EQS-News: Marinomed Biotech AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Marinomed Biotech AG: Einberufung der 7. ordentlichen Hauptversammlung für
Donnerstag, den 20. Juni 2024 um 13:00 Uhr (Wiener Zeit)

23.05.2024 / 09:00 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
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Einberufung

der 7. ordentlichen Hauptversammlung

für Donnerstag, den 20. Juni 2024 um 13:00 Uhr (Wiener Zeit)

im Kompetenzzentrum der Raiffeisenbank Korneuburg

2100 Korneuburg, Stockerauer Straße 94

 

I. TAGESORDNUNG

 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2023 nach UGB samt
Lagebericht und
Corporate-Governance-Bericht, des Nichtfinanziellen Berichts, des
Konzernabschlusses 2023 nach IFRS samt Konzernlagebericht und des
Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2023
 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2023
 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2023
 4. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2024
 5. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht 2023
 6. Beschlussfassung über die Grundsätze der Vergütung der Mitglieder des
Vorstands und des Aufsichtsrats (Vergütungspolitik)
 7. Beschlussfassung über (a) die Aufhebung der in der Hauptversammlung
vom 17.06.2021 zu Punkt 6 der Tagesordnung beschlossenen Ermächtigung,
Finanzinstrumente im Sinne von § 174 AktG auszugeben und (b) die
Ermächtigung des Vorstands, Finanzinstrumente im Sinne von § 174 AktG,
insbesondere Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen
oder Genussrechte, die den Bezug von und/oder den Umtausch in Aktien
der Gesellschaft vorsehen können, auszugeben, samt teilweisem
Bezugsrechtsausschluss
(Direktausschluss) sowie Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts
der Aktionäre auf diese Finanzinstrumente mit Zustimmung des
Aufsichtsrats
 8. Beschlussfassung über (a) die Aufhebung des bestehenden Bedingten
Kapitals 2021 und (b) die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der
Gesellschaft gemäß § 159 Abs. 2 Z 1 AktG zur Ausgabe an Gläubiger von
Finanzinstrumenten (Bedingtes Kapital 2024) sowie die entsprechende
Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital) Abs. 5 und 9
 9. Beschlussfassung über die Änderung des bedingten Kapitals gemäß § 159
Abs. 2 Z 3 AktG gemäß den Hauptversammlungsbeschlüssen vom 17.
September 2020, 15. Juni 2022 und 21. Juni 2023, womit dieses bedingte
Kapital ausschließlich zur Bedienung von Aktienoptionen, welche
Mitgliedern des Vorstands sowie sonstigen Arbeitnehmern der
Gesellschaft gemäß dem Management Stock Option Plan 2024 eingeräumt
werden, herangezogen werden kann, sowie entsprechende Änderung der
Satzung in § 5 (Grundkapital) Abs. 8
10. Beschlussfassung über (a) die Aufhebung des bestehenden genehmigten
Kapitals und (b) die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals im
Ausmaß von bis zu 50 % des Grundkapitals gegen Bareinlage und/oder
Sacheinlage mit der Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss und
teilweisem Direktausschluss des Bezugsrechts sowie entsprechende
Anpassung der Satzung in § 5 (Grundkapital) Abs. 6
11. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 3 und § 16 

 

II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG, BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF
DER INTERNETSEITE

Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 30. Mai 2024 auf der
im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter
[1] www.marinomed.com zugänglich:

• Jahresfinanzbericht 2023, insbesondere mit Jahresabschluss nach UGB
und Lagebericht, Konzernabschluss nach IFRS und Konzernlagebericht
• Geschäftsbericht 2023, insbesondere mit

• Nichtfinanziellem Bericht,
• Corporate-Governance-Bericht,
• Bericht des Aufsichtsrats,

• Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 11,
• Vergütungsbericht 2023,
• Vergütungspolitik für die Mitglieder des Vorstands,
• Vergütungspolitik für die Mitglieder des Aufsichtsrats,
• Bericht des Vorstands gemäß § 174 Abs. 4 iVm § 153 Abs. 4 AktG zum
Ausschluss des Bezugsrechts bei der Begebung von Finanzinstrumenten zu
TOP 7 und 8,
• Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats gemäß § 159 Abs. 2 Z 3
AktG zu TOP 9,
• Bericht des Vorstands gemäß § 170 Abs. 2 iVm § 153 Abs. 4 AktG zu TOP
10,
• Vergleichsfassung der Satzung der Gesellschaft,
• Formular für die Erteilung einer Vollmacht und Weisung,
• Formular für die Erteilung einer Vollmacht und Weisung an den IVA,
• Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
• vollständiger Text dieser Einberufung.

 

III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN
DER                        HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 10. Juni 2024 (24:00 Uhr Wiener Zeit)
(Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur
berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft
nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die sich auf den
Nachweisstichtag bezieht und die der Gesellschaft spätestens am 17. Juni
2024 (24:00 Uhr Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden
Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:

Für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung
gem. § 17 Abs. 2 genügen lässt

Per E-Mail: anmeldung.marinomed@hauptversammlung.at

 (Depotbestätigungen bitte im Format .pdf übermitteln)

Für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform per Post oder
Boten: 

 Marinomed Biotech AG

 c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60

Per SWIFT ISO 15022: GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt
ISIN ATMARINOMED6 im Text angeben)

Telefax: +43 (0)1 8900 500 – 50

Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu
wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu
veranlassen.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten:

• Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
• Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen
Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen
gegebenenfalls Register und Nummer, unter der die juristische Person
in ihrem Herkunftsstaat geführt wird,
• Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs,
ISIN ATMARINOMED6
(international gebräuchliche Wertpapierkennnummer),
• Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung,
• Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 10. Juni
2024 (24:00 Uhr Wiener Zeit) beziehen. Die Depotbestätigung wird in
deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.

