungen in der zweiten Hälfte des Jahres 2022 eingeleitet wurde.

Während die Ergebnisse der Gesellschaft im ersten Quartal 2023 Anzeichen

einer Erholung gezeigt haben und Lenzing für den Rest des Jahres 2023

weitere signifikante Verbesserungen erwartet, ist der Vorstand der Ansicht,

dass es umsichtig ist, proaktiv die Flexibilität zu maximieren, die

finanzielle Position der Gesellschaft zu stärken und die Umsetzung der

"Better Growth"-Strategie der Gesellschaft zu unterstützen.

Darüber hinaus hat die Gesellschaft im Laufe der Jahre 2022 und 2023 mehrere

operative Maßnahmen umgesetzt, darunter:

* Ein Kostensenkungsprogramm, das auf gutem Wege ist, ab 2023 jährlich

mehr als EUR 70 Mio. an potenziellen, strukturellen Einsparungen zu

erzielen, sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Betriebskapitals, um die

Cashflow-Generierung weiter zu stärken; und

* Nach Investitionen in Höhe von rund 1,8 Mrd. EUR (2020A-2022A) im

Zusammenhang mit dem Aufbau zusätzlicher Kapazitäten in den Werken in

Thailand und Brasilien erwartet die Gesellschaft eine Rückkehr zu einem

normalisierten Investitionsniveau. Es wird erwartet, dass die

zusätzlichen Kapazitäten in diesen Werken ab 2023 einen wesentlichen

Beitrag zur EBITDA-Generierung von Lenzing leisten werden.

Dementsprechend bestätigt Lenzing seine EBITDA-Prognose von EUR 320 bis 420

Mio. und verbessert gleichzeitig sein Cashflow-Profil für das am 31.

Dezember 2023 endende Geschäftsjahr.

Um das Fälligkeitsprofil der Verbindlichkeiten proaktiv zu steuern und

weiter zu optimieren, hat Lenzing mit einigen Kreditgebern eine

unverbindliche Grundsatzvereinbarung über die Verlängerung der Fälligkeit

bestimmter Kredite um zwei Jahre getroffen, so dass EUR 249 Mio. an Kapital

und Zinsen, die derzeit zwischen Dezember 2023 und Juni 2025 fällig sind, zu

bestimmten späteren Zeitpunkten fällig werden. Die Verlängerungen stehen

unter dem Vorbehalt der Verhandlung und Unterzeichnung der endgültigen

Dokumentation durch die jeweiligen Kreditgeber und dem Konzern. Langfristig

strebt die Gesellschaft einen Nettoverschuldungsgrad (Nettofinanzschulden /

EBITDA) von

Wesentliche Bedingungen des Angebotes

Das Angebot führt zur Ausgabe von 12.068.180 neuen, auf den Inhaber

lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2023 (die

"Neuen

Aktien") zu einem Bezugspreis von EUR 33,10 je Neuer Aktie (der

"Bezugspreis"),

was einem Abschlag von 35,9% auf den TERP (theoretischer Preis ohne

Bezugsrechte) auf Basis des Schlusskurses der Lenzing Aktie am 15. Juni 2023

entspricht. Der Bruttoerlös aus dem Angebot wird sich auf rund EUR 400 Mio.

belaufen.

Jeder Aktionär von Lenzing erhält für jede Lenzing Aktie, die er am 16. Juni

2023 um 23:59 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit hält, ein Bezugsrecht. Das

Bezugsverhältnis beträgt 11 zu 5, sodass die Aktionäre (bzw. die Inhaber von

Bezugsrechten) berechtigt sind, für je 11 bestehende Aktien (bzw. für die

entsprechende Anzahl von Bezugsrechten) 5 Neue Aktien von Lenzing zu

beziehen. Für nicht ausgeübte Bezugsrechte gibt es keine Entschädigung; die

Bezugsrechte sind jedoch übertragbar und können während dem unten

angegebenen Handelszeitraum am Amtlichen Handel der Wiener Börse gehandelt

werden. Ein bestehender Aktionär hat auf sein Recht auf vier Bezugsrechte

verzichtet, um ein gerades Bezugsverhältnis zu gewährleisten.

