Volkswagen weist nach der Anklage gegen vier hohe ehemalige und amtierende Manager wegen mutmaßlich überhöhter Bezahlung von Betriebsräten eine Mitverantwortung zurück. Das Unternehmen halte an der Rechtsauffassung fest, dass bei der Vergütung einzelner Betriebsratsmitglieder kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten festgestellt werden könne, teilte ein Konzernsprecher am Dienstag mit. Er betonte, dass sich die Anklage nicht gegen Volkswagen, sondern gegen Einzelpersonen richte.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hält zwei früheren Vorstandsmitgliedern sowie einem ehemaligen und einem aktuell leitenden Manager Untreue vor. "Den Angeschuldigten wird vorgeworfen, als jeweilige Personalvorstände beziehungsweise Leiter des Personalwesens für die Konzernmarke Volkswagen zwischen Mai 2011 und Mai 2016 mehreren Betriebsratsmitgliedern überhöhte Gehälter und Boni gewährt zu haben", teilte die Behörde am Dienstag mit./jap/DP/jha

 ISIN  DE0007664039

AXC0258 2019-11-12/14:37

Copyright dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von dpa-AFX ist nicht gestattet.