Wer die Frist versäumt, verliert Anspruch auf Neuberechnung!

Klagenfurt (OTS) - OGH-Urteil: Vor Meldung der Schwangerschaft regelmäßig geleistete Überstunden sowie Sonn- und Feiertagsentgelte müssen bei Berechnung des Wochengeldes berücksichtigt werden. Nach Mitteilung eines höheren Wochengeldanspruchs muss innerhalb einer 14-Tage-Frist ein Antrag zur Neuberechnung des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes bei der Sozialversicherung einlangen. „Wer die Frist versäumt, verliert Anspruch auf Neuberechnung!“, so AK-Rechtsexpertin Michaela Eigner-Pichler.

Das jüngste OGH-Urteil zur Neuberechnung des Wochengeldes schlägt Wellen, die eine große Auswirkung auf das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld haben, denn: Geleistete regelmäßige Überstunden vor Meldung der Schwangerschaft werden laut Urteil nun zur Berechnung des Wochengeldes berücksichtigt. Ein positiver Bescheid auf Anspruch eines erhöhten Wochengeldes hat zur Folge, dass sich auch das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld erhöht – aber nicht automatisch. „Ab Erhalt der Mitteilung über den höheren Wochengeldanspruch muss innerhalb von 14 Tagen ein weiterer schriftlicher Antrag für die Neuberechnung des Kinderbetreuungsgeldes erfolgen“, informiert AK-Expertin Michaela Eigner-Pichler und warnt:
„Wird die Neuberechnung nicht innerhalb der 14-Tage-Frist beantragt, geht der Anspruch auf ein erhöhtes einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld verloren.

Das Wochengeld ist Berechnungsgrundlage für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld, welches 80 Prozent des Wochengeldes ausmacht – maximal jedoch 66 Euro pro Tag.

Rückwirkende Neuberechnung – so geht’s!

Der Antrag für die rückwirkende Neuberechnung des Wochengeldes – sofern der Beginn des Wochengeldbezuges nicht länger als zwei Jahre zurückliegt – muss bei der jeweiligen Sozialversicherung schriftlich eingebracht werden.

Reichen Sie dann eine korrigierte Arbeits- und Entgeltbestätigung von Ihrem Arbeitgeber nach.

Ab Erhalt der Mitteilung der Sozialversicherung über den höheren Wochengeldanspruch muss ein gesonderter Antrag auf Neuberechnung des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes innerhalb von 14 Tagen bei der jeweiligen Sozialversicherung eingereicht werden.

Bei Fragen zum Thema Wochengeld, Kinderbetreuungsgeldkonto oder Karenz helfen die AK-Rechtsexperten unter 050 477-1005