ams-OSRAM AG: ams OSRAM gibt die erfolgreiche Preisfestsetzung für ein aufgestocktes Angebot von vorrangigen Anleihen bekannt und zieht damit die letzte Komponente des angekündigten umfassenden ...

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ams-OSRAM AG: ams OSRAM gibt die erfolgreiche Preisfestsetzung für ein

aufgestocktes Angebot von vorrangigen Anleihen bekannt und zieht damit die

letzte Komponente des angekündigten umfassenden ...

16.11.2023 / 21:29 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group

AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Ad hoc Mitteilung gemäß Art.53 Kotierungsreglement der SIX Swiss Exchange

ams OSRAM gibt die erfolgreiche Preisfestsetzung für ein aufgestocktes

Angebot von vorrangigen Anleihen bekannt und zieht damit die letzte

Komponente des angekündigten umfassenden Finanzierungsplans vor

Premstätten, Österreich und München, Deutschland (16. November 2023) -- ams

OSRAM (SIX: AMS) gab heute als Teil des am 27. September 2023 vorgestellten

Finanzierungsplans die erfolgreiche Preisfestsetzung von Anleihen im

Gegenwert von EUR 1 Mrd. bekannt. Sie umfassen die vorrangige unbesicherte

Anleihe im Gesamtnennbetrag von EUR 625 Mio. mit Fälligkeit im März 2029 und

einem Kupon von 10,5 % pro Jahr sowie die vorrangige unbesicherte Anleihe im

Gesamtnennbetrag von USD 400 Mio. mit Fälligkeit im März 2029 und einem

Kupon von 12,25 % pro Jahr (zusammen die "Anleihen") und wurden aufgrund der

starken Nachfrage aufgestockt.

Voraussichtlich am oder um den 30. November 2023 wird das Angebot der

Anleihen vollzogen und werden die Anleihen begeben werden. Die Erlöse aus

der Emission der Anleihen werden zunächst auf gesonderte Konten eingezahlt.

Nach der Freigabe dieser Konten nach Abschluss des geplanten

Bezugsrechtsangebots, beabsichtigt ams OSRAM, die Erlöse aus der Emission

der Anleihen zusammen mit den Erlösen aus dem Bezugsrechtsangebot und dem

Verkauf und der Rückmietung des neuen Kulim 8-Zoll-Fabrikgebäudes des

Konzerns zur vollständigen Rückzahlung der ausstehenden USD 450.000.000 7%

Senior Notes mit Fälligkeit 2025 und der EUR 850.000.000 6% Senior Notes mit

Fälligkeit 2025, zur Rückzahlung von ausstehenden Beträgen aus bestimmten

Bankkrediten, zur Finanzierung allgemeiner Unternehmenszwecke und zur

Zahlung der damit verbundenen Gebühren und Aufwendungen zu verwenden.

Mit den zusätzlichen Erlösen aus der Aufstockung wird die letzte Komponente

des zuvor angekündigten ganzheitlichen Finanzierungsplans vorgezogen, so

dass ams OSRAM davon ausgeht, dass der zuvor geplante zusätzliche

Finanzierungsbedarf in Höhe von rund EUR 200 Mio. (bisher für 2024

erwartet), nicht mehr erforderlich sein wird.

ams OSRAM gibt heute außerdem bekannt, dass es eine Vereinbarung mit der

COMMERZBANK Aktiengesellschaft zur Verlängerung ihres Kontokorrentkredits in

Höhe von EUR 100 Mio. bis Juni 2026 abgeschlossen hat, die voraussichtlich

nach Vollzug des geplanten Bezugsrechtsangebots in Kraft treten wird.

Wichtiger Hinweis:

Diese Ad hoc-Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt

weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf der

Schuldverschreibungen dar. Sie stellt auch kein Angebot, keine Aufforderung

zum Kauf oder einen Verkauf in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada

oder Japan oder in einer anderen Rechtsordnung dar, in der ein solches

Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf ungesetzlich

wäre. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen

US-amerikanische, kanadische, australische, japanische oder andere geltende

Wertpapiergesetze darstellen. Die Schuldverschreibungen wurden und werden

nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in seiner geänderten Fassung

("Securities Act") oder den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates der

Vereinigten Staaten oder einer anderen Jurisdiktion registriert und dürfen

in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, es sei

denn, es liegt eine anwendbare Befreiung von den

Registrierungserfordernissen des Securities Act und den anwendbaren

bundesstaatlichen oder lokalen Wertpapiergesetzen oder Gesetzen anderer

Jurisdiktionen vor oder es handelt sich um eine Transaktion, die diesen

nicht unterliegt. Es wird kein öffentliches Angebot von

Schuldverschreibungen in den Vereinigten Staaten geben.

