SPÖ Volksanwaltschaftssprecher Silvan erneuert Forderung nach genereller Ausweitung der Prüfungskompetenzen der Volksanwaltschaft

Wien (OTS/SK) - Ein Prüfungsrecht für die COFAG – die Coronafinanzierungsagentur des Bundes – hat gestern Volksanwalt Werner Amon eingefordert. Die SPÖ ist erfreut über diese Forderung, denn SPÖ Volksanwaltschaftssprecher Rudolf Silvan hat sich bereits mehrfach für eine Ausweitung der Prüfungskompetenzen der Volksanwaltschaft eingesetzt. Silvan: „Hier werden Milliarden an Coronahilfen großteils intransparent ausbezahlt. Eine umfassende Prüfung dieser Zahlungen ist unerlässlich!“ Der Rechnungshof hat mittlerweile schon umfassende Prüfungen eingeleitet, die Volksanwaltschaft hat jedoch nicht das Recht, ausgegliederte Unternehmungen wie die Cofag, die im Eigentum einer Gebietskörperschaft, also im Eigentum von Bund, Ländern oder Gemeinden, stehen, zu prüfen. Diesen Umstand möchte Silvan rasch ändern. ****

Ebenso erinnert der Volksanwaltssprecher an die lang gestellte Forderung der SPÖ, einen Cofag-Unterausschuss einzusetzen. Nur so kann das Parlament die Milliardenhilfen, die Unternehmen während der Pandemie erhielten, kontrollieren und Transparenz schaffen. Klar ist dabei auch, dass die Unternehmen, die Hilfen erhalten und während der Krise einen Gewinn erzielt haben, diesen in Form einer Corona-Sonderabgabe zurückzahlen müssen.

Bereits im Juni wurde ein Vorschlag des SPÖ-Volksanwaltschaftssprechers zur Ausweitung der Prüfkompetenzen der Volksanwaltschaft in erster Lesung im Parlament behandelt. Geht es nach Silvan, sollen alle ausgegliederten Rechtsträger und Unternehmen, die in die Prüfzuständigkeit des Rechnungshofs fallen, künftig auch der Volksanwaltschaft gegenüber auskunftspflichtig sein, sofern diese im allgemeinen Interesse liegende Aufgaben erfüllen. Silvan hat einen entsprechenden Antrag im Parlament eingebracht, der dem Verfassungsausschuss zugewiesen wurde. „Es soll dadurch mehr Transparenz und Bürgernähe geben“, so der Abgeordnete abschließend. (Schluss)