GECCI Investment KG: Zinszahlung für Anleihe GECCI 2020/25 innerhalb Heilungsfrist nachgeholt

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GECCI Investment KG: Zinszahlung für Anleihe GECCI 2020/25 innerhalb
Heilungsfrist nachgeholt

29.08.2022 / 09:23 CET/CEST
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Bockenem, 29. August 2022 - Am 02. August 2022 hatte Baudienstleister und
Anleiheemittent GECCI Anleger:innen über eine Verzögerung der ausstehenden
Zinsen in Anleihe 2020/25 (DE000 A3E46C 5) informiert.

Die Zahlung der Zinsen wurde nunmehr fristgerecht am 26.08.2022 und
vollumfänglich bei der Zahlstelle Bankhaus Gebrüder Martin AG nachgeholt. Je
nach Bankverbindung kann die Ausführung des Transfers zwischen Zahlstelle
und eigenem Konto einen bis mehrere Werktage betragen. Ausschlaggebend für
die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt der Hinterlegung bei der
Zahlstelle.

Geschäftsführer Gerald Evans dazu: "Wir sind dankbar für die Geduld unserer
Anleiheinvestoren, die wir Anfang August leider einer harten Belastungsprobe
aussetzen mussten. Die Zinszahlung ist nunmehr erfolgt. Für die Verzögerung
bitten wir noch einmal ausdrücklich um Verständnis angesichts der
herausfordernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, in denen auch unsere
eigenen Forderungen häufig erst mit Verspätungen bei uns eingehen."

Das Geschäftsmodell von GECCI ist stark vorfinanzierungslastig, d.h. für den
Vertrieb der Einfamilienhäuser über GECCI Rent and Buy
(www.mietübereignung.de) geht GECCI in Vorleistung sowohl bei den diversen
Baumaterialien als auch bei allen sonstigen Bau-Dienstleistungen. Die
Vorleistungen für das Vielhäuserprojekt in Bockenem-Bültum sind bereits
getätigt - inzwischen steht im Abstand von ein bis zwei Monaten die
Fertigstellung jeweils eines der Einfamilienhäuser an.

Weitere Infos unter www.gecci.net und www.gecci-investment.de

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   Internet:       www.gecci-investment.de
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