Europäischer Wirtschaftsraum ("EWR") - Diese Bekanntmachung stellt weder ein

öffentliches Angebot noch eine Aufforderung an die Öffentlichkeit im

Zusammenhang mit einem Angebot im Sinne der Europäischen Prospektverordnung

(EU) 2017/1129 (die "EU-Prospektverordnung") dar und wird dies unter keinen

Umständen tun. Das Angebot und der Verkauf der Schuldverschreibungen erfolgt

gemäß einer Befreiung von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts

für Wertpapierangebote nach der EU-Prospektverordnung.

Zielmarkt des EWR-Herstellers (MIFID II Product Governance) für die

Schuldverschreibungen sind ausschließlich geeignete Gegenparteien und

professionelle Kunden (alle Vertriebskanäle). Es wurde kein EWR-PRIIPs-Key

Information Document (KID) erstellt, da es Kleinanlegern im EWR nicht zur

Verfügung gestellt wird.

Vereinigtes Königreich ("UK") - Diese Bekanntmachung stellt kein Angebot an

einen Kleinanleger im Vereinigten Königreich dar und wird dies auch unter

keinen Umständen tun. Das Angebot und der Verkauf der Schuldverschreibungen

erfolgt gemäß einer Befreiung nach Artikel 2 der Verordnung (EU) 2017/1129,

die aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 (die "UK Prospectus

Regulation") und des Financial Services and Markets Act 2000 ("FSMA")

Bestandteil des nationalen Rechts ist, von der Pflicht zur Veröffentlichung

eines Prospekts für Wertpapierangebote.

UK Zielmarkt des Herstellers (UK MiFIR Product Governance) für die

Schuldverschreibungen sind ausschließlich geeignete Gegenparteien und

professionelle Kunden (alle Vertriebskanäle). Es wurde kein UK PRIIPs Key

Information Document (KID) erstellt, da es Kleinanlegern im Vereinigten

Königreich nicht zur Verfügung gestellt wird.

Diese Mitteilung stellt weder ein öffentliches Angebot noch eine

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots im Sinne des Schweizerischen

Finanzdienstleistungsgesetzes ("FIDLEG") dar und wird dies auch in Zukunft

nicht tun. Die Schuldverschreibungen dürfen weder direkt noch indirekt in

der Schweiz im Sinne des FIDLEG öffentlich angeboten werden und es wurde und

wird kein Antrag auf Zulassung der Schuldverschreibungen zum Handel an einem

Handelsplatz (Börse oder multilaterales Handelssystem) in der Schweiz

gestellt.

Die Investitionen, auf die sich diese Bekanntmachung bezieht, richten sich

nur an (1) Nicht-US-Personen, die außerhalb der Vereinigten Staaten ansässig

sind. Personen, die außerhalb der Vereinigten Staaten ansässig sind, und (a)

wenn sie in einem Mitgliedstaat des EWR ansässig sind, an Personen, die

qualifizierte Anleger (im Sinne der EU-Prospektverordnung) sind; (b) wenn

sie im Vereinigten Königreich ansässig sind, an (i) Personen, die über

berufliche Erfahrung in Anlagefragen verfügen und unter Artikel 19(5) der

Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in

ihrer geänderten Fassung (die "Order") fallen; (ii) Personen, die unter

Artikel 49(2)(a) bis (d) (high net worth companies, unincorporated

associations, etc.) der Order fallen; oder (iii) Personen, denen eine

Aufforderung oder ein Anreiz zu einer Anlagetätigkeit im Sinne von Abschnitt

21 des FSMA in Verbindung mit der Emission oder dem Verkauf von Wertpapieren

auf andere Weise rechtmäßig mitgeteilt oder mitgeteilt werden kann, oder (2)

Personen, bei denen vernünftigerweise davon ausgegangen wird, dass es sich

um "qualifizierte institutionelle Käufer" (wie in Rule 144A des Securities

Act definiert) handelt (alle diese Personen werden zusammen als "relevante

Personen" bezeichnet). Die Anlagen, auf die sich diese Mitteilung bezieht,

stehen nur relevanten Personen zur Verfügung, und jede Aufforderung, jedes

Angebot oder jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder zum

anderweitigen Erwerb dieser Anlagen steht nur relevanten Personen zur

Verfügung bzw. wird nur mit diesen abgeschlossen. Personen, die keine

relevanten Personen sind, sollten nicht auf der Grundlage dieser

Bekanntmachung oder ihres Inhalts handeln oder sich darauf verlassen.

