Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt an diesem Mittwoch über einen seit Jahren schwelenden Streit zur Sonntagsarbeit bei Amazon in der Weihnachtszeit. Der Entscheidung der obersten deutschen Verwaltungsrichter wird eine grundsätzliche Bedeutung beigemessen. (Az.: BVerwG 8 C 3.20)

Der Online-Händler hatte 2015 für mehrere seiner deutschen Versandzentren Sonntagsarbeit beantragt und das mit erhöhten Bestellungen im Advent begründet. Die Gewerkschaft Verdi klagte dagegen. Sie setzt sich für den arbeitsfreien Sonntag ein, der vom Grundgesetz besonders geschützt ist. Im konkreten Fall, der ab 13.30 Uhr in Leipzig verhandelt wird, geht es um das Logistikzentrum in Rheinberg in Nordrhein-Westfalen.

Amazon wollte in Rheinberg an zwei Adventssonntag jeweils 800 Mitarbeiter zusätzlich einsetzen. Die Klagen von Verdi hatten in den beiden Vorinstanzen Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschied, dass Ausnahmen vom Sonntagsschutz nur möglich seien, wenn "besondere Verhältnisse" vorliegen, die von außen auf ein Unternehmen einwirken. Die konnte das OVG im Fall von Amazon nicht erkennen. Der US-Versandhändler habe im Gegenteil mit kurzfristigen Lieferzusagen das Geschäft selbst befeuert.

Über die Revision des Landes NRW und von Amazon gegen dieses Urteil wird in Leipzig verhandelt. Mit einer Entscheidung wird noch im Laufe des Mittwochs gerechnet./bz/DP/he

 ISIN  US0231351067

AXC0050 2021-01-27/07:58

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