ÖVP-Konsumentenschutzsprecher verweist auf beschlossene Erstanlaufstelle bei Zahlungsschwierigkeiten

Wien (OTS) - Wir haben die Konsumentinnen und Konsumenten sehr wohl im Fokus, wies heute, Montag, ÖVP-Konsumentenschutzsprecher Abg. Peter Weidinger die Kritik von SPÖ, FPÖ und Neos zurück. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass die Pandemie, aber auch der Angriffskrieg auf die Ukraine, oft finanzielle Auswirkungen auf den Einzelnen hatte bzw. hat. Selbst wenn die Bundesregierung in der Pandemie zahlreiche unterstützende Maßnahmen für die verschiedensten Gruppen zur Verfügung gestellt hat, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Konsument/innen weiter unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten und ihre laufenden Kreditverbindlichkeiten nicht mehr vollständig bedienen können. Deshalb haben wir uns gemeinsam mit den Grünen auch für eine schnelle und niederschwellige Hilfe ausgesprochen und bereits im November einen gemeinsamen Entschließungsantrag mit den Grünen beschlossen, der ab Jänner eine Erstanlaufstelle bei Zahlungsschwierigkeiten im Konsumentenschutzministerium zum Ziel hatte. Der Fokus liegt dabei auf einer umfassenden Beratung betroffener Verbraucher/innen mit Zahlungsschwierigkeiten im Zusammenhang mit Kreditverbindlichkeiten liegen", erläutert Weidinger in Richtung SPÖ, FPÖ und Neos.

„Das größte Paket im Konsumentenschutz wurde aber erst kürzlich verabschiedet: 28 Milliarden Euro für die Abfederung von Inflation und Teuerung. Das hat es in dieser Dimension noch gar nicht gegeben. Mit diesem Paket helfen wir zielgerichtet und rasch jenen, die es auch brauchen. Wir geben den Menschen jenes Geld zurück, das ihnen durch Inflation und Teuerung genommen wurde“, so Weidinger zur Opposition.

„Dieses Geld kommt bei den Menschen an. Es kommt vor allem dort an, wo es besonders gebraucht wird, nämlich bei den Bezieherinnen und Beziehern von kleinen Einkommen, bei Pensionistinnen und Pensionisten und bei den Familien. Das ist ein großer Schritt und das ist auch gelebter Konsumentenschutz“, schloss Weidinger und wies beispielsweise auf den Klimabonus mit dem Anti-Teuerungsbonus oder die „Sonder-Familienbeihilfe“ hin.

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