EQS-News: VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe /
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe: Einberufung der HV
2025

22.04.2025 / 13:39 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
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VIENNA INSURANCE GROUP AG

Wiener Versicherung Gruppe

FN 75687 f
ISIN: AT0000908504

Schottenring 30, Ringturm, 1010 Wien

EINBERUFUNG

der

am Freitag, dem 23. Mai 2025, um 11:00 Uhr (MESZ)

in der Wiener Stadthalle,

Roland-Rainer-Platz 1, 1150 Wien, Halle F,

als Präsenzversammlung stattfindenden

34. ordentlichen Hauptversammlung

T A G E S O R D N U N G

 

 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2024 samt dem
Lagebericht, des konsolidierten Corporate Governance-Berichts 2024,
des Konzernabschlusses 2024 samt dem Konzernlagebericht einschließlich
der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung (konsolidierte
Nachhaltigkeitsberichterstattung), des Vorschlages für die
Gewinnverwendung und des Berichts des Aufsichtsrats (§ 96
Aktiengesetz).
 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2024 ausgewiesenen Bilanzgewinnes.
 3. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht 2024.
 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2024.
 5. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2024.
 6. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 169
Aktiengesetz bis längstens 22. Mai 2030 das Grundkapital der
Gesellschaft – auch in mehreren Tranchen – um bis zu Nominale EUR
66.443.734,10 durch Ausgabe von bis zu 64.000.000 auf Namen oder
Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage oder eine
Kombination dieser beiden zu erhöhen und über den Inhalt der
Aktienrechte, den Ausschluss der Bezugsrechte und die sonstigen
Bedingungen der Aktienausgabe mit Zustimmung des Aufsichtsrates zu
entscheiden. Diese Ermächtigung ersetzt den in der 30. ordentlichen
Hauptversammlung am 21. Mai 2021 unter Tagesordnungspunkt 6 gefassten
Beschluss. § 4 Absatz 2, erster Satz der Satzung wird dementsprechend
geändert.
 7. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung
des Aufsichtsrates gemäß § 174 Absatz 2 Aktiengesetz bis 22. Mai 2030
Gewinnschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR
2.000.000.000,--, auch in mehreren Tranchen, auch unter Ausschluss der
Bezugsrechte, auszugeben sowie alle weiteren Bedingungen für die
Ausgabe der Gewinnschuldverschreibungen festzusetzen. Diese
Ermächtigung ersetzt den in der 30. ordentlichen Hauptversammlung am
21. Mai 2021 unter Tagesordnungspunkt 7 gefassten Beschluss.
 8. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung
des Aufsichtsrates, gemäß § 174 Absatz 2 Aktiengesetz bis 22. Mai 2030
einmalig oder mehrmals  Wandelschuldverschreibungen  im 
Gesamtnennbetrag  von  bis  zu EUR 2.000.000.000,--, auch unter
Ausschluss der Bezugsrechte, auszugeben sowie alle weiteren
Bedingungen, die Ausgabe und das Umtauschverfahren der
Wandelschuldverschreibungen festzusetzen. Diese Ermächtigung ersetzt
den in der 30. ordentlichen Hauptversammlung am 21. Mai 2021 unter
Tagesordnungspunkt 8 gefassten Beschluss.
 9. Beschlussfassung über die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis
zu EUR 31.145.500,36 durch Ausgabe von bis zu 30.000.000 Stück neuer,
auf Inhaber lautende Stammaktien zur Gewährung von Bezugs- oder
Umtauschrechten an die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen. Diese
bedingte Erhöhung des Grundkapitals ersetzt den in der 30.
ordentlichen Hauptversammlung vom 21. Mai 2021 unter
Tagesordnungspunkt 9 gefassten Beschluss. § 4 Absatz 3 der Satzung
wird dementsprechend geändert.
10. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 65 Absatz
1 Ziffer 4 und 8 sowie Absatz 1a und 1b Aktiengesetz im gesetzlich
jeweils höchstzulässigen Ausmaß auf den Inhaber lautende eigene
Stammaktien während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag der
Beschlussfassung der Hauptversammlung zu erwerben. Der beim Rückerwerb
zu leistende Gegenwert darf nicht niedriger als maximal 50% unter und
nicht höher als maximal 10% über dem durchschnittlichen, ungewichteten
Börseschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage
betragen. Der Erwerb kann nach Wahl des Vorstands über die Börse oder
durch ein öffentliches Angebot oder auf eine sonstige gesetzlich
zulässige, zweckmäßige Art erfolgen. Im Falle des Rückerwerbs über ein
öffentliches Angebot ist der Stichtag für das Ende des
Durchrechnungszeitraums der Tag, an dem die Absicht bekannt gemacht
wird, ein öffentliches Angebot zu stellen (§ 5 Absatz 2 und 3
Übernahmegesetz).
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands, längstens für
die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung, die erworbenen eigenen
Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechtes
a) zur Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer:innen und leitende
Angestellte der Gesellschaft oder an Arbeitnehmer:innen, leitende
Angestellte und Mitglieder des Vorstands bzw der Geschäftsführung von
mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen zu verwenden;
b) zur Bedienung von Wandelschuldverschreibungen, die auf Grundlage
des Beschlusses der Hauptversammlung am 23. Mai 2025 ausgegeben
werden, zu verwenden und
c) auf eine andere gesetzlich zulässige Art als über die Börse oder
durch ein öffentliches Angebot zu veräußern.
Diese  Ermächtigung  ersetzt  den  in  der  32. ordentlichen 
Hauptversammlung  am 26. Mai 2023 unter Tagesordnungspunkt 6 gefassten
Beschluss.
11. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers der konsolidierten
Nachhaltigkeitsberichterstattung (konsolidierte
Nachhaltigkeitserklärung) für das Geschäftsjahr 2026.
12. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 12 Absatz 1 (Zahl
der Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden).

