FRANKFURT (BaFin) -

Die BaFin stellt gemäß § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Finanz Limited, Großbritannien, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleitungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (05.10.2021)

AXC0127 2021-10-05/11:10

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