EQS-News: voestalpine AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
voestalpine AG: Hauptversammlung 2. Juli 2025

04.06.2025 / 08:00 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS News
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voestalpine AG
Linz, FN 66209 t
ISIN AT0000937503
(„Gesellschaft“)

Einberufung^1 der ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
33. ordentlichen Hauptversammlung der voestalpine AG
am Mittwoch, dem 2. Juli 2025, um 10:00 Uhr (MESZ, Wiener Zeit),
im Design Center Linz, 4020 Linz, Europaplatz 1.
 

 1. TAGESORDNUNG

1.      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Vorschlages für die Gewinnverwendung, des
Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht (einschließlich konsolidierter Nichtfinanzieller
Erklärung/Nachhaltigkeitsbericht), des konsolidierten Corporate Governance-Berichtes und des Berichtes des
Aufsichtsrats an die Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 2024/2025
2.      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2024/2025
3.      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024/2025
4.      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024/2025
5.      Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024/2025
6.      Beschlussfassung über die Wahl der:des Abschlussprüfer:in für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für
das Geschäftsjahr 2025/2026 sowie für den Fall, dass dies auf Grund der gesetzlichen Vorschriften für das
Geschäftsjahr 2025/2026 erforderlich sein sollte, Beschlussfassung über die Wahl der:des Prüfer:in der
(konsolidierten) Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025/2026
7.      Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats
8.      Wahl in den Aufsichtsrat
9.      Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes der voestalpine AG
a)      zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG sowohl über die Börse als
auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen
Veräußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss),
b)      gemäß § 65 Abs 1b AktG für die Veräußerung bzw. Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als
über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den
Bezugsrechtsausschluss der Aktionär:innen zu beschließen, wobei für die Bedienung der Wandlungsrechte von
Gläubiger:innen bereits emittierter und künftiger Wandelschuldverschreibungen das Bezugsrecht unter sinngemäßer
Anwendung von § 153 Abs 3 und 4 AktG ausgeschlossen ist,
c)      das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss
herabzusetzen,
Widerruf der in der Hauptversammlung am 5. Juli 2023 erteilten Ermächtigung.
 

 2. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE

Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG spätestens ab 11. Juni 2025 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter [1] www.voestalpine.com zugänglich:

• Jahresabschluss mit Lagebericht,
• Konsolidierter Corporate Governance-Bericht,
• Konzernabschluss mit Konzernlagebericht (einschließlich konsolidierter Nichtfinanzieller
Erklärung/Nachhaltigkeitsbericht),
• Vorschlag für die Gewinnverwendung,
• Bericht des Aufsichtsrates,

jeweils für das Geschäftsjahr 2024/2025;

• Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. bis 9.,
• Vergütungsbericht für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats,
• Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf für die Wahl in den Aufsichtsrat zum Tagesordnungspunkt 8.,
• Bericht des Vorstands gemäß § 65 Abs 1b iVm § 170 Abs 2 und § 153 Abs 4 S 2 AktG zum Tagesordnungspunkt 9.,
• Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
• Formular für die Erteilung einer Vollmacht und Weisung an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter,
• Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
• vollständiger Text dieser Einberufung,
• Allgemeine Datenschutzerklärung für Teilnehmer:innen der Hauptversammlung der voestalpine AG.

 3. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen
Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am
Ende des 22. Juni 2025 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an und zur Ausübung der Aktionärsrechte in dieser Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Nachweisstichtag Aktionär:in ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die
der Gesellschaft spätestens am 27. Juni 2025 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden
Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:
 
(i)          für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
             Per Post oder                    voestalpine AG
             Bot:in                                    c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
                                                            Köppel 60
                                                            8242 St. Lorenzen/Wechsel, Österreich
             Per SWIFT                            GIBAATWGGMS
                                                            (Message Type MT598 oder MT599,
                                                            unbedingt ISIN AT0000937503 im Text angeben)

