Ausbildungsentschädigung für Spieler bis 28 Jahre rechtlich nicht haltbar

Wien (OTS) - Der Fall des österreichischen Fußballprofis Mirza Jatic bestätigt die Kritik der Vereinigung der Fußballer (VdF), einer Fachgruppe der younion _ Die Daseinsgewerkschaft, am Regulativ des ÖFB, das seit knapp zwei Jahren in Kraft ist.

VdF- Vorsitzender Gernot Zirngast: „Offenbar sind mittlerweile die Klubs selbst auch nicht mehr sicher, ob die Forderung von Ausbildungsentschädigungen für Spieler über 23 Jahre rechtlich haltbar ist.“

Ursprünglich hat der SC Wiener Neustadt anlässlich des Transfers von Jatic zum FCM Traiskirchen eine solche Forderung in Höhe eines fünfstelligen Eurobetrages gestellt. Auf Anraten der VdF und mit einem Spielervertrag von Traiskirchen ausgestattet, haben sich der Spieler und der Regionalligist dazu entschlossen, die genannte Summe so nicht hinzunehmen und abzuwarten, ob Wiener Neustadt diesen Betrag tatsächlich einfordern wird.

Mittlerweile sind Monate vergangen und in Traiskirchen ist keine Rechnung für den Transfer eingelangt. Die Schlussforderung daraus ist, dass die Klubs der Bundesliga - so wie die Bundesliga selbst auch - die rechtliche Situation im Gegensatz zum ÖFB als äußerst fragil einschätzen. Sie werden es sich auch in Zukunft gut überlegen für Spieler, die älter als 23 Jahre sind, Ausbildungsentschädigung einzufordern, wenn sie weiterhin als Nichtamateure im sogenannten Amateurbereich tätig sind.

Bei Transfers innerhalb der Bundesliga wäre eine solche Forderung ohnedies ausgeschlossen- hier gilt die Altersgrenze von 23 Jahren.

Aus diesem Grund fordert die VdF eine Anpassung der Altersgrenze auf 23 Jahre - auch bei Transfers zu Klubs ab der Regionalliga abwärts oder innerhalb des sogenannten Amateurbereichs. Dort liegt diese vom ÖFB willkürlich festgelegte Grenze übrigens aktuell bei 28 Jahren und widerspricht damit eindeutig den gängigen Anforderungen nach dem Bosman-Urteil.

Gernot Zirngast: „Um es nochmals klar zu stellen: Die VdF ist nicht grundsätzlich gegen die Einhebung von Ausbildungsentschädigungen. Aber es kann nicht sein, dass durch eine drohende Zahlung von Ausbildungsentschädigung vereinslose Profis von der Arbeitsaufnahme abgehalten werden. Die Klubs wissen im Vorhinein sich den Spieler aufgrund dieser unrechtmäßigen Forderung nicht leisten zu können und nehmen daher von einer Verpflichtung Abstand. Als Konsequenz daraus bleibt dem Spieler dann oft nur mehr der Gang zum AMS.“