Personen, die diese Bekanntmachung verbreiten, müssen sich selbst davon

überzeugen, dass dies rechtmäßig ist.

Diese Mitteilung kann Aussagen über die ams-OSRAM AG (die "Gesellschaft" und

zusammen mit ihren Tochtergesellschaften der "Konzern") oder den Konzern

enthalten, die zukunftsgerichtete Aussagen darstellen oder enthalten können.

Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht auf historischen

Tatsachen beruhen und durch Wörter wie "plant", "zielt", "strebt an",

"glaubt", "erwartet", "antizipiert", "beabsichtigt", "schätzt", "wird",

"kann", "setzt fort", "sollte" und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet sein

können. Diese zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die Überzeugungen,

Absichten und aktuellen Ziele/Ansichten der Gruppe zu dem Zeitpunkt wider,

zu dem sie gemacht werden, unter anderem in Bezug auf die

Geschäftsergebnisse, die Finanzlage, die Liquidität, die Aussichten, das

Wachstum und die Strategien des Unternehmens oder des Konzerns.

Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten Aussagen über: Zielsetzungen,

Strategien, Aussichten und Wachstumsaussichten; zukünftige Pläne, Ereignisse

oder Leistungen und das Potenzial für zukünftiges Wachstum; wirtschaftliche

Aussichten und Branchentrends; Entwicklungen der Märkte des Unternehmens

oder des Konzerns; und die Stärke der Wettbewerber des Unternehmens oder

eines anderen Mitglieds des Konzerns. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten

Risiken und Ungewissheiten, da sie sich auf Ereignisse beziehen und von

Umständen abhängen, die in der Zukunft eintreten können oder auch nicht. Die

zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Mitteilung beruhen auf verschiedenen

Annahmen, von denen viele wiederum auf weiteren Annahmen beruhen,

einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Prüfung historischer

operativer Trends durch die Geschäftsleitung, auf Daten in den Unterlagen

des Konzerns und auf andere Daten, die von Dritten zur Verfügung gestellt

wurden. Obwohl der Konzern davon ausgeht, dass diese Annahmen zum Zeitpunkt

ihrer Aufstellung vernünftig waren, unterliegen diese Annahmen naturgemäß

erheblichen bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten,

Eventualitäten und anderen wichtigen Faktoren, die schwierig oder unmöglich

vorherzusagen sind und außerhalb der Kontrolle des Konzerns liegen. Solche

Risiken, Ungewissheiten, Eventualitäten und andere wichtige Faktoren können

dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse sowie die Betriebsergebnisse,

die Finanzlage und die Liquidität des Unternehmens und anderer Mitglieder

des Konzerns oder der Branche erheblich von den in dieser Mitteilung durch

solche zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten

Ergebnissen abweichen. Es kann keine Zusicherung gegeben werden, dass die

zukunftsgerichteten Aussagen eintreffen werden. Die zukunftsgerichteten

Aussagen beziehen sich nur auf das Datum dieser Bekanntmachung. Der Konzern

lehnt ausdrücklich jegliche Verpflichtung oder Zusage ab, Aktualisierungen

oder Überarbeitungen von zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, um

Änderungen der diesbezüglichen Erwartungen des Konzerns oder Änderungen von

Ereignissen, Bedingungen oder Umständen, auf denen zukunftsgerichtete

Aussagen beruhen, widerzuspiegeln. Es wird keine Zusicherung oder Garantie

dafür gegeben, dass eine dieser zukunftsgerichteten Aussagen oder Prognosen

eintreten oder dass ein prognostiziertes Ergebnis erreicht werden wird.

Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht in unangemessener Weise

beeinflusst werden, und es sollte kein Vertrauen in sie gesetzt werden.