Neue Aktien, die nicht von bestehenden Aktionären oder Inhabern von

Bezugsrechten bezogen werden, werden ausgewählten institutionellen und

anderen qualifizierten Anlegern gemäß den anwendbaren Ausnahmeregelungen für

Privatplatzierungen zum Kauf angeboten, wobei der Angebotspreis bei einer

solchen Privatplatzierung mindestens dem Bezugspreis entspricht.

Underwriting

Das Angebot wird vorbehaltlich bestimmter Bedingungen von einem

Bankenkonsortium bestehend aus J.P. Morgan SE, Morgan Stanley Europe SE, BNP

PARIBAS und UniCredit Bank AG als Joint Global Coordinators und Joint

Bookrunners, Erste Group Bank AG als Joint Bookrunner und COMMERZBANK

Aktiengesellschaft und Raiffeisen Bank International AG als Co-Lead Manager

(die "Manager") vollständig gezeichnet.

Zeichnungsverpflichtung

Die B&C Gruppe, die indirekt 52,25% des Grundkapitals von Lenzing hält, hat

sich verpflichtet, im Rahmen des Angebots anteilig zu ihrer Beteiligung

6.305.315 Neue Aktien zum Bezugspreis (entspricht rund EUR 209 Mio.) zu

beziehen.

Vorläufiger Zeitplan für das Angebot

Vorbehaltlich der Veröffentlichung des von der österreichischen

Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) gebilligten Prospekts werden die Neuen

Aktien den bestehenden Aktionären im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts

gemäß § 153 Abs 6 AktG unter Einschaltung der Erste Bank Group AG als

Bezugsstelle während der Bezugsfrist, die voraussichtlich von Mittwoch, 21.

Juni 2023 (einschließlich) bis zum 5. Juli 2023 (einschließlich) läuft,

angeboten. Die Bezugsrechte werden am Amtlichen Handel der Wiener Börse

unter der ISIN AT0000A35PJ0 vom 21. Juni 2023 (einschließlich) bis zum 29.

Juni 2023 (einschließlich) gehandelt. Die bestehenden Lenzing Aktien werden

ab dem 19. Juni 2023 "ex Bezugsrecht" gehandelt.

Die Abwicklung und Lieferung sowie der Handel der Neuen Aktien unter der

bestehenden ISIN AT0000644505 im Segment Prime Market der Wiener Börse wird

voraussichtlich am 10. Juli 2023 beginnen, vorbehaltlich der Eintragung der

Kapitalerhöhung im Firmenbuch. Das Recht, das Angebot zu beenden, bleibt

vorbehalten.

Lock-up-Vereinbarungen

Nach dem Angebot unterliegen die Gesellschaft sowie die Mehrheitsaktionärin

von Lenzing, B&C KB Holding GmbH und die B&C Ares Holding GmbH,

vorbehaltlich gewisser Ausnahmen einem 6-monatigen Lock-up.

Wichtiger Hinweis

Diese Informationen sind nicht zur direkten oder indirekten Weitergabe oder

Bekanntmachung in bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika

(einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen, den einzelnen

Bundesstaaten und dem Distrikt Columbia), Australien, Kanada, Japan oder

andere Jurisdiktionen, in denen eine solche Weitergabe oder Bekanntmachung

gesetzlich unzulässig ist. Diese Informationen stellen weder ein Angebot zum

Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur

Zeichnung von Aktien in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan

oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot oder eine Aufforderung

gesetzlich unzulässig ist, dar, noch sind sie Teil eines solchen Angebotes

oder einer solchen Aufforderung. Die hier genannten Aktien sind nicht gemäß

der Registrierungspflicht des US Securities Act von 1933 (des "Securities

Act") registriert worden und eine solche Registrierung ist auch nicht

vorgesehen.

