VSV prüft mögliche Amtshaftung der Republik

Wien (OTS) - Am 18.9.2015 wurde durch eine Aussendung der US-Umweltbehörde der Abgasbetrug durch VW öffentlich bekannt. In der Folge wurden Abgasmanipulationen auch bei Audi, Porsche, Daimler-Mercedes und anderen bekannt. Das österreichische Verkehrsministerium hat in diesem Zeitraum schlicht nichts unternommen, um Abgasbetrug aufzuklären.

Aus einer Anfragebeantwortung ergibt sich, dass das Verkehrsministerium:


  • Deutschland nie zu Stichproben bei in Deutschland
    typengenehmigten Fahrzeugen aufgefordert hat, sondern die Emissions-Messwerte aus den EU-Übereinstimmungsbescheinigungen unkritisch übernommen hat,

  • keine Nichtübereinstimmung der Abgaswerte von Fahrzeugen
    deutscher Hersteller feststellen konnte, weil keine unzulässigen Abschalteinrichten festgestellt wurden,

  • nicht feststellen konnte, dass eine Gefährdung der Umwelt oder
    der öffentlichen Gesundheit durch die Fahrzeuge deutscher Hersteller eintreten kann.


"Das Verkehrsministerium als Marktüberwachungsbehörde hat völlig versagt und hat schlicht gar nichts für eine rasche Aufklärung des Diesel-Skandals unternommen. Wir werden daher prüfen, ob hier Schadenersatz aus der Amtshaftung für die Opfer des Diesel-Skandals gegen die Republik geltend gemacht werden kann", sagt Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV).

Service: Sammelaktionen rund um den Diesel-Skandal auf www.klagen-ohne-risiko.at