Im Zusammenhang mit dem Angebot der Schuldverschreibungen können die

Stabilisierungsmanager (oder jede Person, die im Namen eines der

Stabilisierungsmanager handelt), soweit dies nach geltendem Recht zulässig

ist, eine Mehrzuteilung von Schuldverschreibungen vornehmen oder

Transaktionen durchführen, um den Marktpreis der jeweiligen Serie von

Schuldverschreibungen zu stabilisieren oder auf einem höheren Niveau zu

halten, als dies ansonsten der Fall wäre. Es gibt jedoch keine Garantie

dafür, dass die stabilisierenden Manager eine solche Stabilisierungsmaßnahme

durchführen werden. Jede Stabilisierungsmaßnahme kann, falls sie eingeleitet

wird, am oder nach dem Datum der angemessenen öffentlichen Bekanntgabe der

endgültigen Bedingungen des Angebots der Schuldverschreibungen beginnen und

kann jederzeit beendet werden, sie muss jedoch spätestens 30 Kalendertage

nach dem Ausgabedatum der Schuldverschreibungen oder 60 Kalendertage nach

dem Datum der Zuteilung der jeweiligen Serie von Schuldverschreibungen

enden, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt. Jede

Stabilisierungsmaßnahme oder Mehrzuteilung muss von einem der beiden

Stabilisierungsmanager (oder einer Person, die im Namen eines der beiden

Stabilisierungsmanager handelt) in Übereinstimmung mit allen anwendbaren

Gesetzen und Vorschriften durchgeführt werden.

Über ams OSRAM Die ams OSRAM Gruppe (SIX: AMS), ist ein weltweit führender

Anbieter von intelligenten Sensoren und Emittern. Wir verbinden Licht mit

Intelligenz und Innovation mit Leidenschaft und bereichern so das Leben der

Menschen.

Mit einer gemeinsam mehr als 110 Jahren zurückreichenden Geschichte

definiert sich unser Unternehmen im Kern durch Vorstellungskraft, tiefes

technisches Know-how sowie die Fähigkeit, Sensor- und Lichttechnologien im

globalen industriellen Maßstab zu fertigen. Wir entwickeln begeisternde

Innovationen, die es unseren Kunden in den Märkten Automobil, Industrie,

Gesundheit und Consumer ermöglichen, ihren Wettbewerbsvorsprung zu

behaupten. Zugleich treiben wir damit Innovationen voran, die unsere

Lebensqualität hinsichtlich Gesundheit, Sicherheit und Komfort nachhaltig

erhöhen und dabei die Auswirkungen auf die Umwelt reduzieren.

Unsere rund 20.000 Mitarbeiter weltweit sorgen mit Innovationen in den

Bereichen Sensorik, Beleuchtung und Visualisierung für sichereres Fahren,

effektivere medizinische Diagnosen und mehr Komfort im Kommunikationsalltag.

Unsere Arbeit lässt Technologien für bahnbrechende Anwendungen Wirklichkeit

werden, was sich in über 15.000 erteilten und angemeldeten Patenten

widerspiegelt. Mit Hauptsitz in Premstätten/Graz (Österreich) und einem

Co-Hauptsitz in München (Deutschland) erzielte die ams OSRAM Gruppe im Jahr

2022 einen Umsatz von über EUR 4,8 Mrd. und ist als ams-OSRAM AG an der SIX

Swiss Exchange notiert (ISIN: AT0000A18XM4).

Mehr über uns erfahren Sie auf https://ams-osram.com.

ams ist eine eingetragene Handelsmarke der ams-OSRAM AG. Zusätzlich sind

viele unserer Produkte und Dienstleistungen angemeldete oder eingetragene

Handelsmarken der ams OSRAM Gruppe. Alle übrigen hier genannten Namen von

Unternehmen oder Produkten können Handelsmarken oder eingetragene

Handelsmarken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

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Kontakt

Investor Relations Media Relations

ams-OSRAM AG ams-OSRAM AG

Dr Juergen Rebel Bernd Hops

Senior Vice President Senior Vice President

Investor Relations Corporate Communications

T: +43 3136 500-0 T +43 3136 500-0

investor@ams-osram.com press@ams-osram.com

Ende der Insiderinformation

16.11.2023 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group AG.

www.eqs.com

Sprache: Deutsch

Unternehmen: ams-OSRAM AG

Tobelbader Straße 30

8141 Premstaetten

Österreich

Telefon: +43 3136 500-0

E-Mail: investor@ams-osram.com

Internet: https://ams-osram.com/

ISIN: AT0000A18XM4

WKN: A118Z8

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Stuttgart, Tradegate Exchange; BX, SIX, Wiener Börse

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