Wien (OTS) - Uber fährt vor Gericht eine Schlappe nach der anderen ein“, sagt Davor Sertic, Obmann der Sparte Transport und Verkehr in der Wirtschaftskammer Wien. „Das Unternehmen muss sein Geschäftsmodell an die heimische Rechtordnung anpassen, sonst ist bald der Ofen aus.“

Nachdem der Europäische Gerichtshof bereits vor einigen Monaten entschieden hat, dass Uber Pop ein Verkehrsdienstleister und keine App ist, hat Deutschland nun nachgezogen: Laut Verfahren vor dem deutschen Höchstgericht in Karlsruhe ist auch „Uber Black“ – ein Angebot, das ebenfalls in Österreich angeboten wird – als Verkehrsdienstleister einzustufen. Damit unterliegt es der heimischen Gesetzgebung, ist konzessionspflichtig und den Taxis quasi gleichgestellt. „Das Urteil ist richtungsweisend für ganz Europa“, so Sertic. „Den unfairen Wettbewerbsbedingungen auf den Straßen muss endlich ein Riegel vorgeschoben werden.“