VW nach BGH-Urteil: Werden auf Diesel-Kläger zugehen
25.05.2020 | 12:19
Volkswagen
Der BGH hatte zuvor in seinem ersten Urteil zum VW
Der Konzern begründete die angekündigten Angebote an die Kläger in anderen Verfahren damit, dass viele Kunden im Fall eines Urteils nach Maßgabe der BGH-Entscheidung ihren Dieselwagen auch zurückgeben müssten. Viele wollten sich jedoch, so VW, kein neues Auto anschaffen. "Einmalzahlungen halten wir deshalb für die beste Lösung, um Verfahren nicht unnötig in die Länge zu ziehen."
Es gebe zudem auch rund 10 000 Fälle, in denen Kunden ein Dieselauto aus dem VW-Konzern erst nach dem September 2015 kauften, als die Abgasaffäre öffentlich wurde. "Wir sind davon überzeugt, dass Kläger keine Ansprüche haben, wenn sie beim Kauf von der Umschaltlogik (in der Abgas-Software) wissen mussten, und dass Klägern keine Deliktzinsen zustehen. Insoweit werden wir in den anhängigen Verfahren unsere Position entsprechend verteidigen."/jap/DP/jha
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AXC0187 2020-05-25/12:19
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