Amtliche Erkenntnisse zu Lebensmittelskandalen und Hygieneverstößen sollten aus Sicht von Verbraucherschützern deutlich länger publik gemacht werden als geplant. Die von der Bundesregierung vorgesehene Frist von sechs Monaten sei unzureichend, kritisierte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in einer Stellungnahme für den Bundestag. Nötig seien zwölf Monate. Der Fall des Insektengifts Fipronil in Eiern, der 2017 seinen Höhepunkt hatte, wirke bis heute nach und zeige die Wichtigkeit einer möglichst langen Frist.

Die Organisation Foodwatch forderte eine "Generalüberholung" der Veröffentlichungspraxis. "Verbraucher haben ein Recht zu erfahren, wie es um die Hygiene in Lebensmittelbetrieben bestellt ist", sagte Geschäftsführer Martin Rücker der Deutschen Presse-Agentur. Statt bloß eine Löschfrist für Behörden-Veröffentlichungen einzufügen, müsse ein Transparenzsystem kommen, das alle Kontrollergebnisse grundsätzlich öffentlich mache - nicht nur negative. Ein solches auch in anderen Staaten erprobtes System könne eine Informationsbasis für Verbraucher schaffen und Rechtsverstöße reduzieren, heißt es in der Stellungnahme von Foodwatch für eine Anhörung im Agrarausschuss an diesem Montag.

Das Kabinett hat Pläne von Ernährungsministerin Julia Klöckner (CDU) auf den Weg gebracht, die eine Sechs-Monats-Frist vorsehen. Dies soll einem Entscheid des Bundesverfassungsgerichts nachkommen, das Veröffentlichungen mit Namen von Produkt und Hersteller gestattete, aber eine Regelung zur Dauer verlangte. Klöckner sprach von einem "deutlichen Plus an Verbraucherschutz". Die einheitliche Frist schaffe Rechtssicherheit für die zuständigen Länder. Ämter müssen über erhebliche Verstöße gegen Grenzwerte oder Hygienevorgaben informieren.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) warnte vor einer unkontrollierbaren Verbreitung im Internet, die bisher aber nicht berücksichtigt worden sei. Je länger Informationen online veröffentlicht würden, desto wahrscheinlicher seien Speicherungen und Kopien auch auf anderen Webseiten und sozialen Netzwerken. Dies könne eine Prangerwirkung mit "verheerenden Folgen" für Betriebe bis hin zur Existenzvernichtung haben. Sollte es trotzdem eine Frist geben, dürfe sie maximal einen Monat betragen, um das Risiko zu senken./sam/DP/he

AXC0015 2019-02-17/14:33

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