Tourismus-Obmann Robert Seeber: Regelung sichert Existenzen unserer Betriebe unter gleichzeitiger Wahrung der Verbraucherrechte

Wien (OTS) - Der Kulturausschuss des Nationalrats hat heute grünes Licht für die Verlängerung des Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetzes und damit für die Verlängerung der Gutscheinlösung für coronabedingt abgesagte Veranstaltungen gegeben. „Die Gutscheinlösung ist nicht nur eine ungemein wichtige Liquiditätshilfe für die betroffene Branche, sie erfolgt zudem auch ohne finanzielle Belastung der öffentlichen Hand. Die Verlängerung dieser Maßnahme ergänzt den angekündigten staatlichen Schutzschirm für Veranstalter als ein wichtiges Instrumente zur Krisenbewältigung“, begrüßt Robert Seeber, Obmann der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), die Verlängerung der Gutscheinlösung für abgesagte Veranstaltungen auf das erste Halbjahr 2021.

Demnach können Veranstalter auch weiterhin bis zu einem Gegenwert von 70 Euro Gutscheine zur Kompensation ausgeben. Beträgt der Wert des erworbenen Tickets zwischen 70 und 250 Euro, so ist der über 70 Euro hinausgehende Betrag vom Veranstalter zurückzuzahlen. Übersteigt der Betrag die Summe von 250 Euro, so sind 180 Euro rückzuerstatten, der Restbetrag kann in Form eines Gutscheines abgelöst werden. Bei Abonnements kann der Betrag anstelle eines Gutscheins auch auf ein Folge-Abo angerechnet werden. Die Gutscheine sind übertragbar. Diese Regelung wird nun auf das erste Halbjahr 2021 ausgedehnt.

Seeber: „Zusätzlich konnten wir erreichen, dass für bereits coronabedingt verschobene Veranstaltungen sowie für vereinbarte Ersatz-Veranstaltungen ausgefallener Events die Regelung auch im zweiten Halbjahr 2021 zur Anwendung kommt.“ Wird der Geldwert des Gutscheins nicht bis Ende 2022 eingelöst, wird er vom jeweiligen Veranstalter rückerstattet. Diese Maßnahme dient einerseits der Liquiditätssicherung von Veranstaltern bzw. Kartenbüros. Andererseits würde deren Zahlungsunfähigkeit letztendlich dazu führen, dass die Kunden keine Rückerstattung der Ticketkosten erhalten würden, was aus Sicht des Konsumentenschutzes jedenfalls vermieden werden sollte.

„Da die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass die Veranstaltungsbranche auch im kommenden Jahr noch erheblich durch das Epidemiegeschehen beeinträchtigt sein wird, ist die Verlängerung dieser Lösung ein guter und notwendiger Schritt“, betont Seeber. Angesichts des bevorstehenden Auslaufens der Maßnahme und der nach wie vor fehlenden Details zum Schutzschirm für Veranstaltungen war es Veranstaltern kaum möglich, neue Termine festzusetzen. Für das 1. Halbjahr 2021 werden bereits laufend Veranstaltungen abgesagt.

„Durch die Pandemie sind wir gezwungen, alle Veranstaltungen abzusagen oder zu verschieben. Aus diesem Grund ist die Verlängerung der Gutschein-Lösung für unsere Betriebe absolut überlebensnotwendig“, zeigt sich auch Andrea Müller-Schröder, Obmann Stellvertreterin im WKÖ-Fachverband der Kino- Kultur und Vergnügungsbetriebe und Branchensprecherin der Kartenbüros, erfreut. „Die Gutscheinlösung hat sich bisher bewährt, sie ist eine rasche, faire Lösung für die Veranstalter, aber auch für die Besucher, die Tickets gekauft haben. Die Verlängerung ist ein wichtiges Signal für die durch die Covid-Krise so schwer getroffene Branche. Zudem ist für das Überleben der Betriebe und die Planungssicherheit extrem wichtig, dass der staatliche Schutzschirm für abgesagte Veranstaltungen ebenfalls umgehend verabschiedet wird“, unterstreichen Seeber und Müller-Schröder abschließend. (PWK582/ES)