(ii)         für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß § 20 Abs 3 genügen lässt
             Per E-Mail                           [2]anmeldung.voestalpine@hauptversammlung.at
                                                            (Depotbestätigungen bitte im Format PDF)
             Per Telefax                          +43 (0)1 8900 500 50
Die Aktionär:innen werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und
Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen
Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten
(§ 10a Abs 2 AktG):

• Angaben über die:den Aussteller:in: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten
gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
• Angaben über die:den Aktionär:in: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum,
bei juristischen Personen gegebenenfalls Register und Registernummer, unter der die juristische Person in ihrem
Herkunftsstaat geführt wird,
• Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien der:des Aktionärin:Aktionärs, ISIN AT0000937503 (international
gebräuchliche Wertpapierkennnummer),
• Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
• Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des
Nachweisstichtages 22. Juni 2025 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.
Identitätsnachweis
voestalpine AG behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen.
Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.
Die Aktionär:innen und deren Bevollmächtigte werden daher ersucht, zur Identifikation bei der Registrierung einen
gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.
Personen, die als Bevollmächtigte:r zur Hauptversammlung erscheinen, haben zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis
die Vollmacht mitzunehmen. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, wird der
Zutritt erleichtert, wenn eine Kopie der Vollmacht mitgebracht wird.
Wenn Sie als Organ eine juristische Person in der Hauptversammlung vertreten, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen
Lichtbildausweis bitte einen Nachweis mit, dass Sie die juristische Person einzeln zu vertreten berechtigt sind
(Firmenbuchauszug, bei Kollektivvertretung zusätzlich eine firmenmäßig unterzeichnete Vollmacht).

Gäste
Die Hauptversammlung ist das wesentliche Organ einer Aktiengesellschaft, da es das Forum für die Eigentümer:innen der
Gesellschaft – die Aktionär:innen – ist. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir aus einer Hauptversammlung keine
Veranstaltung für Gäste machen können, so sehr wir auch ein solches Interesse schätzen. Für Rückfragen steht das
Investor Relations Team gerne zur Verfügung (Tel.: +43 (0) 50304 15 8735, E-Mail: [3]IR@voestalpine.com).

 4. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES:R VERTRETERS:IN UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN

Jede:r Aktionär:in, die:der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den
Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III. nachgewiesen hat, hat das Recht, eine:n Vertreter:in zu bestellen,
die:der im Namen der:s Aktionärs:in an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie die:der Aktionär:in
hat, den sie:er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform
(§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich.
Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege und Adressen an:
Per Post oder Bot:in                     voestalpine AG
                                                            c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
                                                            Köppel 60
                                                            8242 St. Lorenzen/Wechsel, Österreich
Per Telefax                                      +43 (0)1 8900 500 50
Per E-Mail                                        [4]anmeldung.voestalpine@hauptversammlung.at
                                                            (Bitte Vollmachten im Format PDF)

Die Vollmachten müssen spätestens bis 1. Juli 2025, 16:00 Uhr (MESZ, Wiener Zeit), bei einer der zuvor genannten
Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung
übergeben werden.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind spätestens am 11. Juni 2025 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.voestalpine.com abrufbar. Wir bitten im Interesse einer reibungslosen
Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden.
Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den
Aktionär:innen zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular.
Hat die:der Aktionär:in ihrem:seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn
dieses zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem für dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die
Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Aktionär:innen können auch nach Widerruf der Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich
wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Es ist nicht zwingend, dass Aktionär:innen, die eine:n Verteter:in bevollmächtigen wollen, den unter Punkt V.
genannten unabhängigen Stimmrechtsvertreter vom Interessenverband für Anleger (IVA), Florian Beckermann,
Vorstandsmitglied des IVA, zum Vertreter bestellen.

