Aktien New York Ausblick: Doppelte Freude - Zollstreitlösung und Brexit-Klarheit
13.12.2019 | 14:48
Die Rally am US-Aktienmarkt könnte am Freitag weitergehen und den Anlegern nochmals neue Rekorde bescheren. Weltweit ist die Börsenstimmung gelöst in Anbetracht eines mittlerweile wahrscheinlicheren Durchbruchs im US-chinesischen Handelsstreit und dem deutlichen Wahlsieg von Premierminister Boris Johnson in Großbritannien. Aus dem Markt weicht die Unsicherheit.
Der Broker IG taxierte den New Yorker Leitindex Dow Jones Industrial
Die Nachrichtenagentur Bloomberg berichtete nun, Trump habe eine Einigung im Zollkonflikt mit China bereits unterzeichnet. Damit dürfte die an diesem Sonntag fällige neue Welle von US-Zöllen auf chinesische Waren vermieden werden. China habe im Rahmen des Abkommens zugesichert, mehr US-Agrargüter zu kaufen, hieß es bei Bloomberg weiter. Allerdings seien die juristischen Dokumente noch nicht fertiggestellt.
Zusammen mit dem klaren Wahlsieg von Johnsons Tories habe sich die politische Unsicherheit erst einmal verflüchtigt, schrieben die Aktienmarkt-Experten der Helaba. Auch wenn damit nicht alle Fragen geklärt seien, scheine zumindest der Weg für eine Jahresendrally frei zu sein.
Vor dem Handelsauftakt in New York rückten zunächst die US-Einzelhandelsumsätze für den Monat November in den Blick, die etwas schwächer ausfielen als prognostiziert.
Unter den Einzelwerten gab es Bewegung bei den Softwareherstellern
Oracle
Anders das Bild bei Adobe: Die Aktien gewannen nach einem besser als erwartet ausgefallenen vierten Geschäftsquartal vorbörslich 2,8 Prozent dazu. Die Analysten von Bernstein Research erhöhten zudem das Kursziel von 334 auf 367 US-Dollar und votieren weiter mit "Outperform".
Der Halbleiterkonzern Broadcom
Nicht aus den Schlagzeilen heraus kommt Boeing
Derweil sind die Aktien von Apple
ISIN US2605661048 US6311011026 US78378X1072
AXC0250 2019-12-13/14:48
Copyright dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von dpa-AFX ist nicht gestattet.