Die Aktien dürfen in den USA nur aufgrund einer Registrierung oder einer

Ausnahmeregelung von der Registrierungspflicht des Securities Act verkauft

oder zum Kauf angeboten werden. Ein öffentliches Angebot von Aktien in den

Vereinigten Staaten von Amerika findet nicht statt.

Diese Informationen dürfen nur weitergegeben werden und richten sich nur an

(i) Personen, die sich außerhalb des Vereinigten Königreiches befinden, oder

(ii) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial

Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (der "Order"),

oder (iii) vermögende Gesellschaften (High Net Worth Companies) und anderen

Personen, denen die Informationen rechtmäßig zugänglich gemacht werden, die

unter Artikel 49(2)(a) bis (d) des Order fallen (alle diese Personen werden

gemeinsam als "Relevante Personen" bezeichnet). Die Aktien sind

ausschließlich für Relevante Personen erhältlich und jede Einladung zur

Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes

Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten

Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte

nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument oder

seinen Inhalt verlassen.

In jedem EWR-Mitgliedsstaat außerhalb Österreichs, richtet sich diese

Mitteilung ausschließlich an "qualifizierte Anleger" in diesem

Mitgliedsstaat im Sinne des Artikel 2(e) der EU-Verordnung 2017/1129 (die

"Prospektverordnung").

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine

Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Das Angebot erfolgt

ausschließlich durch und auf der Basis des veröffentlichten und von der

Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) gebilligten Wertpapierprospektes, dessen

Billigung nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere verstanden

werden soll. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich der öffentlich angebotenen

Wertpapiere der Gesellschaft sollte nur auf der Grundlage des

Wertpapierprospektes erfolgen. Der Wertpapierprospekt wird unverzüglich nach

Billigung durch die FMA voraussichtlich am 16. Juni 2023 veröffentlicht und

in elektronischer Form auf der Website der Gesellschaft (

https://www.lenzing.com/kapitalerhoehung-2023) zur Verfügung gestellt. Ein

gedrucktes Exemplar ist auf Anfrage am Sitz der Gesellschaft, Werkstraße 2,

4860 Lenzing, Österreich, während der üblichen Geschäftszeiten erhältlich.

Stabilisierung / EU Verordnung 2014/596 / EU Verordnung 2016/1052 /

Österreichisches Recht

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in welcher

Jurisdiktion auch immer dar.

Informationen in der Mitteilung

Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen dienen lediglich als

Hintergrundinformationen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Niemand kann sich zu irgendeinem Zweck auf die in dieser Mitteilung

enthaltenen Informationen oder deren Richtigkeit, Angemessenheit oder

Vollständigkeit verlassen.

Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen können sich ändern.

Personen, die diese Mitteilung lesen, sollten sich vor einer

Anlageentscheidung in Bezug auf die Wertpapiere, auf die sich diese

Bekanntmachung bezieht, vergewissern, dass sie die Risiken, die im

gegebenenfalls veröffentlichten Wertpapierprospekt dargelegt werden,

vollständig verstehen und akzeptieren. Auf die in dieser Mitteilung

enthaltenen Informationen, ihre Richtigkeit und Vollständigkeit darf in

keiner Weise vertraut werden.

Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung für ein mögliches Angebot dar. Der

Wert von Aktien kann sowohl sinken als auch steigen. Potenzielle Anleger

sollten einen professionellen Berater konsultieren, um zu prüfen, ob ein

mögliches Angebot für die betreffende Person geeignet ist. Keine der hierin

enthaltenen Informationen stellt eine Anlage-, Steuer-, Finanz-,

Buchhaltungs- oder Rechtsberatung dar oder sollte als solche ausgelegt

werden.

