APA ots news: FMA schafft Rechtsrahmen für sichere elektronische Prospekteinreichung und -billigung

Neuer Meilenstein in der FMA-Digitalisierungsstrategie

Wien (APA-ots) - Mit der heute erlassenen "Secure Electronic Prospectus

Portal - Verordnung", kurz SEPP-VO, schafft Österreichs

Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA die regulatorische Grundlage für die

vollelektronische Einreichung und Billigung von

Kapitalmarktprospekten ab kommendem Jahr. Die Verordnung regelt die

technischen Aspekte, die erfüllt werden müssen, damit ein

elektronisch bei der FMA eingereichter Prospekt zweifelsfrei dem

Einreicher und dem Emittenten zugerechnet werden kann. Dafür werden

Funktionalitäten der Elektronischen Identität (E-ID) genutzt. Das

schafft die rechtlichen Voraussetzungen, damit sich Markt und

Aufsicht auf das innovative digitale Portal für

Kapitalmarktprospekte, das mit Jahreswechsel online gehen wird,

konkret vorbereiten können. Die technische Lösung entspricht dem

harmonisierten EU-Rechtsrahmen[1], womit die Kapitalmarktprospekte im

ganzen europäischen Binnenmarkt zur Verfügung stehen.

Meilenstein der Digitalisierungsstrategie der FMA

"Die FMA treibt ihre Digitalisierungsstrategie konsequent voran,"

so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Eduard Müller: "Unser

Secure Electronic Prospectus Portal - SEPP ist ein wichtiger

Meilenstein, um mit dem Markt modern und sicher kommunizieren zu

können. Erst kürzlich haben wir unsere Meldeplattform für

beaufsichtigte Unternehmen, die FMA-Incoming-Plattform, erneuert und

um inklusive Features für die Zwei-Wege-Kommunikation erweitert. Und

mit der neuen Verbraucherbeschwerde- und Anfrage-Datenbank, kurz

VERBA, unterstützen wir den Informationsaustausch mit

Verbraucherinnen und Verbrauchern durch künstliche Intelligenz, damit

Informationen schnell dahin kommen, wo sie gebraucht werden."

Mit SEPP wird die FMA eines der modernsten Portale zur Einreichung

von Kapitalmarktprospekten in Europa anbieten. Ein Prospekteinreicher

kann seine Identität elektronisch nachweisen und den eingereichten

Prospekt digital authentifizieren; auch in Vertretung des Emittenten.

Die FMA kann den Prospekt nach erfolgter Prüfung samt elektronischem

Billigungsvermerk ohne Medienbruch dem Emittenten zur

Veröffentlichung und der Oesterreichischen Kontrollbank (OeKB) zur

elektronischen Hinterlegung übermitteln.

[1] Verordnung (EU) Nr. 910/2014

Rückfragehinweis:

Finanzmarktaufsicht

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)

+43/(0)1/24959-6006 oder +43/(0)676/882 49 516

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom

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OTS0061 2024-05-23/10:00

AXC0105 2024-05-23/10:06

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