Auch am Dienstag dürften sich die US-Börsen zu noch nie erreichten Höchstkursen aufschwingen. Die Investoren kaufren weiter Aktien, auch wenn es in Sachen Handelskonflikte keine Fortschritte gebe, sagte David Madden vom Broker CMC Markets. Die Anfang Oktober begonnene Rally geht also weiter.

Der Dow Jones Industrial wurde eineinhalb Stunden vor der Startglocke vom Broker IG mit 28 088 Punkten auf ein weiteres Rekordhoch taxiert. Es wäre der dritte Handelstag des Dow in Folge mit einem neuen Höchststand. Die vorbörslichen Gewinne untermauerten die Haltung der Börsianer, dass es zwischen den USA und China letztlich einen "Deal" geben dürfte, sagte Madden.

Von US-Unternehmen gab es dagegen eher Schlechtes zu vermelden. So schraubte der Handelsriese Home Depot zum zweiten Mal in diesem Jahr die Wachstumsprognose für das laufende Jahr zurück. Anleger reagierten enttäuscht und schickten die Papiere im vorbörslichen Handel um knapp fünf Prozent auf Talfahrt.

Noch härter traf es die Aktien des Einzelhändlers Kohl's. Sie brachen vorbörslich um elf Prozent ein, nachdem das Unternehmen das Gewinnziel für das Geschäftsjahr gekürzt hatte. Im dritten Quartal war der Umsatz deutlich weniger gestiegen wie Analysten erwartet hatten.

Dagegen hielten sich die Kursverluste von Urban Outfitters mit 1,8 Prozent in Grenzen. Die Bekleidungskette veröffentlicht im weiteren Verlauf des Tages den Geschäftsbericht für das dritte Quartal.

Broadcom-Aktien verteuerten sich vorbörslich um 2 Prozent, nachdem die Investmentbank Morgan Stanley für die Papiere des Halbleiterherstellers zum Kauf geraten hatte.

Bei den kleineren Titeln könnten Medicines einen Blick wert sein. Kreisen zufolge interessiert sich der schweizerische Pharmariese Novartis für den Entwickler von Biopharmazeutika. Dessen Kurs schnellte daraufhin vorbörslich um 27 Prozent nach oben./bek/mis

 ISIN  US2605661048  US6311011026  US78378X1072

AXC0175 2019-11-19/14:15

Copyright dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von dpa-AFX ist nicht gestattet.