Bestimmte Zahlenangaben in dieser Mitteilung, einschließlich finanzieller,

statistischer und betrieblicher Informationen, wurden gerundet. Aufgrund der

Rundung können die Summen der in dieser Bekanntmachung dargestellten Daten

geringfügig von den tatsächlichen Summen dieser Zahlenangaben abweichen.

Prozentsätze in Tabellen können gerundet sein und sich dementsprechend nicht

auf 100% aufaddieren.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Bestimmte Aussagen in dieser Mitteilung können "zukunftsgerichtete Aussagen"

darstellen, die mit einer Reihe von Risiken und Ungewissheiten verbunden

sind. Zukunftsgerichtete Aussagen sind im Allgemeinen an der Verwendung der

Worte "können", "werden", "sollten", "planen", "erwarten", "antizipieren",

"schätzen", "glauben", "beabsichtigen", "projizieren", "Ziel" oder

"Zielunternehmen" oder der Verneinung dieser Worte oder anderer Variationen

dieser Worte oder vergleichbarer Terminologie zu erkennen.

Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf Annahmen, Prognosen, Schätzungen,

Projektionen, Meinungen oder Plänen, die von Natur aus mit erheblichen

Risiken sowie Ungewissheiten und Eventualitäten behaftet sind, die sich

ändern können. Die Gesellschaft gibt keine Zusicherung ab und wird keine

Zusicherung abgeben, dass eine zukunftsgerichtete Aussage erreicht wird oder

sich als richtig erweist. Die tatsächliche zukünftige Geschäfts-, Finanz-

und Ertragslage sowie die Aussichten können erheblich von den in den

zukunftsgerichteten Aussagen prognostizierten Werten abweichen. Die

Gesellschaft und die Banken sowie die mit ihnen verbundenen Unternehmen sind

ausdrücklich nicht dazu verpflichtet, die in dieser Mitteilung enthaltenen

zukunftsgerichteten Aussagen oder anderen Informationen zu aktualisieren und

werden diese auch nicht öffentlich aktualisieren oder revidieren, sei es

aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen

Gründen, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

Informationen für Vertriebshändler

MiFID II Produkt-Governance / Zielmarkt

Ausschließlich für die Zwecke der Produkt-Governance-Anforderungen, die in

folgenden Richtlinien enthalten sind: (a) der EU-Richtlinie 2014/65/EU über

Märkte für Finanzinstrumente in ihrer geänderten Fassung ("MiFID II"); (b)

der Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission

zur Ergänzung von MiFID II; und (c) lokale Durchführungsmaßnahmen (zusammen

die "MiFID II-Produkt-Governance-Anforderungen"), und unter Ausschluss

jeglicher Haftung, ob aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderweitig,

die ein "Hersteller" (für die Zwecke der MiFID

II-Produkt-Governance-Anforderungen) ansonsten in Bezug darauf haben könnte,

wurden die Bezugsrechte auf die neuen Aktien und die neuen Aktien (zusammen

die "Wertpapiere") einem Produktgenehmigungsverfahren unterzogen, in dem

festgestellt wurde, dass diese Wertpapiere sind: (i) mit einem Zielmarkt von

Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien professioneller Kunden und

geeigneter Gegenparteien, jeweils wie in MiFID II definiert, erfüllen,

vereinbar sind; und (ii) für den Vertrieb über alle nach MiFID II zulässigen

Vertriebskanäle geeignet sind (die Zielmarktbewertung).

Ungeachtet der Zielmarktbewertung sollten die Vertriebsunternehmen beachten,

dass: (i) der Kurs der Wertpapiere sinken kann und Anleger ihre Anlage ganz

oder teilweise verlieren könnten; (ii) die Wertpapiere kein garantiertes

Einkommen und keinen Kapitalschutz bieten; und (iii) eine Anlage in die

Wertpapiere nur mit Anlegern vereinbar ist, die kein garantiertes Einkommen

oder keinen Kapitalschutz benötigen, die (entweder allein oder in Verbindung

mit einem geeigneten Finanz- oder sonstigen Berater) in der Lage sind, die

Vorteile und Risiken einer solchen Anlage zu beurteilen, und die über

ausreichende Mittel verfügen, um etwaige Verluste, die sich daraus ergeben

könnten, tragen zu können. Die Zielmarktbewertung erfolgt unbeschadet der

Anforderungen vertraglicher, gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher

Verkaufsbeschränkungen im Zusammenhang mit dem Angebot.

