Die österreichischen Rechtsvertreter der VW AG haben heute den Beschluss des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) in einem Verfahren eines VW-Diesel-Kunden kommentiert: Sie sehen darin keine Relevanz für die in Österreich anhängigen Verfahren, der Hinweisbeschluss des BGH bringe "keine neuen Erkenntnisse".

Denn nach Durchführung des Software-Update seien die Fahrzeuge jedenfalls mangelfrei. "In Österreich wurde bei fast allen Fahrzeugen das Software-Update durchgeführt. Weiters ist bei den in Österreich betroffenen Dieselfahrzeugen kein Wertverlust eingetreten", heißt es in einer der APA übermittelten Erklärung der Anwälte von der Kanzlei Freshfields Wien.

Im VW-Dieselskandal hat am Freitag erstmals der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) Stellung bezogen und dabei die Position der VW-Kunden gestärkt. Das oberste deutsche Zivilgericht in Karlsruhe stellte klar, dass es illegale Abschalteinrichtungen in Dieselmotoren derzeit als "Sachmangel" einstufe. Der BGH veröffentlichte diese "vorläufige Rechtsauffassung", nachdem eine für kommende Woche angesetzte Verhandlung über die Klage eines VW-Kunden aufgehoben worden war.

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