Anrainerparkzonen können nun von Gewerbebetrieben, Kleintransporteuren und sozialen Diensten von 8 bis 16 Uhr genutzt werden

Wien (OTS) - Gemeinsam mit Wiener Unternehmerinnen und Unternehmern trotzte die Wirtschaftskammer Wien heute der Kälte und feierte die Öffnung der Anrainerparkzonen für den Wirtschaftsverkehr. Ab nächster Woche dürfen Wiener Handwerksunternehmen, Kleintransporteure und soziale Dienste in der Zeit von 8 bis 16 Uhr die Anrainerparkzonen nutzen, im ersten und achten Bezirk dürfen das ab dann sogar alle Autolenker. Ein Erfolg für die Interessensvertreter der Wiener Wirtschaft, für den lange gekämpft werden musste.

Bereits im Mai des Vorjahres unterzeichnete Wirtschaftskammer-Präsident Walter Ruck gemeinsam mit Verkehrsstadträtin Maria Vassilakou nach umfangreichen Verhandlungen eine Vereinbarung über die Öffnung der Anrainerparkzonen während der Tagesstunden, in denen sie nur gering ausgelastet sind. Jetzt ist der erste Schritt gesetzt: Ab 1. Dezember kommen mehrere zehntausend Unternehmer näher zu ihren Kunden, weil sie die bisher reservierten Parkplätze nutzen können.

„Das ist natürlich ein Erfolg für die Unternehmer und ihre Mitarbeiter, die jetzt kürzere Wege haben. Gerade für diejenigen, die schwere Arbeitsgeräte benötigen oder Produkte liefern. Seien es Glaser, die schwere Fenster liefern, oder Installateure, die neue Thermen installieren“, freut sich Ruck über diesen Erfolg. Immer wieder gab es ja in den letzten Jahren Probleme für Handwerker, die ihre Arbeitsmaterialien oft weit zu ihren Kunden tragen mussten, obwohl direkt vor den Häusern Anrainerparkplätze leer standen.

Konkret sehen die neuen Regeln vor: In den Anrainerzonen dürfen ab Dezember 2018 Montag bis Freitag (werktags) zwischen 8:00 Uhr und 16:00 Uhr parken:


  • Betriebsfahrzeuge mit Parkkleber für den Heimatbezirk

  • Betriebsfahrzeuge mit Servicekarten (wenn die Servicekarte auch
    für den jeweiligen Bezirk gilt)

  • Kleintransportfahrzeuge mit der Endung KT im Kennzeichen

  • Fahrzeuge der Heimhilfen des Fonds Soziales Wien und anerkannter Unternehmen


Zeitlich unbegrenzt in den Anwohnerparkzonen dürfen wie bisher parken:

* Alle Fahrzeuge mit Parkkleber für den jeweiligen Bezirk (=
Bewohner-, Bewohnerinnenfahrzeuge)

In den Bezirken 1 und 8 werden die alten Schilder noch nicht ausgetauscht, hier bleibt es vorläufig bei der alten Beschilderung, diese verliert aber ihre Gültigkeit. Daher gelten ab 1.12.2018 sämtliche Anrainerzonen in den beiden Bezirken nicht mehr und werden zu normalen Kurzparkzonen (gültig von Mo. bis Fr., werktags, von 9:00 bis 22:00 Uhr).