WDH/ROUNDUP/Aktie unter Druck: Boeing rechnet mit 737-Max-Flugverbot bis Sommer
21.01.2020 | 21:23
(Tippfehler korrigiert)
CHICAGO (dpa-AFX) - Boeing
Boeings 737 Max darf nach zwei Abstürzen mit insgesamt 346 Toten seit Mitte März 2019 rund um den Globus nicht mehr abheben. Als entscheidende Ursache der verheerenden Unglücke gilt eine fehlerhafte Steuerungsautomatik der Boeing-Flugzeuge. US-Fluggesellschaften hatten sich bereits auf einen Ausfall bis mindestens in den Juni eingestellt, dennoch war die Aufregung an der Börse am Dienstag groß.
Anleger reagierten sehr nervös und ließen Boeings Aktien um mehr als fünf Prozent fallen. Angesichts der starken Kursbewegungen wurden die Papiere sogar zeitweise vom Handel ausgesetzt. Boeing teilte mit, Kunden und Zulieferer über wahrscheinliche weitere Verzögerungen bei der Wiederzulassung der 737 Max informiert zu haben. Grund sei auch die "rigorose Prüfung" der Aufsichtsbehörden. Weitere Informationen will Boeing beim Quartalsbericht kommende Woche liefern.
Die FAA gab in einem Statement bekannt, dass Boeings 737 Max die "höchsten Zertifizierungsstandards" erfüllen müsse, um wieder zugelassen zu werden. Beim Prüfungsprozess kooperiere die Behörde mit anderen internationalen Regulierern. "Wir haben keinen Zeitplan festgelegt, wann diese Arbeiten fertiggestellt werden", so die FAA.
Boeing hatte zuletzt ein neues Software-Problem bei der 737 Max gefunden, das eine Wiederinbetriebnahme erschweren könnte. "Wir nehmen die notwendigen Updates vor", teilte das Unternehmen am Freitag mit. "Unsere oberste Priorität ist, dass die 737 Max sicher ist und alle regulatorischen Vorgaben erfüllt sind, bevor sie wieder in den Betrieb geht." Boeing arbeite mit der US-Flugaufsicht FAA zusammen und halte Kunden und Zulieferer auf dem Laufenden.
Für den Airbus
ISIN NL0000235190 US0970231058
AXC0307 2020-01-21/21:23
Copyright dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von dpa-AFX ist nicht gestattet.