 5. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES:R UNABHÄNGIGEN STIMMRECHTSVERTRETERS:IN UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN

Als besonderer Service steht den Aktionär:innen ein Vertreter vom Interessenverband für Anleger, IVA, 1130 Wien,
Feldmühlgasse 22, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens IVA ist derzeit vorgesehen, dass Florian Beckermann, Vorstandsmitglied des
IVA, bei der Hauptversammlung diese Aktionär:innen vertreten wird.
Für die Bevollmächtigung ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter                 ein spezielles
Vollmachtsformular abrufbar, welches der Gesellschaft ausschließlich an einer der oben (siehe Punkt IV. MÖGLICHKEIT
ZUR BESTELLUNG EINES:R VERTRETERS:IN UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN) genannten Adressen (Telefax, E-Mail, Post
oder Bot:in) für die Übermittlung von Vollmachten zugehen muss. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten
Kontaktaufnahme:
Florian Beckermann
Tel. +43 (0)1 8763343-30
E-Mail: [5]beckermann.voestalpine@hauptversammlung.at.
Die Vollmachten müssen spätestens bis 1. Juli 2025, 16:00 Uhr (MESZ, Wiener Zeit) bei einer der oben oder in Punkt IV.
(= MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES:R VERTRETERS:IN UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN) genannten Adressen
eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung
übergeben werden.
Die:Der Aktionär:in hat dem Stimmrechtsvertreter Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder allenfalls ein:e von ihm
bevollmächtigte:r Subvertreter:in) das Stimmrecht auszuüben hat. Der unabhängige Stimmrechtsvertreter übt das
Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage und innerhalb der Grenzen der von der:dem Aktionär:in erteilten
Stimmrechtsweisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten aus. Ohne ausdrückliche Weisungen ist nicht sichergestellt,
dass der Stimmrechtsvertreter ein Stimmrecht ausüben kann. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine
Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von
Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.
Aktionär:innen können auch nach Widerruf der Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich
wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
 

 6. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄR:INNEN NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG

 1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionär:innen nach § 109 AktG

Aktionär:innen, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber:innen dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die
Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post
oder Bot:in spätestens am 11. Juni 2025 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschließlich an die Adresse
4020 Linz, voestalpine-Straße 1, z.H. Dr. Christian Kaufmann, Abteilung Recht, Beteiligungen und Compliance, oder,
wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse
[6]christian.kaufmann@voestalpine.com oder per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS zugeht. „Schriftlich“ bedeutet
eigenhändige Unterfertigung oder firmenmäßige Zeichnung durch jede:n Antragsteller:in oder, wenn per E-Mail, mit
qualifizierter elektronischer Signatur oder, bei Übermittlung per SWIFT, mit Message Type MT598 oder Type MT599, wobei
unbedingt ISIN AT0000937503 im Text anzugeben ist.
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt
und der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, müssen jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein,
wobei im Fall eines Widerspruchs zwischen dem deutschen und dem anderssprachigen Text der deutsche Text vorgeht. Die
Aktionär:inneneigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, in der bestätigt
wird, dass die antragstellenden Aktionär:innen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber:innen der
Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere
Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich auf denselben
Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
(Punkt III.) verwiesen.

 2. Beschlussvorschläge von Aktionär:innen zur Tagesordnung nach § 110 AktG

Aktionär:innen, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in
Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit
den Namen der betreffenden Aktionär:innen, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 23. Juni 2025 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) der Gesellschaft
entweder per Telefax an +43 (0) 50304 15 5872 oder per Post oder Bot:in an 4020 Linz, voestalpine-Straße 1, z.H.
Dr. Christian Kaufmann, Abteilung Recht, Beteiligungen und Compliance, oder per E-Mail an
[7]christian.kaufmann@voestalpine.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist, zugeht. Sofern für Erklärungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, so
muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise
abgegeben, die Person der:des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der
Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss
jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein, wobei im Fall eines Widerspruchs zwischen dem deutschen und dem
anderssprachigen Text der deutsche Text vorgeht.
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der
vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.
Die Aktionär:inneneigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen über
Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit)
beziehen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
(Punkt III.) verwiesen.

