Allianz SE: Rückkaufprogramm für eigene Aktien im Volumen von bis zu 1 Milliarde Euro sowie Neufassung der Dividendenpolitik der Allianz SE

EQS-Ad-hoc: Allianz SE / Schlagwort(e): Dividende/Aktienrückkauf

Allianz SE: Rückkaufprogramm für eigene Aktien im Volumen von bis zu 1

Milliarde Euro sowie Neufassung der Dividendenpolitik der Allianz SE

22.02.2024 / 19:56 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group

AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die Allianz SE hat heute ein neues Rückkaufprogramm für eigene Aktien

beschlossen. Das Volumen dieses neuen Programms beträgt bis zu 1 Milliarde

Euro. Der Rückkauf soll zwischen Anfang März 2024 bis zum 31. Dezember 2024

durchgeführt werden. Die Allianz SE wird die gekauften Aktien einziehen.

Darüber hinaus hat die Allianz SE heute folgende Neufassung der

Dividendenpolitik beschlossen:

Die Allianz SE will ihren Aktionären eine attraktive Dividende bieten. Die

Ergebnissituation sowie die Sicherstellung einer angemessenen

Kapitalausstattung der Allianz Gruppe geben dabei den Rahmen vor.

* Die regelmäßige Ausschüttung wird von 50 % auf 60 % des (auf

Anteilseigner entfallenden) Jahresüberschusses des Allianz Konzerns

erhöht, bereinigt um außergewöhnliche und volatile Elemente, z.B.

Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus

Unternehmenszusammenschlüssen, Zinsaufwendungen aus RT1-Anleihen,

Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Geschäftsbereichen, sowie

nicht-operative Marktbewegungen.

* Im Interesse einer attraktiven Dividendenpolitik strebt die Allianz SE

darüber hinaus eine Dividende je Aktie zumindest in Höhe des

Vorjahreswerts an.

* Die Dividendenpolitik steht unter der Bedingung einer nachhaltigen

Solvency-II-Kapital-Quote von über 150 % (ohne Berücksichtigung von

Übergangsmaßnahmen).

* Die Neufassung der Dividendenpolitik gilt bereits für die Dividende für

das Geschäftsjahr 2023. Der Vorstand schlägt daher für das Geschäftsjahr

2023 eine gegenüber dem Vorjahr von 11,40 Euro auf 13,80 Euro pro

gewinnberechtigte Aktie erhöhte Dividende vor.

Hinweis: Diese Dividendenpolitik spiegelt die gegenwärtige Zielsetzung von

Vorstand und Aufsichtsrat wider und kann zukünftig angepasst werden. Darüber

hinaus setzt die Dividendenzahlung in jedem Jahr entsprechende

Dividendenvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats voraus, wobei jedes

dieser Gremien von dieser Dividendenpolitik unter den dann vorherrschenden

Umständen abweichen kann. Über die Dividende entscheidet die

Hauptversammlung.

Mitteilende Person: Michael Sieburg, Compliance Officer, Allianz SE

Die Einschätzungen stehen wie immer unter den nachfolgend angegebenen

Vorbehalten.

Ende der Insiderinformation

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Erwartungen, die auf den gegenwärtigen Ansichten und Annahmen des

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unterliegen. Die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungsdaten oder Ereignisse

können erheblich von den in diesen zukunftsgerichteten Aussagen

ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen abweichen.

Abweichungen können sich aus Änderungen der Faktoren ergeben, einschließlich

der folgenden, aber nicht beschränkt auf: (i) die allgemeine wirtschaftliche

Lage und Wettbewerbssituation in den Kerngeschäftsfeldern und -märkten der

Allianz, (ii) die Entwicklung der Finanzmärkte (insbesondere

Marktvolatilität, Liquidität und Kreditereignisse), (iii) negative

Publizität, aufsichtsrechtliche Maßnahmen oder Rechtsstreitigkeiten in Bezug

auf die Allianz Gruppe, andere Finanzdienstleister und die

Finanzdienstleistungsbranche im Allgemeinen, (iv) Häufigkeit und Schwere der

versicherten Schadenereignisse, einschließlich solcher, die sich aus

Naturkatastrophen ergeben, und die Entwicklung der Schadenaufwendungen, (v)

Sterblichkeits- und Krankheitsraten bzw. -tendenzen, (vi) Stornoraten, (vii)

die Ausfallrate von Kreditnehmern, (viii) Änderungen des Zinsniveaus, (ix)

Wechselkurse, insbesondere des Euro/US-Dollar-Wechselkurses, (x) Gesetzes-

und sonstige Rechtsänderungen einschließlich steuerlicher Regelungen, (xi)

die Auswirkungen von Akquisitionen einschließlich damit zusammenhängender

Integrations- und Restrukturierungsmaßnahmen sowie (xii) die allgemeinen

Wettbewerbsfaktoren, die in jedem Einzelfall auf lokaler, regionaler,

nationaler und/oder globaler Ebene gelten. Viele dieser Veränderungen können

durch Terroranschläge und deren Folgen verstärkt werden.

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