Zur Klarstellung: Die Zielmarktbewertung stellt weder (a) eine Beurteilung

der Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke von MiFID II noch (b) eine

Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern dar, in die

Wertpapiere zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige Maßnahmen in Bezug

auf sie zu ergreifen. Jeder Vertriebshändler ist dafür verantwortlich, seine

eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die Wertpapiere vorzunehmen und

geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen.

UK MiFIR Produkt-Governance / UK Zielmarkt

Ausschließlich für die Zwecke der Produkt-Governance-Anforderungen des

Kapitels 3 des Handbuchs "Product Intervention and Product Governance

Sourcebook" der FCA (die "UK Produkt-Governance-Anforderungen"), und unter

Ausschluss jedweder Haftung, gleich ob eine solche aus unerlaubter Handlung,

Vertragsverletzung oder anderweitig entsteht, die ein "Hersteller" (für die

Zwecke der UK Produkt-Governance-Anforderungen) in Bezug darauf haben

könnte, wird darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der Wertpapiere, die

Gegenstand des Angebots sind, ein Produktgenehmigungsverfahren durchgeführt

wurde, bei dem festgestellt wurde, dass diese Wertpapiere (i) sich für einen

Zielmarkt von Kleinanlegern und Anlegern, welche die Kriterien

professioneller Kunden und geeigneter Gegenparteien, jeweils als Kunden wie

in Absatz 3 des FCA Handbook Product Intervention and Product Governance

Sourcebook definiert, erfüllen; und (ii) für einen Vertrieb über sämtlich

nach Vertriebskanäle geeignet sind (die "UK Zielmarktbewertung").

Ungeachtet der UK Zielmarktbewertung werden Vertreiber (für Zwecke der UK

Produkt-Governance-Anforderungen) darauf hingewiesen, dass der Kurs der

Wertpapiere sinken kann und Anleger und Investoren ihr eingesetztes Kapital

ganz oder teilweise verlieren könnten; die Wertpapiere kein garantiertes

Einkommen und keinen Kapitalschutz bieten; und eine Anlage in Wertpapiere

nur mit Anlegern vereinbar ist, die kein garantiertes Einkommen oder keinen

Kapitalschutz benötigen, die (entweder allein oder in Verbindung mit einem

geeigneten Finanz- oder sonstigen Berater) in der Lage sind, die Vorteile

und Risiken einer solchen Anlage zu beurteilen, und die über ausreichende

Mittel verfügen, um etwaige Verluste, die sich daraus ergeben könnten,

tragen zu können. Die UK Zielmarktbewertung erfolgt unbeschadet der

Anforderungen vertraglicher, gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher

Verkaufsbeschränkungen im Zusammenhang mit dem Angebot.

Zudem wird festgehalten, dass unabhängig von der UK Zielmarktbewertung, die

Manager nur an solche Anleger vermitteln, die die Anforderungen an

professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien erfüllen (außer im Bezug

an das öffentliche Angebot an bestehende Aktionäre und Investoren in

Österreich durchgeführt in Übereinstimmung mit dem Wertpapierprospekt das

von der Österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde gebilligt und bei ihr

hinterlegt wurde.