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Die folgenden gemäß § 108 Aktiengesetz aufzulegenden Unterlagen liegen
spätestens ab 2. Mai 2025 zu den üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht der
Aktionär:innen in den Geschäftsräumen am Sitz der VIENNA INSURANCE GROUP
AG Wiener Versicherung Gruppe (die "Gesellschaft"), Schottenring 30, 1010
Wien, auf:

• Jahresabschluss mit Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024,
• Konzernabschluss mit Konzernlagebericht einschließlich der
konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung (konsolidierte
Nachhaltigkeitsberichterstattung) für das Geschäftsjahr 2024,
• Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024,
• konsolidierter Corporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr
2024,
• Vorschlag für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2024 zum
Tagesordnungspunkt 2,
• Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-12,
• Erläuterungen zu den Tagesordnungspunkten 1, 2, 3, 11 und 12,
• Bericht des Vorstands über den Bezugsrechtsausschluss zu den
Tagesordnungspunkten 6,7,8 und 10,
• Satzungsgegenüberstellung sowie
• Vergütungsbericht 2024.

Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung, die
Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114
Aktiengesetz sowie Informationen über die Rechte der Aktionär:innen nach
den §§ 109, 110, 118 und 119 Aktiengesetz, sind spätestens ab 2. Mai 2025
auch auf der Internetseite der Gesellschaft [1]group.vig unter Investor
Relations/Hauptversammlung via direktem Link [2]group.vig/hauptversammlung
zugänglich.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄR:INNEN GEMÄSS §§ 109, 110,
118 UND 119 AKTIENGESETZ

Aktionär:innen, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien
sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die
Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden,
wenn dieses Verlangen spätestens am 2. Mai 2025 der Gesellschaft in
Schriftform an VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe,
Abteilung VD100, zu Handen Herrn Dr. Philipp Bardas, Schottenring 30, 1010
Wien, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.

Zum Nachweis der Aktionär:inneneigenschaft genügt bei depotverwahrten
Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a Aktiengesetz,
in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionär:innen seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind, und
die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen
das Beteiligungsausmaß von 5% vermitteln, müssen sich auf denselben
Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.

Aktionär:innen, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
Vorschläge zusammen mit den Namen der Aktionär:innen, die das Verlangen
stellen, samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands
oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite
der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 14. Mai 2025 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 (0)1 89 00 500-50 oder per Post oder per Boten an VIENNA
INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, Abteilung VD100, zu Handen
Herrn Dr. Philipp Bardas, Schottenring 30, 1010 Wien, zugeht.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses
Aktionär:innenrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß § 10a Aktiengesetz, die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das
Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen sich auf denselben Stichtag
beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen (siehe
unten).

Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 Absatz 1 Aktiengesetz
bekannt gemacht wurde, ist gemäß § 119 Absatz 2 Aktiengesetz nur dann
abzustimmen, wenn er in der Hauptversammlung als Antrag wiederholt wurde.

Aktionär:innen ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungs- punktes erforderlich ist. Die Auskunft
darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer
Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen
Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen oder ihre Erteilung
strafbar wäre. Das Auskunftsrecht gilt nur für Aktionär:innen, die in der
Hauptversammlung anwesend oder vertreten sind.