 

IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI
EINZUHALTENDE         VERFAHREN

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist
und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung
(Punkt III.) nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen,
der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben
Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder einer juristischen)
Person in Textform im Sinne des § 13 Abs. 2 AktG erteilt werden, wobei
auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Erteilung einer
Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der
nachgenannten Adressen zugehen:

Per Post oder Boten:
 Marinomed Biotech AG
 c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60

Per E-Mail: anmeldung.marinomed@hauptversammlung.at (Vollmachten bitte im
Format .pdf übermitteln)

Per SWIFT ISO 15022: GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt
ISIN ATMARINOMED6 im Text angeben)

Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 – 50

Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Veranstaltungsort

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am
19. Juni 2024, 16:00 Uhr (Wiener Zeit), an einer der vorgenannten Adressen
einzulangen.

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht
sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter [2] www.marinomed.com
abrufbar. Die Verwendung eines der Formulare ist nicht zwingend im Sinne
des § 114 Abs. 3 AktG. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung
der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Unabhängiger Stimmrechtsvertreter

Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom
Interessenverband für Anleger - IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, als
unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; hierfür ist auf
der Internetseite der Gesellschaft unter [3] www.marinomed.com ein
spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die
Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Mag. Florian Prischl
vom IVA unter Tel. +43 1 9971025, oder
E-Mail                                                  
prischl.marinomed@hauptversammlung.at.

V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119
AktG

1.  Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG

Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals
erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber
dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht
werden, wenn dieses Verlangen der Gesellschaft

• in Schriftform per Post oder Boten spätestens am 29. Mai 2024 bis zum
Ende der üblichen Geschäftsstunden (dies ist spätestens 16:00 Uhr,
Wiener Zeit) ausschließlich an der Adresse Marinomed Biotech AG, z.H.
Mag. Bernd Braunstein, Hovengasse 25, 2100 Korneuburg,

oder

• per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur bis spätestens
am 30. Mai 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) an die E-Mail-Adresse
[4]ir@marinomed.com

oder

• per SWIFT bis spätestens am 30. Mai 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) an
die Adresse GIBAATWGGMS

zugeht. „Schriftlich“ bedeutet eigenhändige Unterfertigung oder
firmenmäßige Zeichnung durch jeden Antragsteller oder jede Antragstellerin
oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur oder,
bei Übermittlung per SWIFT, mit Message Type MT598 oder Type MT599, wobei
unbedingt ISIN ATMARINOMED6 im Text anzugeben ist. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen
zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung) verwiesen.

Hinweis: Da der 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung auf den
gesetzlichen Feiertag Fronleichnam fällt, kann an diesem Tag, dem 30. Mai
2024, kein Aktionärsverlangen per Post oder Boten zugehen. Für die
fristgerechte Ausübung dieses Aktionärsrechts muss das Aktionärsverlangen
per Post oder Boten spätestens am vorhergehenden Werktag, dies ist der 29.
Mai 2024, 16:00 Uhr, Wiener Zeit, zugehen. Eine fristwahrende Übermittlung
per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur oder per SWIFT am
30. Mai 2024, bis spätestens 24:00 Uhr, Wiener Zeit, wird hierdurch nicht
berührt.

Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag,
nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache
abgefasst sein. Die Aktionärseigenschaft ist durch Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere
Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß
von 5 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit)
beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III.)
verwiesen.

2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG

Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des Grundkapitals
erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform im Sinne des
§ 13 Abs. 2 AktG Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen
der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im
Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 11. Juni 2024
(24:00 Uhr Wiener Zeit) der Gesellschaft an die Adresse Marinomed Biotech
AG, z.H. Mag. Bernd Braunstein, Hovengasse 25, 2100 Korneuburg, oder per
E-Mail[5]: [6]ir@marinomed.com, wobei das Verlangen in Textform im Sinne
des § 13 Abs. 2 AktG, beispielsweise als .pdf, dem E-Mail anzuschließen
ist, zugeht.

3.  Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die
Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.

4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG

Jeder Aktionär ist – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz –
berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung
(Ausnahme: Beschlussvorschläge zur Wahl in den Aufsichtsrat) Anträge zu
stellen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung
im Sinne dieser Einberufung.

5. Informationen auf der Internetseite

Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG als auch Informationen zum Datenschutz sind auf der
Internetseite der Gesellschaft [7] www.marinomed.com unter den Menüpunkten
„Investoren & ESG“ und „Hauptversammlung“ zugänglich.

VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 1.540.530,- und ist zerlegt in 1.540.530
auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die
Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 1.540.530 Stimmrechte. Die Gesellschaft
hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar
noch mittelbar eigene Aktien.

2. Identitätsnachweis und Einlass

Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht, zur Identifikation
bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu
halten.

 

Korneuburg, im Mai 2024                                 Der Vorstand

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23.05.2024 CET/CEST

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Marinomed Biotech AG
Hovengasse 25
2100 Korneuburg
Österreich
Telefon: +43 2262 90300
E-Mail: office@marinomed.com
Internet: www.marinomed.com
ISIN: ATMARINOMED6
WKN: A2N9MM
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, München,
Stuttgart, Tradegate Exchange; Wiener Börse (Amtlicher
Handel)

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

1908871  23.05.2024 CET/CEST

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5. mailto:
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