Zur Klarstellung wird festgehalten, dass die Zielmarktbewertung für das

Vereinigte Königreich (a) weder eine Bewertung der Eignung oder

Zweckmäßigkeit für die Zwecke von Abschnitt 9A bzw. 10A des Handbuchs

"Conduct of Business Sourcebook" der FCA (b) noch eine Empfehlung an einen

Anleger, eine Gruppe von Anlagern oder bisherige Aktionäre der Gesellschaft

zur Anlage in die Wertpapiere oder zum Erwerb der Wertpapiere oder zur

Vornahme sonstiger Handlungen in Bezug auf die Wertpapiere darstellt.

Jeder Vertreiber, der den UK Product-Governance-Anforderungen unterliegt,

ist dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die

Wertpapiere vorzunehmen und geeignete Vertriebskanäle festzulegen.

Die Rolle der Manager

Jeder der Manager handelt im Zusammenhang mit der potenziellen

Kapitalerhöhung ausschließlich für die Gesellschaft und für keine andere

Person. Sie werden keine anderen Personen als ihre jeweiligen Kunden in

Bezug auf die potenzielle Kapitalerhöhung betrachten und sind ausschließlich

gegenüber der Gesellschaft dafür verantwortlich, den ihren jeweiligen Kunden

gebotenen Schutz zu gewähren oder eine Beratung im Zusammenhang mit der

potenziellen Kapitalerhöhung, dem Inhalt dieser Mitteilung oder in dieser

Mitteilung beschriebenen Rechtsgeschäften, Vereinbarungen oder sonstigen

Angelegenheiten zu erteilen.

Im Zusammenhang mit dem Angebot der Wertpapiere können die Manager und deren

jeweilige verbundene Unternehmen jeweils einen Teil der Wertpapiere selbst

erwerben und in dieser Eigenschaft diese Wertpapiere oder andere Wertpapiere

der Gesellschaft oder sonstige diesbezügliche Anlagen im Zusammenhang mit

dem Angebot oder in sonstiger Weise behalten, zeichnen, kaufen, verkaufen,

zum Verkauf anbieten oder auf sonstige Weise für eigene Rechnung mit diesen

Wertpapieren oder anderen Wertpapieren der Gesellschaft oder sonstigen

Anlagen handeln. Dementsprechend sind Bezugnahmen in dieser Mitteilung

darauf, dass die Wertpapiere ausgegeben, angeboten, gezeichnet, erworben

oder platziert werden oder in sonstiger Weise mit ihnen gehandelt wird, so

zu verstehen, dass sie auch eine Ausgabe oder ein Angebot an oder eine

Zeichnung, einen Erwerb, eine Platzierung oder einen Handel durch jeder der

Manager oder deren jeweilige verbundene Unternehmen in dieser Eigenschaft

umfassen.

Darüber hinaus können bestimmte Manager oder ihre verbundenen Unternehmen

Finanzierungsvereinbarungen (darunter Swaps, Optionsscheine oder

Differenzkontrakte) mit Anlegern abschließen, in deren Rahmen diese Manager

(oder ihre verbundenen Unternehmen) jeweils Wertpapiere erwerben, halten

oder veräußern können. Die Manager und ihre verbundenen Unternehmen

beabsichtigen nicht, den Umfang derartiger Anlagen oder Geschäfte über die

gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtungen hinaus offenzulegen.

Weder die Manager noch ihre jeweiligen Geschäftsführer, Führungskräfte,

Mitarbeiter, Berater oder Vertreter übernehmen in irgendeiner Hinsicht die

Verantwortung oder eine Haftung für oder geben eine Zusicherung oder

Garantie, weder ausdrücklich noch implizit, für die Richtigkeit, Genauigkeit

oder Vollständigkeit der Informationen in dieser Mitteilung (oder dafür, ob

Informationen in der Mitteilung weggelassen wurden) oder irgendeine

Information in Bezug auf die Gesellschaft, ihre Tochtergesellschaften oder

mit ihr verbundenen Unternehmen, weder schriftlich, mündlich oder in

visueller oder elektronischer Form und unabhängig davon, wie sie übertragen

oder zur Verfügung gestellt werden, oder für Verluste, die sich in welcher

Form auch immer aus irgendeiner Nutzung dieser Mitteilung ergeben oder

anderweitig in Verbindung damit entstehen.