Jeder Aktionär und jede Aktionärin ist berechtigt, in der Hauptversammlung
zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen, die keiner vorherigen
Bekanntmachung bedürfen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der
Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionär:innen nach den
§§ 109, 110, 118 und 119 Aktiengesetz sind spätestens ab 2. Mai 2025 auf
der Internetseite der Gesellschaft unter [3]group.vig/hauptversammlung
zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND BERECHTIGUNG ZUR TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
GEMÄSS § 111 AKTIENGESETZ

Depotverwahrte Inhaberaktien

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts und der übrigen Aktionär:innenrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am 13. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ) (Nachweisstichtag
Stimmrecht).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der
Aktionär:innenrechte ist daher nur berechtigt, wer am Nachweisstichtag
Aktionär:in ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a
Aktiengesetz, die der Gesellschaft spätestens am 20. Mai 2025, 24:00 Uhr
(MESZ), ausschließlich unter einer der folgenden Adressen zugehen muss:

• per Post oder per Boten:
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe c/o
HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel
• per Telefax: +43 (0)1 89 00 500 50
• per E-Mail: [4]anmeldung.vig@hauptversammlung.at (als eingescannter
Anhang – TIF, PDF, etc.)
• per SWIFT
ISO 15022: GIBAATWGGMS
Message Type MT598 oder MT599;
unbedingt ISIN AT0000908504 im Text angeben
• per SWIFT
ISO 20222: ou=gms,o=gibaatwg
o=swift - seev.003.001.XX oder seev.004.001.XX
in der Version, welche die zumindest notwendigen Felder enthält. (eine
detaillierte Beschreibung steht zum Download unter
[5]group.vig/hauptversammlung zur Verfügung)

Depotbestätigung gemäß § 10a Aktiengesetz

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten:

• Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
• Angaben über den Aktionär oder die Aktionärin: Name/Firma, Anschrift,
Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und
Registernummer bei juristischen Personen,
• Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000908504) des
Aktionärs oder der Aktionärin,
• Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
• Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung muss sich auf den Nachweisstichtag 13. Mai 2025,
24:00 Uhr (MESZ), beziehen. Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis
der gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär:in geführt werden, so darf sie
zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage
sein. Im Sinne des § 10a Absatz 1 letzter Satz Aktiengesetz wird die
Gesellschaft auch Bestätigungen zum Nachweis des Besitzes von Aktien
(Depotbestätigungen) entgegennehmen, die von juristischen Personen
ausgestellt wurden, welche gemäß tschechischem und ungarischem Recht zur
Depotführung hinsichtlich dieser Aktien befugt sind. Die Depotbestätigung
muss in deutscher oder englischer Sprache übermittelt werden. Die Aktien
werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung
einer Depotbestätigung nicht gesperrt; Aktionär:innen können deshalb über
ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE GEMÄSS § 114 AKTIENGESETZ

Jeder Aktionär oder jede Aktionärin, der oder die zur Teilnahme an der
Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, einen Vertreter oder eine
Vertreterin zu bestellen, der oder die im Namen des Aktionärs oder der
Aktionärin an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der
Aktionär oder die Aktionärin hat, den oder die er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere
Personen bevollmächtigt werden können. Hat der Aktionär oder die
Aktionärin seinem oder ihrem depotführenden Kreditinstitut eine Vollmacht
erteilt, so genügt es, dass dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die
Erklärung abgibt, dass ihm eine Vollmacht erteilt wurde. Die Vollmacht
muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der folgenden Adressen
zugehen:

• per Post oder per Boten:
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe c/o
HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechselper
• Telefax: +43 (0)1 89 00 500 50
• per E-Mail: [6]anmeldung.vig@hauptversammlung.at (als eingescannter
Anhang – TIF, PDF, etc.)
• per SWIFT
ISO 15022: GIBAATWGGMS
Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN AT0000908504 im Text
angeben
• per SWIFT
ISO 20222: ou=gms,o=gibaatwg
o=swift - seev.003.001.XX oder seev.004.001.XX
in der Version, welche die zumindest notwendigen Felder enthält. (eine
detaillierte Beschreibung steht zum Download unter
[7]group.vig/hauptversammlung zur Verfügung)
• persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht
werden auf Wunsch zugesandt und sind auf der Internetseite der
Gesellschaft unter [8]group.vig/hauptversammlung abrufbar.