 3. Auskunftsrecht der Aktionär:innen nach § 118 AktG

Jeder:m Aktionär:in ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben,
soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt
sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar
wäre. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage
und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war.
Der Vorsitzende der Hauptversammlung kann gemäß § 21 Abs 3 der Satzung im Laufe der Hauptversammlung angemessene
Beschränkungen der Redezeit, der Fragezeit bzw. der Gesamtzeit für Redebeiträge und Fragen festlegen.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu stellen, gerne aber auch schriftlich.
Bitte beachten Sie, dass dafür während der Hauptversammlung von dem Vorsitzenden angemessene zeitliche Beschränkungen
festgelegt werden können.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor
der Hauptversammlung in Textform an den Vorstand gestellt werden. Derartige Fragen können an die Gesellschaft per Post
oder Bot:in an 4020 Linz, voestalpine-Straße 1, Abteilung Investor Relations, z.H. DI (FH) Peter Fleischer, per E-Mail
an [8]IR@voestalpine.com übermittelt werden.

 4. Anträge von Aktionär:innen in der Hauptversammlung nach § 119 AktG

Jede:r Aktionär:in ist – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz – berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem
Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt
gemäß § 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.
Ein Aktionärsantrag zum Tagesordnungspunkt 8. „Wahl in den Aufsichtsrat“ setzt jedoch zwingend die rechtzeitige
Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat können von
Aktionär:innen, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge
müssen spätestens am 23. Juni 2025 in der oben angeführten Weise (Punkt VI. Abs 2) der Gesellschaft zugehen. Jedem
Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation,
ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit
begründen könnten, anzuschließen.
Widrigenfalls darf der Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds bei der Abstimmung nicht berücksichtigt
werden.
 

 7. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE

 1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 324.391.840,99 und
ist zerlegt in 178.549.163 auf Inhaber:innen lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft
hält 7.098.547 eigene Aktien. Auf eigene Aktien stehen der Gesellschaft keine Rechte zu. 8.975 Aktien wurden gemäß
§ 67 Abs 2 iVm § 262 Abs 29 AktG für kraftlos erklärt, wovon 948 Aktien noch nicht eingereicht und auf ein
Wertpapierdepot gutgeschrieben wurden. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der
Einberufung 171.449.668 Stückaktien. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.

 2. Einlass und Registrierung

Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionär:innen gebeten, sich
rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten
beginnt ab 9:00 Uhr (MESZ, Wiener Zeit).

 3. Teilweise Übertragung der Hauptversammlung im Internet

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung bis zum Beginn der Generaldebatte im Internet zu übertragen.
Alle Aktionär:innen der Gesellschaft sowie die interessierte Öffentlichkeit können die Rede des Vorstandsvorsitzenden
in der Hauptversammlung am 2. Juli 2025 ab ca. 10:00 Uhr (MESZ, Wiener Zeit) live im Internet unter
[9] www.voestalpine.com verfolgen. Eine darüberhinausgehende Bild- oder Tonübertragung der Hauptversammlung erfolgt
nicht.

 4. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch voestalpine AG ist für eine Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend
erforderlich. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Teilnehmer:innen der Hauptversammlung gemäß
Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter www.voestalpine.com/datenschutz-hv.at

Linz, im Juni
2025                                                                                                                  
Der Vorstand
 

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^1Ausschließlich der in deutscher Sprache veröffentlichte Text der nachstehenden Bekanntmachung ist rechtsverbindlich.

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04.06.2025 CET/CEST

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: voestalpine AG
voestalpine-Straße 1
4020 Linz
Österreich
Telefon: +43 50304/15-9949
Fax: +43 50304/55-5581
E-Mail: IR@voestalpine.com
Internet: www.voestalpine.com
ISIN: AT0000937503
WKN: 897200
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)

 
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2150050  04.06.2025 CET/CEST

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References

~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
2. anmeldung.voestalpine@hauptversammlung.at
3. IR@voestalpine.com
4. anmeldung.voestalpine@hauptversammlung.at
5. beckermann.voestalpine@hauptversammlung.at
6. christian.kaufmann@voestalpine.com
7. christian.kaufmann@voestalpine.com
8. IR@voestalpine.com
9. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=206d29e14e4245a37ea836eb9e03d879&application_id=2150050&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news