Die Manager können eine Koordinationsvereinbarung (coordination agreement)

abschließen um jede Position zu verwalten, die sich aus einer Realisierung

ihrer Übernahmeverpflichtung ergeben könnte.

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PIN: DaViWM0i8JTd

Ihr Ansprechpartner für Public Investor Relations: Sébastien

Relations: Dominic Köfner Vice Knus Vice President Capital

President Corporate Communications & Markets Lenzing

Public Affairs Lenzing Aktiengesellschaft Werkstraße

Aktiengesellschaft Werkstraße 2, 4860 2, 4860 Lenzing, Österreich

Lenzing, Österreich Telefon +43 7672 Telefon +43 7672 701 3599

701 2743 E-Mail [1]media@lenzing.com E-Mail s.knus@lenzing.com Web

Web [2]www.lenzing.com 1. [1]www.lenzing.com 1.

mailto:media@lenzing.com 2. https://www.lenzing.com/

https://www.lenzing.com/

Über die Lenzing Gruppe

Die Lenzing Gruppe steht für eine ökologisch verantwortungsvolle

Produktion von Spezialfasern aus dem nachwachsenden Rohstoff Holz. Als

Innovationsführer ist Lenzing Partner der globalen Textil- und

Nonwovens-Hersteller und treibt viele technologische Neuentwicklungen

voran.

Die hochwertigen Fasern der Lenzing Gruppe bilden die Basis für eine

Vielzahl von textilen Anwendungen, die von eleganter Bekleidung über

vielseitige Denims bis hin zu Hochleistungssportbekleidung reichen.

Aufgrund ihrer gleichbleibend hohen Qualität, ihrer biologischen

Abbaubarkeit und Kompostierbarkeit sind Lenzing Fasern auch für

Hygieneprodukte und landwirtschaftliche Anwendungen bestens geeignet.

Das Geschäftsmodell der Lenzing Gruppe geht weit über das eines

traditionellen Faserproduzenten hinaus. Gemeinsam mit seinen Kunden

und Partnern entwickelt Lenzing innovative Produkte entlang der

Wertschöpfungskette und schafft damit einen Mehrwert für die

Konsumenten. Die Lenzing Gruppe strebt eine effiziente Nutzung und

Verarbeitung aller Rohstoffe an und bietet Lösungen für die Umstellung

der Textilbranche auf eine Kreislaufwirtschaft. Um die Geschwindigkeit

der globalen Erwärmung zu reduzieren und die Ziele des Pariser

Klimaabkommens und des "Green Deal" der EU-Kommission zu erreichen,

hat Lenzing eine klare Vision: nämlich eine kohlenstofffreie Zukunft

zu verwirklichen.

Zahlen & Fakten Lenzing Gruppe 2022

Einnahmen: EUR 2,57 Mrd.

Nennkapazität: 1.145.000 Tonnen

Anzahl der Mitarbeiter (Kopfzahl): 8,301

TENCEL(TM), VEOCEL(TM), LENZING(TM), REFIBRA(TM), ECOVERO(TM), LENZING MODAL(TM),

LENZING VISCOSE(TM), MICROMODAL(TM) und PROMODAL(TM) sind Marken der Lenzing

AG.

16.06.2023 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch EQS Group AG. www.eqs.com

Sprache: Deutsch

Unternehmen: Lenzing AG

4860 Lenzing

Österreich

Telefon: +43 7672-701-0

Fax: +43 7672-96301

E-Mail: office@lenzing.com

Internet: www.lenzing.com

ISIN: AT0000644505

Indizes: ATX

Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)

EQS News ID: 1658597

Ende der Mitteilung EQS News-Service

1658597 16.06.2023 CET/CEST

 ISIN  AT0000644505

AXC0047 2023-06-16/08:00

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