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am
22. Mai 2025, 15:00 Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft einzulangen.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

STIMMRECHTSVERTRETUNG

Als zusätzlicher Service steht den Aktionär:innen Herr Dr. Michael Knap
als Vertreter des Interessenverbands für Anleger (Austrian Shareholder
Association), IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfügung. Bei Interesse besteht die Möglichkeit
einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap unter der
Telefonnummer +43 (0)1 8763343-30, unter der Telefaxnummer +43 (0)1
8763343-39 oder per E-Mail [9]knap.vig@hauptversammlung.at. Seine
Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung ist über das Formular auf unserer
Website möglich.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE (Hinweis gemäß § 120 Absatz
2 Ziffer 1 Börsegesetz)

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital
der Gesellschaft EUR 132.887.468,20 und ist eingeteilt in 128.000.000 auf
den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die
Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten keine eigenen Aktien. Die
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zum
vorgenannten Zeitpunkt 128.000.000.

ZUTRITT ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Beim Zutritt zur Hauptversammlung müssen Sie Ihre Identität nachweisen
können. Bitte bringen Sie dafür einen gültigen amtlichen
Lichtbildausweis mit. Wenn Sie als Vertreter oder Vertreterin einer
juristischen Person erscheinen, nehmen Sie bitte einen aktuellen
Firmenbuchauszug mit, der Ihre Vertretungsbefugnis belegt. Wenn Sie als
Bevollmächtigter oder Bevollmächtigte zur Hauptversammlung kommen, nehmen
Sie zusätzlich bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht
schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den
Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mitbringen.

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur
Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine
Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert
werden.

Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen
Teilnehmer:innen sowie die nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu
berücksichtigen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9:30 Uhr
(MESZ).

ÜBERTRAGUNG IM INTERNET

Die Rede des Vorstandsvorsitzenden wird im Internet öffentlich übertragen.
Der Link zur Übertragung wird rechtzeitig vor der Hauptversammlung unter
[10]group.vig/hauptversammlung zur Verfügung gestellt. Eine vollständige
Übertragung der Hauptversammlung erfolgt nicht.

INFORMATION ZUR DATENVERARBEITUNG FÜR AKTIONÄR:INNEN

Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten

Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionär:innen
(insbesondere jene gemäß § 10a Absatz 2 Aktiengesetz, dies sind Name,
Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien
der jeweiligen Aktionärin oder des jeweiligen Aktionärs, gegebenenfalls
Aktiengattung, Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung
bezieht, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum
des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden
Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen
Datenschutzgesetzes (DSG), um den Aktionär:innen die Ausübung ihrer Rechte
im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionär:innen ist für
die Teilnahme von Aktionär:innen und deren Vertreter:innen an der
Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz, insbesondere die §§ 111, 113,
114, 117 und 120 Aktiengesetz, zwingend erforderlich. Die
personenbezogenen Daten von Aktionär:innen werden im Zuge der
Hauptversammlung zu folgenden Zwecken verarbeitet: Organisation der
Hauptversammlung, Teilnahme von Aktionär:innen und deren Vertreter:innen
an der Hauptversammlung, für die Ausübung von Aktionär:innenrechten im
Rahmen der Hauptversammlung, Feststellung des Abstimmungsverhaltens,
Anlegen eines Anmeldeverzeichnisses, Anlegen eines
Teilnahmeverzeichnisses, Anlegen eines Vollmachtsverzeichnisses, Erstellen
eines Hauptversammlungsprotokolls, Erfüllung von Compliance-Pflichten
einschließlich Aufzeichnungs-, Auskunfts- und Meldepflichten.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Artikel 6 Absatz 1 lit c
DSGVO und Artikel 6 Absatz 1 lit f DSGVO.

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die VIENNA INSURANCE GROUP AG
Wiener Versicherung Gruppe, Schottenring 30, 1010 Wien. Die Gesellschaft
bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer
Dienstleistungsunternehmen, wie insbesondere Zählservice, Notar,
Rechtsberater:innen und IT-Dienstleister:in. Diese erhalten von der
Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung
der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die
Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Soweit rechtlich
notwendig, hat die Gesellschaft mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine
Auftragsverarbeitungsvereinbarung abgeschlossen.

Die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen
Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht können in das gesetzlich
vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 Aktiengesetz) Einsicht nehmen
und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u.a. Name,
Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Die Gesellschaft  ist  zudem 
gesetzlich  verpflichtet,  personenbezogene  Aktionär:innendaten
(insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen
Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 Absatz 4 Aktiengesetz).

Aufbewahrungsdauer Ihrer Daten

Die Daten der Aktionär:innen werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie
für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr
notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere
Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich
insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem
Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern
rechtliche Ansprüche von Aktionär:innen gegen die Gesellschaft oder
umgekehrt von der Gesellschaft gegen Aktionär:innen erhoben werden, dient
die Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von
Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor
Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten während der Dauer
der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen
rechtskräftiger Beendigung führen. Die Dauer der Verjährung richtet sich
insbesondere nach den Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen
Gesetzbuches.

