Branche erreicht Stärkung der Landes-Kompetenzen im Gelegenheitsverkehrsgesetz

Wien (OTS) - „Unsere Sorgen wurden ernst genommen“, zieht Erwin Leitner, Obmann des Fachverbandes für die Beförderungsgewerbe mit PKW in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), angesichts des heute, Dienstag, beschlossenen Abänderungsantrages zum Gelegenheitsverkehrsgesetz, eine erste Zwischenbilanz. Die vergangenen Tage, in denen intensive Verhandlungen mit der Bundesregierung und den verkehrspolitischen Sprechern von ÖVP und Grünen stattfanden, waren entscheidend für dieses Ergebnis, so Leitner, der mit der jetzt vorliegenden Lösung eine positive Weiterentwicklung dieses Verkehrsbereiches für möglich hält.

„Ohne diese Änderungen wäre die Grundkonstruktion des Gesetzes, das endlich fairen Wettbewerb zwischen allen Marktteilnehmern garantieren sollte, einen Monat vor seinem Inkrafttreten in Frage gestellt worden“, sagt Leitner. Die Proteste auf der Straße seien verständlich. Ohne diese Änderung wären sämtliche Landesverordnungen im Widerspruch zur geplanten Gesetzesänderung gestanden. Den Landeshauptleuten wäre die Kompetenz für einen einheitlichen Taxitarif für das gesamte Taxigewerbe entzogen worden.

Abänderungsantrag: Präzisere Formulierungen bringen mehr Klarheit

Leitner begrüßt, dass in der vorliegenden Gesetzesnovelle die Formulierungen präzisiert wurden. Die Änderung, dass auch bei vorbestellten Fahrten der Fahrpreisanzeiger weiterhin verwendet werden kann, ist ausschlaggebend für die Einheitlichkeit des Gewerbes. Der im Entwurf enthaltene Wunsch der Bundesregierung, ein „Preisband für vermittelte Fahrten“ zu schaffen, wurde um eine ganz klare Gestaltungskompetenz des Landeshauptmannes ergänzt. Der Mindestpreis im Gesetz gilt nur, falls vom Bundesland keine anderen Untergrenzen verordnet wurden. Dieser leitet sich nunmehr allein von den bestehenden Tarifen der Bundesländer ab. Das bedeutet, dass die Landeshauptleute beispielsweise je nach Streckenlänge oder Fahrdauer Unter- und auch Obergrenzen für die Preisgestaltung festlegen können.

„Damit wird auf die regionalen Unterschiede Rücksicht genommen und der große Gestaltungsspielraum der Bundesländer nochmals betont. Jetzt gilt es sicherzustellen, dass über Landesverordnungen Lohndumping verhindert wird. Wir freuen uns, dass die geplanten, für unsere Unternehmen ruinösen Maßgaben, nun entschärft wurden. Das gibt der Taxibranche die Möglichkeit, innovative Angebote für Kundinnen und Kunden zu entwickeln“, hält Leitner fest. PWK592/PM)