Ihre Rechte

Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, ob wir
personenbezogene Daten von Ihnen verarbeiten. Wenn dies der Fall ist,
können Sie Auskunft über die Daten selbst, den Zweck der
Datenverarbeitung, die Kategorien der Daten, die Empfänger, die Herkunft
und die Speicherdauer der zu Ihrer Person von uns verarbeiteten Daten
verlangen.

Falls wir Daten zu Ihrer Person verarbeiten, die unrichtig oder
unvollständig sind, so können Sie Berichtigung oder Vervollständigung
Ihrer Daten verlangen. Sie können auch die Löschung unrechtmäßig
verarbeiteter Daten verlangen. Bitte beachten Sie aber, dass dies nur auf
unrichtige, unvollständige oder unrechtmäßig verarbeitete Daten zutrifft.
Ist unklar, ob die zu Ihrer Person verarbeiteten Daten unrichtig oder
unvollständig sind oder unrechtmäßig verarbeitet werden, so können Sie die
Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten bis zur endgültigen Klärung
dieser Frage verlangen. Auch können Sie Ihre zuvor erteilte Einwilligung
jederzeit und ohne Grund widerrufen, um die Weiterverwendung Ihrer
personenbezogenen Daten, die auf Grundlage einer Einwilligungserklärung
erhoben und verwendet werden, zu verhindern. Der Widerruf Ihrer
Einwilligung hat keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung,
die vor Ihrem Widerruf aufgrund Ihrer Einwilligung erfolgt ist. Im Falle
eines Widerrufs haben Sie auch das Recht, die Löschung Ihrer Daten zu
verlangen. Auf Ihre Anfrage hin erhalten Sie eine Kopie der von uns zu
Ihrer Person verarbeiteten Daten in einem von uns bestimmten,
maschinenlesbaren Format. Alternativ können Sie uns auch mit der direkten
Übermittlung dieser Daten an einen von Ihnen gewählten Dritten
beauftragen, sofern dieser Empfänger oder diese Empfängerin uns dies aus
technischer Sicht ermöglicht und der Datenübertragung weder ein
unvertretbarer Aufwand noch gesetzliche oder sonstige
Verschwiegenheitspflichten oder Vertraulichkeitserwägungen von unserer
Seite oder von dritten Personen entgegenstehen.

Soweit wir Ihre Daten zur Wahrung der berechtigten Interessen der
Verantwortlichen oder eines Dritten verarbeiten, steht Ihnen überdies ein
Widerspruchsrecht zu. Zudem steht Ihnen das Recht auf Beschwerdeerhebung
bei der österreichischen Datenschutzbehörde, Barichgasse 40-42, 1030 Wien,
([11]dsb@dsb.gv.at) offen. Wir ersuchen Sie, all Ihre Ansuchen an die
untenstehend ausgewiesenen Kontaktdaten zu übermitteln. Um sicherzugehen,
dass Ihre personenbezogenen Daten nicht in falsche Hände geraten, ersuchen
wir Sie, bei Übermittlung Ihres Ansuchens einen Identitätsnachweis, z.B.
eine Ausweiskopie, beizufügen.

Kontakt für datenschutzrechtliche Ansuchen

VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe Datenschutz-Team
Schottenring 30
1010 Wien Österreich
[12]datenschutz@vig.com

 

Wien, im April 2025 
Der Vorstand

══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

22.04.2025 CET/CEST

══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

Sprache: Deutsch
Unternehmen: VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
Schottenring 30
1010 Wien
Österreich
Telefon: +43(0)50 390-22000
Fax: +43(0)50 390 99-22000
E-Mail: info@vig.com
Internet: www.group.vig
ISIN: AT0000908504
WKN: A0ET17
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2121446  22.04.2025 CET/CEST

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References

~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
2. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=6610ed3086ac039b590215d9b8595b95&application_id=2121446&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
3. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=6610ed3086ac039b590215d9b8595b95&application_id=2121446&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
4. anmeldung.vig@hauptversammlung.at
5. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=6610ed3086ac039b590215d9b8595b95&application_id=2121446&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
6. anmeldung.vig@hauptversammlung.at
7. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=6610ed3086ac039b590215d9b8595b95&application_id=2121446&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
8. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=6610ed3086ac039b590215d9b8595b95&application_id=2121446&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
9. knap.vig@hauptversammlung.at
10. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=6610ed3086ac039b590215d9b8595b95&application_id=2121446&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
11. dsb@dsb.gv.at
12. datenschutz@vig.com